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Schulunfall , Frage zur Unfallmeldung

Thema: Schulunfall , Frage zur Unfallmeldung

Hallo, durch einen Beitrag in einen anderen Forum hat sich eine Frage ergeben: Mein Sohn hatte im März einen Schulunfall beim Sport - Wadenbeinbruch. Die Schule teilte mir damals mit, um die Unfallmeldung brauche ich mich nicht zu kümmern. Das würde die Schule übernehmen.... Leider muss ich gestehen, dass ich auch nie wieder nachgefragt habe. Das Bein ist wieder ok und alles ist gut. Aber ich befürchte, dass damals keine Unfallmeldung geschrieben worden ist. Mein Sohn ist jedenfalls nicht zum Unfallhergang befragt worden. ...sollte ich mich mal drum kümmern, ob die Unfallmeldung eventuell vergessen worden ist? ...auf der anderen Seite: das Bein ist ja ok; also sind eigentlich auch keine späteren Probleme zu erwarten, bei denen es vielleicht wichtig gewesen wäre, eine Unfallmeldung zu haben.. Hmmmm... LG Caaaro

von Caaaro am 22.08.2013, 20:20



Antwort auf Beitrag von Caaaro

Hat bei uns damals der Arzt erfragt und gefordert... Ich würde bei der Schule nachfragen.

von Ulli am 22.08.2013, 20:26



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Hallo, hier wird die Schule aktiv und händigt dem Schüler einen Unfallbogen aus, der mit den Eltern ausgefüllt werden muss. Bei meinem Sohn fragte der Arzt zwar auch, aber besondere Angaben bzw. eine gesonderte Meldung mussten wir dort nicht ausfüllen.

von wolfsfrau am 22.08.2013, 21:57



Antwort auf Beitrag von Caaaro

Hallo, bei uns haben die Eltern tatsächlich nichts mit der Meldung an die GUV (Gemeindeunfallversicherung) zu tun. Das erledigt die Schule, die Abrechnung beim Arzt erfolgt dann über die GUV anstatt über die Krankenkasse. Auch da bekommt man dann keine Infos. Du hast doch sicher beim Arzt angegeben, das es ein Schulunfall war? Sobald sich der Arzt zwecks der Abrechnung bei der GUV meldet, wird diese aktiv, und sollte die dann noch keinen Bericht der Schule haben, dann wird sie sich melden. Wenn du unsicher bist, frag in der Schule nach, aber im allgemeinen ist es wirklich so, das die von dir keine Auskünfte brauchen. Du kannst ja zum Unfallhergang in der Regel auch nichts aussagen. Gruß Dhana

von dhana am 23.08.2013, 06:10



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Hallo, die Schule muss eine Unfallmeldung an die Unfallkasse machen. Was viele nicht wissen (auch Schulen) ist, das die Eltern zu informieren sind. Dies kann für Spätfolgen wichtig sein, zB. schlechte Heilung oder Bewegungseinschränkungen. aus: http://www.uk-nord.de/fileadmin/user_upload/pdf/unfallmeldung/unfallanzeige_schueleruv_2013.pdf Wer ist von der Unfallanzeige zu informieren? Versicherte, für die eine Anzeige erstattet wird – bei noch nicht Volljährigen die gesetzlichen Vertreter – sind auf ihr Recht hinzuweisen, dass sie eine Kopie der Anzeige verlangen können. viele Grüße Maximiliana

von maximiliana am 23.08.2013, 10:01



Antwort auf Beitrag von Caaaro

Hallo, es ist davon auszugehen, dass die Unfallmeldung gemacht worden ist, sonst hätte es Probleme mit der Bezahlung der Arztrechnung gegeben. Die Tatsache, dass ihr nichts gehört habt, spricht dafür, dass die Meldung gemacht wurde. Ein Mitwirken des Verletzten, wie etwa Befragung, ist dabei auch nicht üblich. Gruß Mone

von MoneSi am 23.08.2013, 10:38



Antwort auf Beitrag von Caaaro

kann die Schule das ja tatsächlich allein regeln. Ich hatte die Schreiberei bisher nur bei den Wegeunfällen. Was dafür spricht, dass die Meldung gemacht wurde: Die KK hat nicht nachgefragt. Beim Arzt habt Ihr es doch sicher angegeben, dass es ein Schulunfall war. Trini

von Trini am 23.08.2013, 11:08



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von Caaaro am 23.08.2013, 15:51



Antwort auf Beitrag von Caaaro

Hallo Caaaro, in Deutschland sind grundsätzlich alle Schüler und Berufstätige automatisch in der Schule/am Arbeitsplatz und auf dem Weg zur/von der Schule/Arbeitsplatz gesetzlich unfallversichert. Somit obliegt der Schule, wenn sich der Unfall auf dem Schulgelände/ in der Schulzeit (Bsp. auf Ausflügen) passiert ist, die Pflicht, den Unfall der zuständigen Unfallkasse zu melden. Ich nehme an, dass Dein Sohn direkt von der Schule in ein Krankenhaus zur Behandlung gekommen ist. Dann wird dort auch der Unfallbogen ausgefüllt. Du als Mutter musst in diesem Fall gar nichts unternehmen. Bei der zuständigen UK wird der Fall dokumentiert und archiviert, falls in Zukunft Beschwerden, die mit dem Unfall zu tun haben, auftreten sollten. Falls ein Wegeunfall vorliegt oder das Kind erst zu Hause über Beschwerden wegen eines Schulkunfalls klagt und du mit deinem Kind von zu Hause aus zum Arzt gehst, dann musst du zu einem sogenannten "Durchgangsarzt", der von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zugelassen sein muss. In diesem Fall nimmt der D-Arzt den Unfall mittels Unfallbogen der BG/UK auf und du als Mutter bekommst es mit. Diesen Falll hatten wir im Mai als unsere Tochter einen Wegeunfall hatte und dennoch nach Hause gekommen ist. Danach fing die Ärzterennerei an... Falls Du noch Fragen hast, ich arbeite bei der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung - der Dachverband aller BGen und UKen). LG Heike

von Heike-SU am 26.08.2013, 10:42