Naddelinchen
Hallo, Heut bin ich nach 4 Wochen wieder in der Arbeit (extreme übelkeit + erbrechen). Nun meinte mein Chef, als ich ihm auch mitteilte dass es mir nicht wirklich gut geht ich aber nicht länger fehlen will um nicht nach 6 Wochen ins Krankengeld zu fallen, quäle ich mich halt rein, ich soll bis zum Mutterschutz doch "krank machen" (inoffiziell).. Bin Sekretärin. Ich meinte daraufhin ich bin aber auf das Geld angewiesen, von 60/65% Krankengeld kann ich nicht leben und mir die Erstausstattung leisten. Nun meinte er in der Schwangerschaft gibt es nicht sowas wie Krankengeld sondern wir hätten da angeblich auch Sonderrechte auf volles Gehalt oder zumindest 80%.. Ist mir total neu und ich denke nicht dass es stimmt. Er verwies mich auf unseren Steuerberater, der ihm diese Info gab. Nun meine Frage: gilt es tatsächlich auch für krankmeldung über 6 Wochen, dass man sein Geld weiter voll kriegt? Mir ist nur das im bv bekannt, dass die kk das bezahlen.. Hilfe! Lieber Gruß
Das ist mir neu! Frag mal bei deiner Krankenkasse nach! Ansonsten kannst du ja auch nach 6 Wochen wieder ein Tag arbeiten gehen und dann wieder krank machen :)
Ob das so einfach geht..? Ich mein direkt ss bedingt war ich e "nur" 3 Wochen am Stück krank.. Demnach hätte ich jetzt noch 3 Wochen bis ich ins kg falle.. Aber ob die nicht die Krankheitstage zusammenzählen egal ob durchgehend krank oder mit einem Tag Arbeit..
Ja das geht. Du musst durchgehend 6 Wochen wegen der selben Sache krankgeschrieben sein, ehe du ins Krankengeld fällst :) Aber ich würde einfach nachfragen.
Also was ich weiß, was man machen kann um weiter sein volles Gehalt zu bekommen, wenn DEIN Chef, nicht dein Arzt, dir ein Beschäftigungverbot erteilt! Du bekommst dein volles Gehalt weiter, es wird dir von der Firma gezahlt und soweit ich weiß kann die Firma sich das Geld bei der KK wieder holen. Vielleicht könnte dein Chef sich darüber mal erkundigen
Also ich glaube ehrlich gesagt dass der Steuerberater entweder keine Ahnung hat oder dein Chef etwas falsch verstanden hat. In der Schwangerschaft gibt es nach 6 Wochen Krankschreibung auf eine und die selbe Krankheit dann Krankengeld. Da ist es egal ob du dazwischen 1 Tag arbeiten gehst und am nächsten Tag dann wieder krank bist. Ist es die selbe Diagnose dann wird es addiert und ab 6 Wochen gibt es dann Krankengeld. Anders sieht es aus wenn es immer andere Diagnosen sind also mal Rückenschmerzen, mal Grippe mal irgendetwas anderes. Nur bei der Elterngeldberechnung werden die schwangerschaftsbedingten Monate mit Krankengeld ausgeklammert und durch andere ersetzt. Aber andere Monate mit Krankengeld werden ganz normal gewertet. Also ich würde es nicht so machen wie dein Chef Dir vorschlägt
So dachte ich es auch.. Also dass mein Chef mir ein bv aussprechen kann ist mir neu? Wie genau funktioniert das?
6 Wochen wg. gleichem Krank --> Krankengeld 67% Weniger Krankengeld --> weniger Elterngeld Ausnahme: Man ist wg. der SS krank, dann bleibt das Elterngeld als wie ohne Krankengeld. BV --> 100% Gehalt --> keine Kürzung beim Elterngeld BV kann der AG, der Betriebsarzt oder dein Hausarzt oder Frauenarzt aussprechen. Es darf nicht bei Krankheit ausgesprochen werden, sondern nur wenn dein Arbeitsplatz eine Krankheit (FG, etc) auslösen könnte.
Also bei mir war das in der ersten Ss genauso.. Beschäftigungsverbot = 100% Gehalt (>kann vom Arbeitgeber o. Jedem anderen Arzt erteilt werden) Bei ner krankmeldung bekommst du mach 6 Wochen Krankengeld.. Du kannst natürlich 6 Wochen krank feiern, gehst einen Tag arbeiten und dann wieder 6 Wochen krank feiern.. WENN der Arzt dich die ersten Wochen wegen Übelkeit krank geschrieben hat muss er danach einen anderen Grund angeben, sonst bringt es dir nichts.. Aber da reicht es dann schon wegen Schwindel o.ä. Gründe dir es tausende die er nehmen kann...