Monatsforum Oktober Mamis 2022

Elterngeld 2. Kind

Elterngeld 2. Kind

Flummi2018

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Hallo ihr Lieben, ich hoffe bei euch und euren Bauchbewohnern ist alles gut und ihr könnt die Zeit genießen Ich habe heute angefangen, die Formulare für das Elterngeld auszufüllen. Nun habe ich aber eine Frage zum Thema Monate ausklammern. Unsere zuständige Elterngeldstelle hat natürlich heute und auch Montag zu, also hoffe ich, das ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt Dienstag werde ich dort aber auch nochmal anrufen. Ich bin ja nun mit unserem zweiten Kind schwanger und der Abstand zwischen den beiden ist dann genau 1 1/2 Jahre. Unser erster wurde im April 2021 geboren und ich habe Elternzeit bis April 2022 genommen, also genau 1 Jahr. Mutterschutzgeld wurde mir die 6 Wochen davor und die 8 Wochen danach gezahlt. Jetzt darf man ja Monate ausklammern, da ja sonst das Elterngeld wirklich nicht nennenswert sein würde sind meine Gedankengänge richtig, dass ich die Monate vom April 2021 bis April 2022 ausklammern darf? In diesem Zeitraum war der kleine ja noch keine 14 Monate alt. Ich hoffe ihr versteht was ich meine und könnt mir da vielleicht weiterhelfen, vielen Dank euch auf jeden Fall schon mal ich freue mich schon darauf, wenn mein Gehirn wieder normal funktioniert, im Moment ist da gefühlt nur leere drin und es kostet mich echt einiges an Energie mich zu konzentrieren


MamiLu

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Antwort auf Beitrag von Flummi2018

Also so weit ich weiß kannst du die Monate ab Geburt bis zum Ende der Elternzeit (maximal 14 Monate) ausklammern. Bzw weiß ich nicht ob du das sogar musst


jume1509

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Antwort auf Beitrag von Flummi2018

Hallo, du kannst die Mutterschutzfrist vor der Geburt für beide Kinder, die Mutterschutzfrist nach der Geburt des großen Kindes und die Elternzeit bis max. 14 Monate ausklammern. Wobei immer der volle Monat gilt, auch wenn dein Mutterschutz z. B erst am 28. Des Monats angefangen hätte. Musst du sogar genau angeben und wiedersprechen, wenn du es nicht so haben möchtest.


Tess!

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Antwort auf Beitrag von Flummi2018

oh, ist das ein spannendes Thema. Bei mir ist es ganz genauso! Meine Maus kam Ende März 2021 und Maus2 kommt planmäßig Anfang Oktober 2022. Also auch genau 18 Monate auseinander. Ich habe mich das nächste Jahr schon bettelarm gesehen, von Monate ausklammern habe ich noch nie etwas gehört. Heißt das dann, es gilt zu einem großen Teil das Vollzeitgehalt vor Geburt1 als Bemessungsrahmen?


Flummi2018

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Antwort auf Beitrag von Tess!

Hey, ich habe heute mit der Elterngeldstelle telefoniert, genau so ist es Bei mir zählen jetzt die Monate Mai bis September und dann werden die fehlenden Monate vor der Geburt von Kind 1 mit gezählt. Die Monate mit Elterngeld werden ausgeklammert. Ich dachte nämlich auch schon, das ich bettelarm sein werde Du musst dann nur eine Kopie vom Elterngeld von dem 1. Kind mit anhängen beim Antrag.


Tess!

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Antwort auf Beitrag von Flummi2018

Oh danke für die Antwort! Das beruhigt mich ja sehr :)