Sorgerecht - Bedeutung und Begriffe

Sorgerecht

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"Sorgen" machen sich Eltern um ihre Kinder sobald sie auf der Welt sind, mitunter sogar schon in der Schwangerschaft. 

Ist alles in Ordnung? Nimmt mein Baby genügend zu? Kommt mein Kind im Kindergarten oder in der Schule gut zurecht? Hat mein Kind die richtigen Freunde? ... Doch der Begriff Sorgerecht meint noch etwas anderes. Der rechtlich korrekte Begriff für das Sorgerecht ist die elterliche Sorge. Die elterliche Sorge umfasst alle Rechte und Pflichten, die Eltern dem Kind gegenüber haben, bis das Kind volljährig ist.

Bereiche des Sorgerechts

Das Sorgerecht umfasst drei Bereiche:

  • Die Personensorge

    Eltern müssen für die alltäglichen Dinge sorgen; also die Kindererziehung, die Gesundheitsvorsorge, die Hygiene, die Ernährung und die Bekleidung des Kindes. Zugleich umfasst die Personensorge das Recht, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen (Aufenthaltsbestimmungsrecht). 

  • Die Vermögenssorge

    Eltern sind berechtigt und verpflichtet dazu, das Vermögen des Kindes zu verwalten und zu vermehren. Dazu darf der Sorgeberechtigte das Vermögen in seinen Besitz nehmen. Er muss es wirtschaftlich, also auf Vermögensaufbau ausgerichtet, anlegen oder darf es für die Versorgung des Kindes verwenden. Jedem Kind steht vom Gesetz her das Recht zu, schuldenfrei in die Volljährigkeit zu gehen. Hätte das Kind also zu seinem 18. Geburtstag Schulden, die seine sorgeberechtigten Personen erwirtschaftet haben, so übernimmt das Kind diese Schulden nicht.

  • Die gesetzliche Vertretung des Kindes

    Minderjährige Kinder dürfen nur bedingt Rechtsgeschäfte vornehmen, also beispielsweise Dinge einkaufen. Ab einem Alter von 7 Jahren, darf das Kind Geschäfte tätigen, die sich nicht nachteilig auf es auswirken. Die Eltern sind für alle Belange die gesetzlichen Vertreter des Kindes.

Egal, um welchen der Bereiche es sich handelt, alle Vorgänge oder Entscheidungen müssen zum Wohl des Kindes erfolgen!

Gemeinsames Sorgerecht

Gemeinsames Sorgerecht bedeutet, dass beide Eltern sich das Sorgerecht teilen. Das bedeutet auch, dass beide Eltern für alle oben genannten Bereiche zuständig sind. Bei alltäglichen Dingen, also beispielsweise bei der Freizeitgestaltung, Mitgliedschaften in Vereinen, Nachhilfe, Kleidung, Medienkonsum, routinemäßigen Arztbesuche und ähnlichem, darf jeder Elternteil alleine notwendige Entscheidungen treffen.

Bei schwerwiegenden oder weitreichenden Entscheidungen müssen beide Eltern gemeinsam entscheiden. Solche Bereiche sind beispielsweise Schul-, Ausbildungs- und Berufswahl, die Vermögensverwaltung des Kindes, ein Wechsel des Wohnortes, Taufe, Reise kleiner Kinder in ihnen unbekannte Kulturkreise mit mehrstündigem Flug oder medizinische Behandlungen mit erhöhtem Risiko (Operationen etc.). In einem dringenden Fall, also wenn das Kind beispielsweise schnell operiert werden muss und der andere Elternteil nicht erreichbar ist, darf auch ein Elternteil alleine entscheiden.

Alleiniges Sorgerecht

Ist eine Person alleine sorgeberechtigt, so entscheidet sie alleine über alle Dinge, die das Kind betreffen. Diese Person trifft sowohl die Entscheidungen des täglichen Lebens, aber auch in allen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung.

Zuletzt überarbeitet: Januar 2019

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