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Betreuung von Steuern abziehen nach Geburt

Thema: Betreuung von Steuern abziehen nach Geburt

Hallo zusammen Ich habe mit der Steuererklärung wenig Erfahrung, deshalb hier eine Frage. Ich habe 6 Monate lang eine Nanny privat angestellt, als ich mein 3. Kind bekommen habe. Weil: Neugeborenes und vierjährige-Zwillinge alleine betreuen, ist nicht möglich. Laut Steueramt kann man Betreuung nur anrechnen lassen, wenn die Elternteile arbeiten bzw. abwesend sind. Das ist doch in den ersten 3 Monaten bei niemandem der Fall. Jede Mutter ist dann zuhause. Also kann ich dann auch gar nichts abziehen? Man geht davon aus, dass die Mutter alles alleine zuhause wuppert?

von Zwillingsmama1986 am 30.10.2023, 10:18



Antwort auf Beitrag von Zwillingsmama1986

Meine Erfahrung mit den Steuerabzügen hat gezeigt, alles angeben was möglich ist, überall die (Maximum) Pauschalen wählen, wenn du mit den Belegen nicht über die Pauschalen kommst… Zb. Arbeitsweg Fahrrad, bei uns kann man glaube ich 700.- als Pauschale abziehen, ich brauche zwar das Velo, habe aber übers Jahr nie so viele Kosten, es wird aber trotzdem so als Abzug anerkannt… Keine Ahnung wie es in deinem Kanton ist… Dass du wegen dem Mutterschaftsurlaub nicht arbeiten gehen kannst, ist ja so. Da bist du aber trotzdem Erwerbstätig, du bekommst ja EL… Daher, mein Tipp! ALLES angeben! Wo du Belege hast, mit Belegen wenn sie die Pauschalen übersteigen, sonst ohne Belege wenn es unter den Pauschalen ist!

von ZoeSophia am 02.11.2023, 17:14