netty1999
Hallo ihr Lieben, ich bin ganz neu hier in diesem Forum , hab jedoch ein großes Anliegen und hoffe die ein oder andere hat damit bereits Erfahrungen. Ich bin nun in der 11 SSW :) und arbeite im Krankenhaussozialdienst. Aufgrund von Corona bin ich gerade zusammen mit der Leitung am Überlegen in Beschäftigungs bzw Teil Beschäftigungsverbot zu gehen. Nun ist es jedoch so, dass ich die letzten 3 Monate eine 75 % Stelle hatte und seit dem 01.04.22 ( seit letzter Woche) auf 90% aufgestockt habe. Diese Aufstockung habe ich schon lange vor meiner Schwangerschaft unterschrieben. Wenn ich jedoch jetzt in Beschäftigungsverbot gehe wird mir das Gehalt gezahlt , dass ich in den letzten 3 Monaten verdient habe, richtig ? Das wäre in meinem Fall wirklich doof, da ich das Geld natürlich brauche. Den 90% Vertrag habe ich unbefristet bekommen, jedoch wie gesagt erst seit einigen Tagen.. vielleicht hat da jemand Erfahrungen mit und kann mir ne Rückmeldung geben. Liebe Grüße Netty ( und ihr kleiner Wurm in der 11 SSW)
Hey,
Also ich bin auch im betrieblichen BV und bekomme mein volles Gehalt.
Ich denke wenn es vertraglich bei dir geregelt ist, dass du ab Monat April mehr verdienst, dann müsstest du auch das Gehalt bekommen das dir vertraglich ab April zusteht.
Lg
Hallo, ich danke dir für deine schnelle Rückmeldung :) Ja das wäre natürlich super, im Internet steht nämlich überall , dass das Gehalt der letzten 3 Monat bezahlt wird, dass hat mich etwas verunsichert ..
Ich bin ebenfalls im BV.
Leider bin ich auf dem Gebiet rechtlich nicht fit, aber ich würde auch erst einmal davon ausgehen, dass du das Gehalt der 90% Stelle erzählst. Ich glaube beim BV gilt immer der "Ist-Zustand". Hatte noch nicht von Fristen zur Berechnung gehört.
Viel Glück
Vielen Dank, das beruhigt mich jetzt etwas :) Ja ich denke ich werde , dass mal mit der Geschäftsführung besprechen Alles Gute auch für euch :)
Hallo, Also es ist so: man nimmt die drei Monate als Berechnungsbasis, die vor dem Monat liegen, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Es wird also der Durchschnitt ermittelt Hier auch ein tolles Beispiel: Die werdende Mutter ist seit August schwanger. Im November spricht ihr Gy/AG ein Beschäftigungsverbot aus. Als Berechnungsgrundlage für den Mutterschutzlohn werden die Monate Mai bis Juli herangezogen.
Nein, man bekommt im BV immer das was man auch ohne bekommen würde und darf keinen Nachteil haben. Die letzten drei Monate werden zur Berechnung genommen, wenn es ein schwankendes Gehalt ist, z.B. im Schichtdienst oder ähnliches:)
Du bekommst das Gehalt für die 90% Stelle. Die drei Monate gilt nur, wenn du immer sehr unterschiedliche Gehälter hast, wegen Schicht, Provision oder Sonstiges.
Supi vielen Dank :)
Hallo Netty, interessante Frage :-) In § 18 Mutterschutzgesetz steht: § 18 Mutterschutzlohn Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. Also dürften es doch der Lohn vor der Schwangerschaft entscheidend sein. Das ist natürlich Mist. Soll aber vielleicht auch verhindern, dass sie Schwangeren alle auf Vollzeit gehen und sich dann ein BV geben lassen? Man versteht es manchmal nicht. Was ist denn der Grund für das BV? Wenn es dir nicht gut geht, kannst du dich vielleicht krank schreiben lassen?
Hallo Lotte, Das Problem mit den Gesetzen ist, es gibt immer Ausnahmen und man sollte weiter lesen. Deine Passage aus dem Gesetz ist leider hier so nicht anwendbar, wie du es denkst. § 21 Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts (4) Bei einer dauerhaften Änderung der Arbeitsentgelthöhe ist die geänderte Arbeitsentgelthöhe bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 zugrunde zu legen, und zwar 1. für den gesamten Berechnungszeitraum, wenn die Änderung während des Berechnungszeitraums wirksam wird, 2. ab Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsentgelthöhe, wenn die Änderung der Arbeitsentgelthöhe nach dem Berechnungszeitraum wirksam wird. Liebe Grüße Julizwilling
Hi,
Wie war es denn jetzt nun bei dir?
Huhu also kurzes Update : da es mir im Großen und Ganzen in der Schwangerschaft gut geht habe ich zusammen mit der Geschäftsführung entschieden, dass ich in eine Art Teilzeit Bv gehe , das bedeutet in meinem Fall , ich arbeite nur noch 40% und bin 50% „ freigestellt“. Das Gute ist ich bekomme seit Anfang an ganz normal die 90% ausgezahlt und arbeite eigentlich nur noch im Homeoffice. In meinem Fall war dass die beste Lösung und in knapp 3 Wochen beginnt der Mutterschutz
Wünsche allen eine schöne Kugelzeit
( 30+2 ssw
)