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wie geht man vor, wenn man mit

Thema: wie geht man vor, wenn man mit

dem zeugnis nicht einverstanden ist? (einzelne noten) weiß das jemand?

von dkteufelchen am 30.01.2015, 12:51



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Würde mir einen Termin bei den besagten Lehrern geben lassen und fragen wie die Note zu stande kommt.

von Juniorsma am 30.01.2015, 12:54



Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Mein Weg wäre auch der zum jeweiligen Fachlehrer und hinterfragen, wie sich die Note zusammensetzt.

Mitglied inaktiv - 30.01.2015, 12:59



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und das zeugnis erstmal nicht zurückgeben bis das geklärt ist?

von dkteufelchen am 30.01.2015, 13:15



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Bist du mir mehreren Noten nicht zufrieden oder eher dein Kind ? Wievielte Klasse wäre es ??

von Juniorsma am 30.01.2015, 13:22



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5. klasse geht um eine zensur, die vorher anders angekündigt wurde. stand war x,2 es wurde aber trotzdem die schlechtere gegeben, obwohl bei komma 2 ja eindeutig. eine zweite zensur betrifft es noch bedingt, da ist aber erstmal nicht mehr dran zu rütteln

von dkteufelchen am 30.01.2015, 13:31



Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Wem wurde die Note angekündigt ? Ich würde es glaube dann erstmal nicht unterschreiben und das Gespräch suchen.

Mitglied inaktiv - 30.01.2015, 13:46



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na dem kind, im unterricht. er sagt, der lehrer hat vor ihm die zensur ausgerechnet und x,2 wird also zensur x, nun hat er zensur y (schlechter) na ich werde mal in der schule nachfragen, was ich jetzt machen soll.

von dkteufelchen am 30.01.2015, 14:04



Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Hallo! Soweit ich weiß hat das HJ-Zeugnis nur einen informativen Charakter, soll heißen, gibt Auskunft über den aktuellen Leistungsstand und ist kein "Dokument". Wenn Du es unterschreibst heißt das nichts anderes als dass Du den Erhalt dieser Information quittierst und nicht, dass Du mit dem einverstanden bist oder nicht. Du bekommst ja auch keinen Rechtsbehelf dazu. Grundsätzlich musst Du nicht einverstanden sein mit dem Zeugnis, Deine Meinung ist unerheblich dazu. - Weiß ich, weil in der GS es öfters vorkam, dass Eltern mit Zeugnissen nicht zufrieden waren, die aber erst am letzten Schultag ausgehändigt wurden und die Lehrerin an dem Tag auch den letzten Tag in der Schule hatte. - Gespräch? Pustekuchen, warum auch? Somit kannst Du erstmal runterkommen vom Baum und schlicht und ergreifend ein Gespräch mit dem Lehrer führen, wie es zu der Note kam. Ehrlich gesagt, ändern kannst Du da gar nichts mehr, außer der Lehrer / Sekretariat merkt, dass sie sich grob vertippt haben .... was aber im Bereich "menschliches Versagen" gehört und das ist eher bei Lehrern selten VG, 2.

von 2auseinemholz am 30.01.2015, 14:05



Antwort auf Beitrag von 2auseinemholz

ich bin auf keinem baum, muss also nicht runterkommen. und sollte es ein vertipper sein, der - ja durch menschliches versagen entstand (im übrigen werden die zeugnisse nicht vom lehrer getippt, sonder vom sekretariat) dann ist es ja wohl nur normal, dass das zeugnis korrigiert wird. und ganz ehrlich, ob das zeugnis nun ein "zwischenbericht" ist, oder ein "dokument" ist erstmal - für uns - nebensächlich, wenn es falsch ist. also werde ich es erstmal nicht unterschreiben und um ein gespräch beim fachlehrer oder notfalls stufenleiter suchen.

von dkteufelchen am 30.01.2015, 14:20



Antwort auf Beitrag von 2auseinemholz

Dann haben wir hier so ein ganz seltenes Lehrerexemplar, KL meines Sohnes, der Inbegirff von "menschlichem Versagen" (da hat sich in 1 1/2 Jahren schon so einiges angesammelt). LG von Silke

von krummenau am 30.01.2015, 22:36



Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

https://www.test.de/Schulzeugnis-Was-Eltern-gegen-falsche-Noten-tun-koennen-4487858-0/ LG

von Mutti69 am 30.01.2015, 14:07



Antwort auf Beitrag von Mutti69

danke, damit kann ich was anfangen.

