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Lernstandserhebung Klasse 8, benotet? Kurszuteilung anhand der Punktzahl?

Thema: Lernstandserhebung Klasse 8, benotet? Kurszuteilung anhand der Punktzahl?

Hallo. Da meine Tochter und ihre Freundinnen sich grade darum Sorgen machen : Gesamtschule 8. Klasse Ist es zulässig das die Lernstandserhebungen benotet werden, dafür eine Arbeit weniger geschrieben wird und die G und E Kurse anhand der erreichten Punktzahl zugeteilt werden? Das sagten nämlich die Lehrer heute. Auf Nachfrage kam nur : " Wenn das Kind durchfällt kommt es in den G-Kurs.". Wurde oder wird das bei euch auch so gehandhabt. Ich habe mir zwar schon die Telefonnummer von dem Zuständigen rausgesucht, aber da erreiche ich heute niemanden mehr. LG

von Danie1983 am 09.03.2017, 17:27



Antwort auf Beitrag von Danie1983

Meine geht auf die Realsschule, kann nur sagen wie es hier ist. bei uns ist am 14. deutsch am 16. englisch und am 21.mathe dafür wird eine arbeit dieses halbjahr weniger geschrieben und das ergebnis fliesst mit in die note ein

von LaLeMe am 09.03.2017, 19:39



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Hallo, bei uns sind die auch in den nächsten Wochen (Gym) dran. Eine Arbeit weniger und Noten sind nicht zeugnisrelevant - sie sollen auch nicht dafür lernen. Kurse gibt es erst ab der 10., von daher ist auch eine Einteilung jetzt noch nicht spruchreif. VG

von tabeamutti am 09.03.2017, 20:09



Antwort auf Beitrag von Danie1983

Dass diese Erhebung eine Arbeit ersetzt, ist in einigen Bundesländern bzw. Schulen so. Entschieden wird das von den entsprechenden Fachschaften. Die Lernstandserhebung wird somit - zusammen mit den anderen Noten des Faches - zur Entscheidung der Einteilung der G- und E- Kurse herangezogen. Macht doch auch durchaus Sinn, denn es zeigt den Lernstand des Schülerns.

von emmisya am 10.03.2017, 05:55



Antwort auf Beitrag von Danie1983

Weshalb soll das nicht zulässig sein? Hattet ihr keinen Elternabend, wo über diese Arbeit gesprochen wurde ? Meine Kinder sind auf dem Gym, da wird in der 7.Klasse eine Vergleichsarbeit über den Stoff, der bisher gemacht wurde, geschrieben. Latein haben sie diese Woche durch, Englisch, Mathe und Deutsch steht noch aus. Und natürlich geht die Note mit ins Zeugnis ein.

von mama von joshua am tab am 10.03.2017, 07:14



Antwort auf Beitrag von mama von joshua am tab

Nein, es gab keinen Elternabend. Wir haben nur einen kleinen Flyer als Info bekommen. Weil ich mir nicht vorstellen kann sie sie NUR nach dem Ergebnis dieser Überprüng gehen dürfen. Das war die Aussage des Lehrers gestern. Ich finde es natürlich richtig wenn es in die Endnote mit einfliesst, es ist sicher auch richtig nochmal zu gucken ob sich die Kinder wirklich für den jeweiligen Kurs eignen. Aber NUR nach dem Ergebnis zu gehen, das kann doch nicht richtig sein. In dem Flyer steht doch sogar drin : Lernstandserhebungen werden nicht benotet und nicht als Klassenarbeit gewertet.

von Danie1983 am 10.03.2017, 07:20



Antwort auf Beitrag von Danie1983

Das verstehe ich jetzt nicht. Wenn in dem Flyer steht, dass nicht benotet und gewertet wird, wieso soll das Ergebnis dann für die Einteilung maßgeblich sein? Da würde ich mich noch mal genauer erkundigen.

von Emmi67 am 10.03.2017, 10:10



Antwort auf Beitrag von Danie1983

Eine Lernstandserhebung, Vera in Klasse acht, darf nicht zur Benotung herangezogen werden. Das ist eigentlich ganz einfach. Sinn und Zweck dieser Übung ist, dem Lehrer auf zu zeigen, wo noch Not am Manne ist. Also haben die Kinder bisher alles verstanden, oder muss ich noch nacharbeiten. Das soll zur Information für den Lehrer dienen nicht für das Kind. Kurse werden hier erst nach der zehnten Klasse gewählt, und sind vollkommen unabhängig von Ergebnis Vera klasse acht. Eigentlich ist doch Vera für alle Bundesländer gleich. Oder reden wir nicht darüber?

von Caot am 10.03.2017, 08:28



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Doch genau darum geht es.

von Danie1983 am 10.03.2017, 08:31



Antwort auf Beitrag von Danie1983

Und hier ist es ganz einfach, es darf nicht benotet werden. Geh mal auf die Seite vom Bundesministerium die die Vera8 machen. Da stehen ganz klar die Regeln drin. Wird bei euch etwas anderes gemacht, dann würde ich einen Termin mit der Klassenlehrerin vereinbaren.

von Caot am 10.03.2017, 08:54



Antwort auf Beitrag von Danie1983

Hier wie bei Chaot. Vera darf nicht benotet werden und fließt auch nicht mit ein. Die Eltern bekamen diesbezüglich auch einen Infobrief. Hier geht es ab der 9. in die Fachdifferenzierung mit E und G Kursen. Die Vorübergehende Einstufung fand zum Halbjahr schon statt und die endgültige nach den Zeugniskonferenzen im zum Sommer.

