Frage: rückfrage

Danke für die Antwort, das heißt ich kann mich in der Stillzeit impfen lassen. Dereinzige Impfgrund für mich ist der Schutz meiner Neugeborenen anders käme deise für mich nicht in Frage. Ist das Kind nicht sowieso durch den sog.Nestschutz geschützt vor der Grippe?

Mitglied inaktiv - 25.11.2009, 20:51



Antwort auf: rückfrage

Liebe dani83, während der Schwangerschaft erhält das Kind von seiner Mutter Antikörper gegen bestimmte Krankheiten. Auf diese Weise ist es in den ersten Monaten vor (vielen) Infektionen geschützt. Allerdings ist dieser Schutz nicht 100prozentig und das Kind ist auch nicht vor allen Krankheiten geschützt. Unter anderem hängt der Schutz auch davon ab, welche Krankheiten die Mutter selbst bereits gehabt hat. Wie lange der estschutz anhält, ist von Kind zu Kind, aber auch für jede Krankheit unterschiedlich. Über die Muttermilch erhält das Kind dann ebenfalls Antikörper, die es vor bestimmten Erkrankungen schützen. Allerdings kann die Mutter dem Kind nur Antikörper gegen die Krankheiten übermitteln, die sie selbst durchlebt hat oder gegen die sie geimpft wurde (hier gilt jedoch keine Pauschalaussage, manche Impfungen führen nicht dazu, dass die Mutter Antikörper weitergeben kann). Der Übertritt für die einzelnen Antikörper über das Stillen ist sehr unterschiedlich und keinesfalls wird dadurch eine Impfung ersetzt oder besteht eine Garantie, dass das Kind absolut vor einer Ansteckung geschützt ist. Kein Antikörperübertritt erfolgt für Lues, Scherichia Coli, einzelne Salmonellosen und Shigellosen, ein sehr geringer Antikörperübertritt ist für Hämophilus, Keuchhusten und Streptokokken zu erwarten. Ein guter Antikörperübertriit erfolgt für Diphterie, Tetanus, Salmonella H, Röteln, Mumps, Polio und Masern. LLLiebe Grüße, Biggi

von Biggi Welter am 25.11.2009