von dkteufelchen am 30.01.2015, 14:21



Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Es ist 5. Klasse und wird wohl weder eine 5 oder eine 6 sein?! DANN ist es egal. Die Noten werden übrigens von der Lehrerkonferenz gebildet und können tatsächlich von evtl. x,2- Zahlen abweichen. Wäre es eine 5/6 würde ich etwas tun, da dies als Warnung gilt und kein blauer Brief mehr folgen müsste. Ansonsten würde ich ein Gespräch suchen und mir die Note erklären lassen, aber keine Änderung fordern.

von ungewohnt am 30.01.2015, 17:04



Antwort auf Beitrag von ungewohnt

Ja, ich würde auch beim Lehrer nachfragen und mit dem Unterschreiben solange noch warten. Wenn es tatsächlich ein Versehen war (Vertipper oder so), können sie es vielleicht ändern. Bei meiner Tochter war auch mal das Geburtsdatum falsch. Ansonsten, wenn der Lehrer meint, die Note ist korrekt so, wirst du wenig unternehmen können - Noten sind nur dann anfechtbar, wenn sie den Status des Schülers beeinflussen, also z.B. zum Sitzenbleiben führen, zu einer schlechteren Empfehlung an die weiterführende Schule, zu einem schlechteren Abschlusszeugnis, zu einer Nicht-Teilnahme an einem bestimmten Angebot... LG sun

von sun1024 am 30.01.2015, 18:51



Antwort auf Beitrag von ungewohnt

Hier steht "Versetzung gefährdet" auf dem Zwischenzeugnis. Das ist Warnung genug. Den blauen Brief gibt es nur zum Jahresende. Grüße Sodapop

Mitglied inaktiv - 30.01.2015, 18:55



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Ich habe das anders verstanden. Ich glaube, sie meinte, wenn ein Kind im Halbjahreszeugnis eine 5 oder 6 hat, im zweiten Halbjahr kein blauer Brief mehr folgt, weil damit automatisch signalisiert wird, dass die Versetzung auf der Kippe steht. Die "blauen" Briefe gibt es hier auch nur zum Ende des Jahres, im Vordruck der Halbjahreszeugnisse gibt es aber auch ein Ankreuzkästchen, dass ein Gespräch erbeten ist. Wahrscheinlich gibt es da einen gewissen Ermessensspielraum, wie die Schule das jeweils handhabt. Wie das genaue Procedere ablaufen würde, wüsste ich hier gar nicht - es stand zum Glück noch nie zur Diskussion.

Mitglied inaktiv - 31.01.2015, 08:54



Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Es regelt nichts - wie jemand anderer schon geschrieben hat. (Das ist nur in den Bundesländern mit bindender Grundschulempfehlung anders.) Deswegen haben Halbjahreszeugnisse auch keine Rechtsbehelfsbelehrung. Formell Widerspruch einlegen kannst du also schon mal nicht. Und auch beim Versetzungszeugnis kann man nur die Nichtversetzung anfechten - nicht aber einzelne Noten. Mit der Unterschrift bestätigst du auch nur die Kenntnisnahme und nicht - wie landläufig gerne behauptet wird - dass du mit dem Zeugnis einverstanden bist. Deine Meinung dazu ist nämlich egal - zumindest rechtlich gesehen. Wenn das jetzt das erste Zeugnis nach dem Schulformwechsel war, würde ich das Zeugnis unterschreiben (zur Kenntnis genommen hast du es ja - es nicht zu unterschreiben ist ein bisschen kindisch) und am Montag versuchen, mit dem betroffenen Lehrer ein Gespräch zu führen oder zumindest einen Termin für ein Gespräch zu vereinbaren. Dass führt meistens weiter.

von Julie am 30.01.2015, 21:07



Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

ermutigen, freundlich bei dem Lehrer nachzufragen! Meine Güte, auch in der 5. sind die Kids doch in der Lage bei so etwas erst mal sebst nachzufragen, wenn dem Kind!! die Erklärung dann nicht reicht, kann man ja immer noch als Eltern mit dem Lehrer sprechen

von shokocrosy am 01.02.2015, 15:42