Monatsforum Oktober Mamis 2022

Nochmal Elterngeldantrag

Nochmal Elterngeldantrag

Lyn86

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Hallo ihr Lieben, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich würde gerne, so früh wie möglich, nach der Geburt den Antrag abschicken. Es werden ja für die Berechnung des Elterngeldantrags die letzten 12 Monate vor der Geburt gezählt. Was ist mit dem Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss nach der Geburt? Muss ich auf die Dokumente auch noch warten und kann dann erst den Antrag 8 Wochen nach der Geburt einreichen? Wie macht ihr das? Danke für Eure Hilfe


ringelblume1

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Antwort auf Beitrag von Lyn86

…das frage ich mich auch. Bin ebenfalls gespannt auf die Antworten


Toniy

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Antwort auf Beitrag von Lyn86

Hallo, wenn du den Mutterschutz vor der Geburt in Anspruch genommen hast, zählen nicht die 12 Monate vor der Geburt, sondern die letzten 12 Monate vorm Mutterschutz, die du vollständig gearbeitet hast. Meine Krankenversicherung (TK) stellt mir sobald ich dort die Geburtsurkunde einreiche eine Bescheinigung über den Zeitraum des genommenen Mutterschutzes aus. Das Geld fließt dann allerdings nicht in die Berechnung des Elterngeldes ein. Ich weiß das, weil ich mich freiwillig dazu entschieden habe erst ab 1. Oktober in Mutterschutz zu gehen, statt am 5. September, wie es mir eigentlich zustehen würde, da ich den September in die Berechnungen des Elterngeldes mit einfließen lassen möchte. Hab deswegen sowohl mit der Krankenkasse als auch mit der Elterngeldstelle telefoniert.


Celine996

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Antwort auf Beitrag von Lyn86

Huhu, weiss auch zufällig jemand von euch was genau ein Steuerbescheid ist? Die muss auch mit in den Antrag. Ich hab schon mal eine Steuererklärung gemacht aber das war von 2018 bis 2020. Wollen die davon irgendwas haben oder ist damit lediglich die Lohnsteuer gemeint die man am Ende des Jahres vom Arbeitgeber bekommt. Da steh ich ein wenig auf den Schlauch.


Babsi87

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Antwort auf Beitrag von Celine996

Steuerbescheid ist normalerweise der Bescheid, den du nach der Steuererklärung vom Finanzamt bekommst. Also die Übersicht, was du an Geld zurückbekommst bzw. nachzahlen musstest. Ich werde den Steuerbescheid vom letzten Jahr einreichen.


Sonnenblume.

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Antwort auf Beitrag von Lyn86

Den elterngeldantrag kannst du erst abschicken, wenn du die Geburtsurkunde hast. Das kann wenige Tage dauern oder auch mal länger. Ich musste einen Monat darauf warten und eine Freundin über 2 Monate. Wenn du die Geburtsurkunde hast, dann schickst du diese zur Krankenkasse wegen dem zweiten Teil des Mutterschutzgeldes. Am besten gleichzeitig auch den Antrag zur familienversicherung ausgefüllt mitschicken. Von der Krankenkasse bekommst du dann gleich eine Bestätigung des Mutterschutzgeldes für die elterngeldstelle mit und auch zeitnah die krankenversicherungskarte vom Kind. Der Zettel vom Arbeitgeber kann auch erst nach der Geburt ausgefüllt werden. Weil ja das genau Geburtsdatum zur Berechnung des Mutterschutzgeldes benötigt wird. Ab dem Eingang des Antrages bei der elterngeldstelle wird das elterngeld 3 Monate rückwirkend gezahlt. Also unbedingt nach erhalt der Geburtsurkunde schnell abschicken. Dann lieber noch ein paar Unterlagen nachschicken, als das der Antrag zu spät vorliegt. Wenn der Antrag unvollständig ist bekommst du nochmal einen Brief mit deiner eltergeldnummer und nochmal Info welche Unterlagen fehlen. Unbedingt einen Puffer auf dem Konto haben. Bis der elterngeldantrag bearbeitet und bewilligt ist kann es einige Zeit dauern.


Lyn86

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Antwort auf Beitrag von Sonnenblume.

Vielen Dank, da weiß ich nun Bescheid