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Lehrerschreiben bei Nicht-Empfehlung an neue Schule???

Thema: Lehrerschreiben bei Nicht-Empfehlung an neue Schule???

Hallo, komme eben vom Beratungsgespräch für die weiterf. Schule mit der Klassenlehrerin. Wie ich erwartet hatte ( 2er Zeugnis, bis auf 3 in Deutsch und in Soz.verhalten), bekommt mein Sohn keine Empfehlung. Über Monate hinweg haben wir schon die Für und Wider zuhause besprochen und uns dafür entschieden, ihn G9 probieren zu lassen, weil ich einfach der Meinung bin, seine Noten sind in Ordnung (an Soz.verhalten arbeiten wir:-))), und das Umfeld auf besagter Schule ist viel besser als auf der Förderstufe im Ort. Naja, wie auch immer, sie sagt, wenn wir eine gegenteilige Meinung hätten, wäre es mein Recht, den "Lehrerwillen" zu überstimmen (Hessen), sie müsse aber einen Bericht an die folgende Schule schreiben mit Info über Elternentscheidung etc. Was steht denn da noch so drin??? All ihre Bedenken, etc??? Ist mein Kind da nicht schon gebrandmarkt, noch bevor er sich überhaupt beweisen konnte??? glg, christiane

von munzette am 07.02.2011, 14:23



Antwort auf Beitrag von munzette

Auf einem Elternabend wurde den Eltern vor den Empfehlungsgesprächen gesagt. Während des Gesprächs besprechen sich die Eltern mit der Lehrkraft, die dann eine Empfehlung ausspricht. Stimmen die Einschätzungen der Eltern und Lehrkraft nicht überein (nach oben), müsste die Lehrkraft dies schriftlich beim Gymnasium vermerken. Sie sagte auch, dass dieser "Widerspruch" die weiterführende Schule dazu berrechtigt das entsprechende Kind bei nicht entsprechenden Leitungen sofort querzuversetzen, was sehr hart sei. Ich bin froh, dass wir eine glatte Empfehlung erhalten hatten, denn ich denke schon, dass ein solches Schreiben der Grundschullehrerin ernst genommen wird. Gebrandmarkt ist nicht der richtige Ausdruck, aber eine eingeschränkte Empfehlung sollte ernst genommen werden, gerade wenn auch das Sozialverhalten noch nicht passt.

Mitglied inaktiv - 07.02.2011, 18:54



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Ich würde erst einmal nicht von Brandmarkung ausgehen. Die LehrerInnen deines Kindes haben Zweifel bezüglich der Empfehlung und die müssen sie begründen. Das ist wichtig, damit die Schule entscheiden kann, ob sie die Möglichkeiten hat das zu fördern, was schwierig ist. Die eine Schule hat ein sehr ausgearbeitetes Förderkonzept und ist dadurch eher geeignet als eine andere Schule, deren Schwerpunkte woanders liegen - ganz unabhängig von der Schulform. In NRW muss in einem solchen Fall ein intensives Beratungsgespräch mit der Schulleiterin erfolgen, welches euch die Möglichkeit bietet, euren Blick auf euer Kind darzulegen. Gemeinsam wird dann entschieden, ob die angepeilte Schule für euer Kind geeignet ist (nebenbei: SO und NICHT umgekehrt, ob das Kind für für die Schule geeignet ist!!!), ob die Schwerpunkte und Strukturen auf den etwigen Förderbedarf eures Kindes angestimmt sind. Ich erlebe in der Praxis, dass "die weiterführenden Schulen" sich mit dieser Frage intensiv auseinandersetzen, das individuelle Kind im Blick haben und keinesfalls pauschal "aburteilen". Ebenso erlebe ich, dass im Vorfeld benannte Schwierigkeiten zwar im Blick behalten werden, aber auch nur dann, wenn die Beobachtungen der neuen LehrerInnen sich nach einer gewissen Eingewöhnungszeit mit denen der GS-LehrerInnen decken. Konkret: In Erprobungsstufenkonferenzen werden keine Probleme festgestellt - dann wird auch nicht auf die Grundschulempfehlung geschaut oder höchstens mit dem Vermerk: hat sich prächtig entwickelt. Oder: es gibt Probleme - dann schaut man auf die Empfehlungen und denkt in dieser Richtung weiter...

von chrispi am 07.02.2011, 20:12



Antwort auf Beitrag von chrispi

Hallo, mit der Regelung in Hessen kenne ich mich nicht aus. Hier in NRW war es bisher so, dass man mit einer eingeschränkten Empfehlung ein umfangreiches Gespräch in der Schule mit der Schulleitung hatte und dass das Kind an einem Prognose-Unterricht teilnehmen mußte. In NRW steht die Schulempfehlung übrigens im Halbjahreszeugnis 4.1 drin und die Lehrer haben auch die Möglichkeit dazu ergänzend noch etwas ins Zeugnis einzutragen. Das bleibt auch dieses Jahr so, denn seit diesem Schuljahr gilt hier in NRW der Elternwille und ich bin gespannt, wie das werden wird...... LG K erstin

von leaelk am 08.02.2011, 08:29



Antwort auf Beitrag von leaelk

dürfen Eltern eine Stufe "höher" anmelden, wenn sie ein Beratungsgespräch an der empfohlenen oder gewünschten Schule absolviert haben. In der Schülerakte steht aber in jedem Fall die Empfehlung drin und bei Problemen wird darauf geschaut. Trini

von Trini am 08.02.2011, 10:27