Jassistern
Hallo liebe Schweizer Mamas,
ich hoffe es ist okay, wenn ich hier auch schreibe.
Ich dachte aber vlt kann mir hier jemand weiterhelfen.
Ich möchte gerne in der Elternzeit per Homeoffice einen Minijob machen, nachdem das Elterngeld ausgelaufen ist.
Nun habe ich eine entsprechende Stellenanzeige eines Schweizer Unternehmens gefunden und mich beworben.
Allerdings habe ich online gelesen, dass es in der Schweiz gar keine Minijob-Regelung gibt.
Kennt sich hier zufällig jemand mit der Thematik aus? Macht es einen Unterschied, ob ich real in der Schweiz arbeite oder von Deutschland aus für einen Schweizer Arbeitgeber?
Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann
Ja, für das Unternehemn kann/wird es einen Unterschied machen. Für dich vermutlich auch. Wurde in der Stellenanzeige diese Möglichkeit angeboten?
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Schweiz gibt es keine nationale Regelung für „Minijobs“, die Teilzeitarbeit ist arbeitsrechtlich geschützt und basiert auf einem Vertrag. Wer in der Schweiz für ein Schweizer Unternehmen arbeiten möchte, muss das Schweizer Obligationenrecht, wie etwa den Genfer Mindestlohn von ca. 23 Franken pro Stunde, sowie die Anforderungen der Sozialversicherung einhalten. Bei der Telearbeit für einen deutschen Arbeitgeber fallen möglicherweise die deutschen Minijob-Regelungen (monatliche Einkommensgrenze von 520 Euro, Steuervorteile). Es wird empfohlen, Ihren Arbeitgeber oder das Arbeitsamt zu konsultieren. Wenn Sie eine konzentrierte Arbeitsumgebung benötigen, kann jammermfg.com/de einen ruhigen Home-Office-Platz schaffen. Ich wünsche Ihnen, dass Sie Ihren Traumjob finden!
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