DarisMom
Hallo ihr Lieben, Ich hoffe es geht euch allen gut :) Hab da mal eine Frage.. Die Frage betrifft die Zeit des Mutterschutzes. Also 6 Wochen vor Entbindung und (im Normalfall) 8 Wochen danach Ich habe jetzt erfahren das man 6 Wochen vor Entbindung in den Muterschutz gehen DARF, also es die 8 Wochen danach MUSS man in der Mutterschtz. Also ist es einem praktisch freigestellt ob man vor der Geburt in den Mutterschutz geht?! Müsste man z.b. auf die kompletten 6 Wochen Mutterschutz verzichten oder könnte man theoretisch sagen, dass man nur 4 Wochen Mutterschutz vor der Geburt haben möchte und arbeitet dann praktisch 2 Wochen länger? Und wie würde das dann bzgl. Des Mutterschaftsgeldes auswirken? Ich hoffe das jemand Erfahrungen hat oder evtl eine gute Anlaufstelle weiß. Danke fürs Lesen :)
Hi! Ich bin absolut keine Expertin. Aber das ist schon richtig, dass du VOR der Geburt noch freiwillig arbeiten darfst, wenn du dem ausdrücklich zustimmst. Du darfst dem jederzeit widersprechen und der AG kann dich zu nichts zwingen. Somit kannst du von den 6 Wochen vor Geburt theoretisch einen beliebigen Zeitraum weiterarbeiten.
Allerdings ist das mit dem Mutterschaftsgeld wohl so, dass du das auf alle Fälle 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt bekommst und das auch nicht „abwählen“ kannst. Sprich, ob du arbeitest oder nicht, bekommst du das gleiche Nettogehalt (ob dein normales Gehalt oder eben Mutterschaftsgeld in Höhe deines Gehalts) und das Mutterschaftsgeld darf nicht hinten angehängt werden. Ich hoffe, du verstehst, was ich meine Aber nochmal: ich bin keine kompetente Stelle
Hey,
Ich habe ET im November.
Du kannst deine Krankenkasse anrufen, die können dir darüber Auskunft geben. Ich hatte den Fall schonmal Im Geschäft. Ne Kollegin hatte es sich überlegt. Aber am Ende dann doch nicht gemacht.
Aber ist auch schon wieder 4 Jahre her.
Hoff es hilft dir weiter.
Auf den Mutterschutz vor der Geburt kann man verzichtet. Auf den nach der Geburt nicht. Du kannst auch 2 Wochen arbeiten und dann feststellen, dass es doch nicht mehr geht und dann in den Mutterschutz gehen. Einfluss auf das Mutterschaftsgeld hat es doch aber nicht. Das entspricht doch immer deinem Nettogehalt.
Hi, wenn es noch so ist wie vor fünf Jahren (wovon ich ausgehe), kannst Du das komplett frei wählen. Ich habe bei meinem zweiten Kind z.B. zehn Tage in die Mutterschutzfrist hineingearbeitet. Das hatte für mich den Vorteil, dass ich eine sehr hochwertige langwierige Fortbildung noch mit dem Zertifikat abschließen konnte und außerdem damit der Monat voll war, so dass der zur Elterngeldberechnung mit herangezogen wurde, was für mich deutlich mehr bedeutet hat (hätte sonst nur elf Monate mit Gehalt „einbringen“ können). Ging auch gut, trotzdem war ich dann ganz froh, als die Zeit rum war und ich noch ein bisschen durchschnaufen konnte… Weshalb überlegst Du erst später in MuSchu zu gehen? Liebe Grüße, Chrys