Monatsforum Oktober Mamis 2018

Freundin ist schwanger und in der Ausbildung dringend Hilfe:)

Freundin ist schwanger und in der Ausbildung dringend Hilfe:)

Tatismus

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Hallo ihr Lieben, Ich brauch mal eure Hilfe ... evtl kennt sich von euch ja jemand aus ... Meine Freundin ist jetzt in der 12 ssw, der ag weiß von ihrer Schwangerschaft und möchte jetzt das sie die Ausbildung in 25% weiter macht, dafür 2 Jahre oder ihr Vertrag wird zum August dieses Jahr aufgelöst. Sie macht eine Ausbildung zur altenpflegehelferin, laut den Unterlagen darf sie kaum noch etwas selbst machen und der Betrieb will das sie nur dabei ist und zuschaut ... somit kann sie ja nicht mal richtig den lehrbesuch machen und bringt nichts ... der schulische Teil und die Prüfungen hat sie schon fertig ... die Schwangerschaft entstand leider auch trotz kupferkette .... Darf der ag den ausbildungsvertrag vorzeitig beenden?


Lilupama

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Antwort auf Beitrag von Tatismus

Sobald man den AG über die SS informiert hat, besteht ein Kündigungsschutz (sogar 2 Wochen rückwirkend noch ). Also kann sie schon mal nicht gekündigt werden. In meiner 1. Ss war ich selbst noch Azubi, hatte berufsbedingt ein Bv bekommen und nach meiner Elternzeit die Ausbildung in Teilzeit (75%) angeschlossen.


Feowyn

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http://www.ausbildung.info/news/mutterschutz-in-der-Ausbildung Das solltest du bzw. deine Freundin mal lesen, denn da ist eine extra Zeile über Ausbildungen für Altenpflege. Da gelten wohl noch andere Regeln. Und das ist aktuell seit diesem Jahr so.


teoluder

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Antwort auf Beitrag von Tatismus

Du schreibst doch der AG will auflösen, das ist nicht das selbe wie kündigen ! Auflösen heißt beide, lösen einvernehmlich den ausbildungvertrag auf. Sie soll bloß nichts unterschreiben !!! Zudem sollte sie zusehen das sie ins BV kommt ! Und in ihrer elternzeit würde ich mich um einen neuen Ausbildungsbetrieb kümmern, wo ich den Rest meiner Ausbildung fertig machen kann. Viele Betriebe machen das anstandslos, zumal die Azubis schon was können. Ich habe es vor 4 Jahren nach meiner elternzeit genauso gemacht und habe mein 3. Lehrjahr in einem anderen Betrieb nachgeholt.


Tatismus

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Antwort auf Beitrag von teoluder

Naja die Sache ist eh total komisch, ich hab auch gesagt sie soll nichts unterschreiben und sich einen Anwalt nehmen ... na vom Betrieb aus soll bzw darf sie ja nicht mal Elternzeit nehmen das ist auch sehr lustig ... aber wir sind ja alle nicht auf den Kopf gefallen ... Ein bv vom Frauenarzt gibt es nicht, wenn dann nur auf psychischer "schiene" bla bla ... aber das ist auch nicht ok ... Ich Frage mich warum er dann "risiko" eingetragen hat im Mutterpass.... der betriebsarzt meinte erstmal 3 Wochen bv damit sie alles klären kann ...


Lilifee2016

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Antwort auf Beitrag von Tatismus

Also ich bin auch in der Ausbildung schwanger geworden. War damals am Anfang des dritten Lehrjahres zu Krankenschwester. Habe die Ausbildung zu Ende gemacht. Die praktische Prüfung habe ich ein paar Tage vor der Entbindung gemacht und den schriftlichen Teil habe ich ein halbes Jahr später gemacht mit dem nächsten Kurs weil die Termine sonst genau im Mutterschutz gelegen hätten das hat das Gesundheitsamt nicht erlaubt.. Mein Arbeitgeber hat darauf geachtet das ich nicht mit infektiösen Patienten in Kontakt komme und nicht mit Ausscheidungen. Stattdessen könnte deine Freundin mehr im Bereich der Pflegeplanung machen .. möglich ist alles nur der Arbeitgeber muss da schon mitspielen. Kündigen darf er nicht. Man kann auf jeden Fall Elternzeit nehmen und in einem späteren Kurs das verpasste nachholen und so den Abschluss machen! Viel Erfolg!


Meyla

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Antwort auf Beitrag von Tatismus

Also bei uns gab es in der Ausbildung auch fast km jedem Jahrgang ein Mädel das schwanger wurde (GuK). Keine würde gekündigt, das ist Quatsch. Je nach Wunsch würde die Lehre pausiert und müsste danach mit Verlängerung fortgesetzt werden (da in unserem Job max. 10% der gesamten ausbildungszeit als Fehler vorhanden sein darf). Nach aktuellem Gesetz sieht das natürlich wieder anders aus. Da dürfen unsere Schülerinnen weiter machen wenn sie wollen, würden aber auch ein BV erhalten wenn gewünscht. Ob man schwanger die Prüfung machen kann... als Altenpflegehelferin würde ich sagen: machbar. Die Ausbildung enthält eigentlich nicht Sooo viel was man nicht dürfte. Denke also eher das der Chef sie los werden will. Kugeln sind wohl nicht gerne gesehen.... Wir haben eine Zeit lang welche bei uns mit ausgebildet. Da gab es zwar keine Schwangere aber man muss ehrlich sagen: das was dieser Beruf grade mal darf (man muss die ja leidet wirklich beinahe blöd halten hab ich da das Gefühl, wir durften denen kaum etwas zeigen.... fand ich sehr ungerecht) ist als werdende Mutter möglich und sollte man durch ziehen. Dann ist sie vor der Geburt vllt fertig? Und hat eine Ausbildung mit der man gut stellen bekommen kann. Bloß NICHTS unterschreiben!!!