Geschrieben von **sternchen** am 26.08.2004, 19:11 Uhr |
Worauf kommt es an,daß ein name beim Amt durchkommt?
Hallo ihr,
also habe zur zeit für >mädchen unter anderem Mailin und Merja in der engeren Wahl,aber irgendwo gehört,muß man diese namen in einem Buch nachweisen und lebende menschen vorweisen? Für ein Junge hätt ich Melek,aber das ist wohl ein türkischer name.Wonach richtet sich das Standesamt?
LG
Kerstin
melek ist zwar türkisch
Antwort von maleja am 26.08.2004, 19:46 Uhr
aber meines Wissens nach ein weiblicher Name, heißt "Engel".
das mit dem Nachweis stimmt, aber natürlich nur bei Namen, die es sonst nicht gibt. Allerdings wollte ich damals meinen ersten nach seinem Vater als ZN Reinhard(t) mit "dt" geben. Durfte ich nicht, denn ich konnte es als Vornamen nirgends mit dt finden. So schreibt er sich nun mit "d". Ist nicht so schlimm, weil es ja nur der ZN ist, aber geärgert hat´s mich schon. Denn es ist im Ermessen des Standesbeamten, ob er sich´s beweisen lässt oder nicht.
Oder eine Freundin wollte ihre Tochter Layla nennen. So heißt sie auch, aber erst nachdem sie den Beweis für diese Schreibweise erbracht hat. Sie hat die LP von Eric Clapton mitgenommnen.
Re: Worauf kommt es an,daß ein name beim Amt
Antwort von schnubbeline am 26.08.2004, 21:04 Uhr
du musst nachweisen können, dass der name männlich bzw weiblicher herkunft ist.
geht aus dem namen nicht hervor und du kannst es nicht *beweisen* bekommt dein kind eine nummer und du kannst theoretisch vor gericht ziehen und den namen - durchboxen-.
hatten das prob mit unserer tochter.
sollte
tasha-maurice heissen.
da maurice männlich ist, keine chance..
jetzt ist sie ne niedliche
tasha-mauricette.
hoffe, dass ich dir helfen konnte.
lg
Re: Worauf kommt es an,daß ein name beim Amt
Antwort von Nicki_25 am 26.08.2004, 21:34 Uhr
Wenn diese Namen nicht in einem der vielen Namensbüchern stehen, musst Du Dich auf die Suche nach einem in Deutschland geborenen Menschen machen, der gneauso heißt und Dir eine Kopie seiner Geburtsurkunde überläßt.
So war´s bei uns. Wir haben zum Glück jemanden gefunden. (Namen aus einer Internet-Datenbank gelten NICHT)
Findest Du keinen, kannst Du bei der Namensforschung der Uni Leipzig einen Forschungsantrag stellen. (die Telefonnumer bekommst Du bei jedem Standesamt. Dort wird der Name geprüft und genehmigt oder abgelehnt. Der Spaß kostet ab 20€ aufwärts. Kann lange dauern und teuer werden!
LG und viel Glück
Re: Worauf kommt es an,daß ein name beim Amt
Antwort von Thiamina am 27.08.2004, 9:29 Uhr
Hallo!
Ich denke bei Deienr Namenswahl bekommst Du keine Probleme!
Schua doch mal bei firstname.de - dort findest Du bei Mailin sogar einen Beitrag der Uni Leipzig!
Und Melek ist nach deren Aussage weiblich und männlich!
Viel Erfolg!
Thia mit Lennard inside
Muss mal die Ehre unserer Uni retten...
Antwort von steffi73 am 27.08.2004, 12:51 Uhr
...komme aus Leipzig und hier gibt einen Studiengang Namenskunde. Dort schreibt eine Frau Roudriges die Gutachten für die Namen. Das kostet zwar schon um die 20-40 Euro, aber bisher sind da alle vernünftigen Namen durchgekommen. Es lohnt sich also! Bisher hat sie von meinen Bekannten die Namen:
Younes (sprich Junis)
Leya
Sunshine
Thilia
akzeptiert. Naja, und dass man ein Kind nicht Pfefferminze nennen kann, sollte ohnehin jedem klar sein.
Steffi
Re: Habe es mit einem Internet-Ausdruck belegt
Antwort von faya am 27.08.2004, 23:14 Uhr
Habe für meine Tochter zwei eher ungewöhnliche Namen eintragen lassen. Der eine Irisch, der andere Arabisch - beide Namen habe ich anschließend bei Google eingegeben, bis ich dort eine Namensliste gefunden hatte, wo die jeweiligen Namen eingetragen waren. Sogar mit der Bedeutung. Das hat der Standesbeamte akzeptiert.
Re: Habe es mit einem Internet-Ausdruck belegt
Antwort von faya am 27.08.2004, 23:15 Uhr
Habe für meine Tochter zwei eher ungewöhnliche Namen eintragen lassen. Der eine Irisch, der andere Arabisch - beide Namen habe ich anschließend bei Google eingegeben, bis ich dort eine Namensliste gefunden hatte, wo die jeweiligen Namen eingetragen waren. Sogar mit der Bedeutung. Das hat der Standesbeamte akzeptiert.
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