Mitglied inaktiv - 10.03.2017, 13:08



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Dankeschön für die Antworten. Auch bei uns wird erst in der 9. in die Kurse aufgeteilt. Ebenfalls die Vorübergehende Einstufung im Halbjahr. Trotzdem die Aussage : "Wird benotet und ist bei Zuwenig Punkten nicht bestanden. Dann gibt es auch keinen E-Kurs. " Mehr sagt er dazu nicht. Wir werden uns nun direkt an den Zuständigen der Agentur wenden. LG

von Danie1983 am 10.03.2017, 14:15



Antwort auf Beitrag von Danie1983

Bei uns ist es so, dass Kinder, bei denen es im G-Kurs gut (also auf Zwei oder besser stehen) läuft in den E-Kurs wechseln können. Sie bleiben im E-Kurs, wenn sie auf drei stehen bzw. letztes Halbjahr blieb auch ein Kumpel meines Achtklässlers mit vier im Kurs, weil man bei ihm wirklich der Meinung war, dass das eher ein Ausrutscher war. Eine Arbeit komplett verhauen, die Tests und eine andere Arbeit im Zweier und Dreier Bereich. Also ich kenne es so, wie es bei euch gehandhabt wird, nicht. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Kind, das sonst gut im E-Kurs mitkommt, gute Tests und Arbeiten schreibt, dann anhand einer Lernstandserhebung, die vielleicht aus irgendwelchen Gründen nicht so gut läuft, in den G-Kurs wechseln muss. Frag da am besten wirklich noch mal nach.

von alba75 am 10.03.2017, 08:45



Antwort auf Beitrag von alba75

Hallo, bei meiner Tochter (8. Klasse Gymnasium) sind die Lernstandserhebungen nächste und übernächste Woche. Hier wird nicht benotet, es werden lediglich Punkte vergeben und wenn man am Ende des Schuljahres zwischen 2 Noten steht, wird die Lernstandserhebung zur Benotung hinzugezogen. G-Kurse und E-Kurse gibt es am Gymnasium ja nicht. Hier gibt es lediglich LEZ (Lernzeit). Da müssen alle Schüler hin, die in einem Hauptfach eine 4 oder schlechter auf dem Zeugnis hatten. Mehr kann ich dazu nicht schreiben. Meine Tochter ist davon nicht betroffen. LG Danie mit Chiara Luana *13.07.03 & Alessandro *11.04.09

von Danie1710 am 10.03.2017, 22:36



Antwort auf Beitrag von Danie1710

Huhu Süße, lach, die Termine sindt am Gym, welches Chiara besucht, genauso. Naja, ist ja auch NRW - da sind die Termine bestimmt einheitlich. 14.03. Deutsch in der 3. + 4. Stunde 16.03. Englisch in der 3. + 4 Stunde 21.03. Mathe in der 3. + 4. Stunde Ich drücke Deiner Tochter ganz feste die Daumen!! Liebe Grüße, Danie

von Danie1710 am 10.03.2017, 22:43



Antwort auf Beitrag von Danie1983

So. Nach nochmaliger Nachfrage wurde wieder von Lehrer bestätigt : Es wird benotet. Es entfällt eine Arbeit. Die Kurse werden aufgrund der erreichten Punktzahl festgelegt. Auch ein Kind das z.b. eigentlich auf einer 2 steht und wegen was auch immer die nötige Punktzahl nicht erreicht kommt dann in den Grundkurs. Wir stehen nun aber im Kontakt mit dem Amt. Die sagten uns auch das nicht benotet werden darf, weil es garnicht benotbar ist. Vera 8 ersetzt keine Arbeit. Kurse dürfen ebenfalls nicht nach dem Ergebnis festgelegt werden. Einige der Kinder sind heute schon mit Bauchschmerzen in die Schule, wegen des Aussagen der Lehrer . Lg

von Danie1983 am 14.03.2017, 09:43



Antwort auf Beitrag von Danie1983

Das in diesem Halbjahr wegen der Lernstandserhebung nur zwei Klassenarbeiten in den Fächern geschrieben werden, ist hier auch so, aber Noten gibt es nicht, nur Punkte. Meine Tochter kam heute nach Hause und sagte, Deutsch wäre wohl bei allen gut ausgefallen, die wäre schon bewertet worden und die Parallelklasse hat sie schon zurück. Morgen ist Englisch dran.

von Danie1710 am 15.03.2017, 22:45