Monatsforum September Mamis 2020

Frage Urlaubstage bis zum Mutterschutz

September Mamis
Frage Urlaubstage bis zum Mutterschutz

WunschBaby20202020

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Huhu habe für dieses Jahr 24 Urlaubstage. Mein Muschu fängt am 16.08 an. Habe ich bis dahin die vollen 24 Tage also pro Monat 2 oder wird da was abgezogen? Wollte gerne alle vor dem mutterschutz nehmen. Danke


Pünktchen10

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Antwort auf Beitrag von WunschBaby20202020

Hallo, also meinen Recherchen zu folge steht dir der gesamte Jahresurlaub zu bis du in Elternzeit gehst.


ItsMe80

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Antwort auf Beitrag von WunschBaby20202020

Und du kannst den Urlaub auch mitnehmen bis nach dem Muschu und ihn hinten dran hängen. So werde ich das machen, damit ich für die Eingewöhnung in der Kita nicht neuen Urlaub nehmen muss.


WunschBaby20202020

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Antwort auf Beitrag von ItsMe80

Das wäre auch eine idee. Wie muss man das denn Aufschreiben? Wollte ja gerne vorm Mutterschutz meinen Urlaub am liebsten nehmen, wenn ich kein BV bekomme. Habe ja ständig blutungen, jetzt hat mein Chef noch Kurzarbeit angemeldet, das heisst, montags öffnen wir auch bis Samstags von 8:30 bis 19 Uhr. Das ist mir zu viel und dann die Blutungen noch immer.....


Lotusblume84

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Antwort auf Beitrag von ItsMe80

Du meinst nach der Elternzeit oder? Man hat volle Urlaubs Anspruch bis zum Ende des Mutterschutzes nach Geburt. Und dann beginnt die Elternzeit. Ich kenne es nur so dass man zwar Urlaub mitnehmen kann, dem Damm aber erst nach der Elternzeit nehmen darf


Cuci

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Antwort auf Beitrag von WunschBaby20202020

Du bekommst nur anteilig Urlaub für dieses Jahr, bis Ende des Mittschutzes. In dee Elternzeit bekommt man keinen angerechnet. Sollte man schon Urlaub verplant haben Anfang des Jahres (machen immer schon ganz früh gesamte Urlaubsplanung), und dann ins BV geschickt werden, gilt der Urlaub als genommen. So war das bei mir damals.


Pünktchen10

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Antwort auf Beitrag von Cuci

Bist du dir sicher dass das damals rechtens war? Du kannst doch nichts dafür das du ins BV geschickt wirst das ist eine Entscheidung des Arztes aus gesundheitlichen Gründen. Wie kann dann der Urlaub einfach als genommen gelten die Erholung ist ja weg gefallen?


Pünktchen10

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Antwort auf Beitrag von Pünktchen10

Also unten im Link kannst du es auch nachlesen hab das jetzt mal gegoogelt. Es gibt ein BAG Urteil. Heißt hast du Urlaub geplant und genehmigt und wirst vorher ins BV geschickt geht dieser nicht "verloren" Diese Urlaubstage kannst du z.B. nach deinem Mutterschutz nehmen. https://www.marburger-bund.de/baden-wuerttemberg/meldungen/bag-aendert-rechtsprechung-zum-urlaub-im-beschaeftigungsverbot


Ani.Me

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Antwort auf Beitrag von Pünktchen10

Das wundert mich auch... Im BV sollte der gesamte Urlaub als nicht genommen zählen.


Cuci

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Antwort auf Beitrag von Ani.Me

Ich hatte mich auch gewundert damals. Hatte extra noch nachgefragt. Da kam die Antwort dafür waren Sie ja Zuhause in der Zeit. Und hatte damals auch nichts Gegenteiliges dazu gefunden. Na weiß nicht, ob ich das jetzt noch anfechten könnte. Ist ja schon drei Jahre her.


Cuci

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Antwort auf Beitrag von Cuci

Und hab ja jetzt auch schon das nächste BV auf dem Tisch. Sollte im Mai wieder anfangen zu arbeiten, aber meine FÄ hat mir beim letzten Mal gleich wieder ein neues ausgestellt. Ob ich den alten Urlaub dann auch zur Not noch in 6 Jahren nehmen könnte.


Data_

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Antwort auf Beitrag von Cuci

Müsste doch gehen, wenn der Anspruch anerkannt wird. Schließlich "altert" der Urlaubsanspruch ja nicht während der Elternzeit/Mutterschutzzeit. Das Argument mit zu Hause sein kommt mir auch willkürlich vor - gilt bei Krankheit während genehmigtem Urlaub ja auch nicht.


Data_

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Antwort auf Beitrag von WunschBaby20202020

Theoretisch bekommst du maximal den vollen Urlaubsanspruch. Der Arbeitgeber hat das Recht, vor, während oder nach der Elternzeit dir für jeden vollen Kalendermonat in Elternzeit den zusätzlichen Urlaubsanspruch abzuziehen. Sprich: je nach tatsächlichem Geburtstermin geht dein Mutterschutz bis ca 22.11. oder länger, so dass du 11*2 Tage bekommst = 22. Die restlichen 2 Tage hängen dann vom Geburtstermin oder vom Wohlwollen des AG ab, da du vermutlich direkt im Anschluss Elternzeit nimmst. Ich würde aber, wenn es dich zu sehr anstrengt und du körperliche Probleme hast, darauf bauen, Beschäftigungsverbot oder Krankmeldung zu bekommen, und nicht dafür Urlaubstage einzusetzen. Urlaub ist schließlich zur Erholung, nicht zur Vermeidung von Überlastung... Beachtet dein Arbeitgeber alle Vorgaben vom Mutterschutz, wie Überstunden etc?