Blue_Berry
Hallo lieber Septemberbus,
ich hoffe, hier kann mir jemand helfen. Vor etwas mehr als 3 Wochen wurde mir gesagt, dass ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekomme, das durch den Arbeitgeber ausgesprochen wird aufgrund von Gefahren am Arbeitsplatz. Sie waren spät damit dran, denn ich hatte die Schwangerschaft schon viel eher gemeldet, aber gut, jemand war im Urlaub, eine Woche war ich sowieso wegen starker Übelkeit krank geschrieben. Ich arbeite als Sozialpädagogin, oft abends und mir fehlt der Schutz gegen verschiedene (Kinder-)Krankheiten.
Ich hatte erwartet, dass ich nur noch einen bestimmten Aufgabenbereich (Büroarbeit) machen darf, aber das lehnt der Arbeitgeber jetzt "aus betrieblichen Gründen" ab - eine Aushilfskraft müsste dann gekündigt werden und der Arbeitsbereich wird dann zum Problem, wenn ich in den Mutterschutz gehe und sich niemand mehr auskennt. Es wurde darum gebeten, dass ich nicht darauf bestehe, diesen Arbeitsbereich weiter zu führen damit eine neue, flexible Person eingearbeitet werden kann.
Deshalb habe ich nach einigen Besprechungen dann vor 2 Wochen einen Zettel für ein "generelles Beschäftigungsverbot" unterschrieben, der an die Aufsichtsbehörde geschickt wurde. Darin stand, dass das Verbot ab dem 24.04. gelten soll (da zu dem Punkt die Aushilfskraft aus ihrem Urlaub wieder kommt und ich dann nicht mehr ausreichend beschäftigt werden kann).
Nun hieß es, muss eine Rückmeldung von der Aufsichtsbehörde abgewartet werden - aber bisher kam da laut Sekretärin noch nichts. Meine Chefin ist jetzt erstmal im Urlaub, auch bis zum 24.04. - und ich weiß einfach nicht, ob und wie ich denn nun in der nächsten Woche arbeite!
Soll ich Montag trotzdem zur Arbeit gehen? Ich hab ja ansonsten keine schriftliche Bestätigung über das Verbot - hattet ihr sowas? Im Internet habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber eigentlich so ein Verbot eigenständig aussprechen kann und ich habe gerade die Befürchtung, dass sich einfach niemand auskennt und die Aufsichtsbehörde sich gar nicht zurückmeldet sondern meinen Fall schon zu den Akten gelegt hat!
Also ein Beschäftigungsverbot kann von drei Stellen erteilt werden: vom gynäkologen, vom Arbeitgeber und vom Gewerbeaufsichtsamt. In deinem Fall erteilt das bv ja der Arbeitgeber. Soweit ich weiß braucht er da keine Rückmeldung oder ähnliches von der Behörde. Wenn er das bv ausspricht gehst du ab sofort nicht mehr auf Arbeit. Er muss das dann der zuständigen Aufsichtsbehörde (meist das gewerbeaufsichtsamt) melden und da was ausfüllen und hin schicken. Und ausserdem muss er bei deiner Krankenkasse das umlageverfahren beantragen, damit er dein Gehalt erstattet bekommt. Du könntest ja z.b. mal bei der Aufsichtsbehörde anrufen und fragen ob schon eine Meldung vorliegt. Ansonsten würde ich versuchen über den Arbeitgeber etwas herauszufinden und im Zweifelsfall am Montag mal lieber auf der Arbeit erscheinen um das zu klären. Ist ja wirklich doof dass du da jetzt so in der Luft hängst! Aber oft kennen sich die Arbeitgeber da leider selbst schlecht aus und wissen nicht was sie tun müssen... Ich hoff ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen. Liebe Grüße!
Vielen Dank, diese Unterteilung in drei Stellen macht mir jetzt einiges klarer!
Bei der Behörde anrufen ist auch eine gute Idee, das versuche ich morgen mal.
Ich glaube, mein Arbeitgeber kann das gar nicht so nachvollziehen, aber ich finde diese unsichere Situation seit über 3 Wochen total anstrengend und hätte gerne endlich Gewissheit.
Mein Arzt hat außerdem vor zwei Wochen die Diagnose Hyperemesis gestellt, mir geht es immer noch nicht gut und ich habe mich jetzt nur zur Arbeit geschleppt, weil ich niemanden in meinen letzten Tagen hängen lassen wollte
Hallo. Ich Schleiche mich mal aus dem Oktober rein. Ich habe seit der 6ssw ein bv von Seiten des Arbeitgebers. Ich hatte ein Gespräch mit meinem Chef. Der sagte dann: so ab morgen sind sie offiziell vom Dienst befreit. Also bin ich daheim geblieben. Bekam dann irgendwann ein schreiben das ich von bis im beschäftigungsverbot bin. Ich musste auf nichts warten. Und habe mich an die Aussage meines Chefs gehalten. Von der Maschinerie im Hintergrund habe ich nichts mitbekommen und hatte auch nichts damit zu tun
Als ich meine Schwangerschaft in der Schulleitung (Schule für behinderte Kinder) bekannt gegeben habe, wurde ich umgehend nach Hause geschickt, das war an einem Freitag. Am Montag drauf hatte ich direkt Termin beim Betriebsarzt, am Mittwoch dann die Meldung, kein ausreichender Schutz, sofortiges Beschäftigungsverbot. Bekam dann zwei Tage drauf einen Brief von der Schule, in dem eben dieses auch stand. Ich nehme an, dass es auch erst danach vom Gewerbeaufsichtsamt bestätigt werden musste - aber das Verbot durch den Arbeitgeber war bindend und ich musste nicht mehr arbeiten gehen. Ich gehe davon aus, dass das auch für dich gilt und du ab sofort nicht mehr arbeiten gehen darfst :-)
Hört sich ja alles kompliziert an :/ Ich bin nach 4 Wochen Krankschreibung zum Betriebsarzt gegangen, er hat mir ein Zettel ausgefüllt und unterschrieben. Den hab ich zur Arbeit geschickt und das wars..