WunschBaby20202020
Hallo Mädels ,die Frage kommt jetzt nicht von mir ,sondern einer bekannten.Kenne mich damit nicht aus ,und dachte ,ich Frage mal.Sie ist schwanger ,und momentan krieselt es da gewaltig.Sie meinte ,dass sie am liebsten die Vaterschaft nicht anerkennen möchte ,sowie keine Sorgeerklärung abgeben will .Wenn sie das nicht macht ,hat das Auswirkungen auf das Elterngeld bzw Anträge ? Sorgeerklärung muss sie ja meine ich nicht abgeben ,wenn sie nicht verheiratet sind oder ?Muss man das ?Kenne das nur so ,dass das ja bei der Mutter dann automatisch ist .Vllt kann jemand helfen ? liebe Grüße
Beim Sorgerecht muss die Mutter zustimmen, das der Kindsvater die Hälfte bekommt. Tut sie das nicht, kann es der Vater einklagen ( im Streitfall) Die Vaterschaft muss sie auch bestätigen, der Vater kann da auch im Streitfall einen Vaterschaftstest erstreiten um die Vaterschaft bestätigen zu lassen. Für die Anträge ist der Vater unbekannt was zu ständigen Nachfragen führt. Im Streitfall würd ich die Vaterschaft anerkennen lassen, jedoch nicht die Sorgerechtserklärung.
Sorgerecht muss man nicht, wenn keiner die vaterschaftanerkennt steht in der Gebrtsurkunde unter vater halt unbekannt. Fände ich dem Kind gegenüber unfair, zumal falls sie mal staatliche Leistungen benötigt muss sie das angeben weil Unterhalt vorrangig ist. Nur für den Fall das sie irgendwann man ALG braucht muss sie das angeben. Wenn sie Unterhaltsvorschuss in Anspruch nehmen will muss sie auch den Vater angeben oder Glaubhaft machen das sie es nicht weiß.
Ich habe mich aus guten Gründen entschieden dem KV nichts davon zu erzählen, dass ich immer noch schwanger bin. Wollte mich in dieser Zeit nicht streiten und auch genau überlegen, wie ich vorgehen werde. Ich habe mich von einem Anwalt beraten lassen. Bis zur Geburt mache ich nichts. Als Alleinerziehende bekomme ich automatisch das Sorgerecht. Es gibt eine Negativbescheinigung, die besagt, dass man das alleinige Sorgerecht hat, die werde ich mir für den Papierkram wie Elterngeld usw. besorgen. Da keine Vaterschaftsanerkennung bis dahin vorliegen wird, ist der Vater auf dem Papier unbekannt. Ich war auch am überlegen, ihn gar nicht miteinzubeziehen, mich aber nach dem Gespräch mit meinem Anwalt dazu entschlossen es doch zu tun. Er soll die Verantwortung tragen. Nach der Geburt wird sich der Anwalt um die Vaterschaftsfeststellung (ist nötig für den Unterhalt) und den Unterhalt kümmern, ich werde mich auf mein Mädchen konzentrieren. Wenn der KV Umgangs- bzw. Sorgerecht einklagt, werde ich mit Hilfe meines Anwalts kämpfen. So der Plan...
Um den Umgang wirst du leider nicht drum rum kommen. Der Kindesvater hat nicht nur ein Umgangsrecht, er hat sogar eine Umgangspflicht und wenn nicht nachweislich gegen das Kindeswohl gehandelt wird durch ihn, wird kein Gericht einem Umgangsausschluss zustimmen.
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