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Anwalt Vertragsanwalt vom ADAC, wenn man ggf. gegen den ADAC klagen will?

Thema: Anwalt Vertragsanwalt vom ADAC, wenn man ggf. gegen den ADAC klagen will?

Habe jetzt mal eine Rechtsfrage, vielleicht kann hier jemand eine Einschätzung geben Würdet ihr einen Anwalt nehmen, der ADAC-Vertragsanwalt ist, wenn ihr ggf. gegen den ADAC, bzw. gegen einer mit dem ADAC kooperierenden Mobilitätsgarantie eines Autoherstellers angehen wollt? Wir sind eigentlich doppelt versichert gewesen in unserem Urlaub und hätten jetzt gern unsere versicherten Kosten zurück. Das wird aber nur mit einem Anwalt gehen. Daher meine Frage. Kennt sich da jemand aus? gerne auch per PN. Mein Gefühl sagt eher "nein"

Mitglied inaktiv - 01.08.2017, 19:29



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Mein Mann ist Jurist und ich würde Dir davon abraten. Verursacht nur Kosten.

von Helene34 am 01.08.2017, 19:44



Antwort auf Beitrag von Helene34

??? Hmm? Was? Wenn man zum ADAC-Anwalt geht? ich würde gerne meine Kosten erstattet bekommen (von wem auch immer, wenn man schon doppelt versichert ist) Wir sind sehr gut rechtsschutzversichert ohne Selbstbeteidigung incl. Rechtsberatung

Mitglied inaktiv - 01.08.2017, 19:47



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Wie hoch sind denn die Kosten die du wieder haben willst.

von Helene34 am 01.08.2017, 20:52



Antwort auf Beitrag von Helene34

Der Mietwagen, zumindest die 52€ pro Tag und die Taxifahrten. Ggf noch diese vielen Telefonkosten. Rückflüge bei vier Vollzahlern wären mehr gewesen.

Mitglied inaktiv - 01.08.2017, 21:14



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Ich habe mal bei einem Freund meines Mannes angefragt, der ist Vertragsanwalt eines großen Versicherungsanbieters.

von Helene34 am 01.08.2017, 21:21



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Danke. Wir wissen auch nicht, welche Fachrichtung das dann wäre, Vertragsrecht oder Versicherungsrecht. Der Vorteil unserer Rechtsschutz ist: Auch Rechtsberatung ist mit drin. Ich muss das eh auch chronologisch noch aufschreiben. Sind ja erst seit gestern zu Hause

Mitglied inaktiv - 01.08.2017, 21:28



Antwort auf Beitrag von Helene34

Habe folgende Antwort erhalten: ich könnte es, würde es aber nicht machen

von Helene34 am 01.08.2017, 21:58



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Versicherung oder Vertrag?

Mitglied inaktiv - 01.08.2017, 22:24



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Er könnte als Vertragsanwalt auch gegen seinen quasi Hauptauftraggeber klagen, aber er würde es nicht machen. Mein Mann sieht das genauso. Also ich denke ihr solltet lieber nicht den von euch geplanten nehmen, sondern einen Anderen.

von Helene34 am 01.08.2017, 22:32



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Mein Mann ist Jurist und ich würde Dir davon abraten. Verursacht nur Kosten.

von Helene34 am 01.08.2017, 19:44



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Nein, würde ich lassen. Und da du ja schreibst, dass du ohne Selbstbeteiligung rechtschutzversichert wärst, hättest du schließlich keine Nachteile dadurch, dich von einem anderen Anwalt vertreten zu lassen.

von Johanna3 am 01.08.2017, 20:37



Antwort auf Beitrag von Johanna3

Die Rechtsschutz ist auch nicht vom ADAC, von daher sind wir tatsächlich völlig frei

Mitglied inaktiv - 01.08.2017, 20:45



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Kannst du den Fall an sich näher beschreiben?

von Helene34 am 01.08.2017, 22:16



Antwort auf Beitrag von Helene34

Ich schick dir morgen mal eine PN. Habe das Laptop schon runter und Smartphone ist zu "doof" für mehr Beschreibung

Mitglied inaktiv - 01.08.2017, 22:25



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Mitglied inaktiv - 01.08.2017, 22:26



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Schon getan, Danke für den Hinweis, warst nicht die Einzige. Ihr seid super

Mitglied inaktiv - 01.08.2017, 22:28



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Gut

von Helene34 am 01.08.2017, 22:33



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und morgen Termin zur Beratung, dann sehen wir weiter

Mitglied inaktiv - 02.08.2017, 17:52