Sarah89
Hallo ich habe eine Frage ich bin mit unserem 2ten Kind schwanger was im Oktober 2017 zur Welt kommen soll. Elternzeit habe ich 3 Jahre beantragt und das Elterngeld auf 2 Jahre aufsplitten lassen. Ich habe mich während der Elternzeit mit einem Kleingewerbe selbstständig gemacht, was mit meinem Arbeitgeber abgesprochen ist. Jetzt meine Frage was muss ich beachten, welche fristen, was passiert mit der Elternzeit? Bzw. Diese endet im August 2017 Mutterschutz würde Anfang September beginnen, muss ich dann 2-3 Wochen arbeiten gehen oder kann ich da Urlaub einreichen????? Fragen über Fragen. Danke für jede Antwort
Erstmal herzlichen Glückwunsch
Wann genau endet sie und wann hast du Termin? Wenn du noch Urlaub hast kannst du den ja nehmen, allerdings hast du ja im Normalfall in der elternzeit keinen urlaubsanspruch.
Sonst soll dein fa dich halt die 2-3 wochen krank schreiben
Hallo also meine Elternzeit endet am 19.08.2017 und et ist der 20.10.2017. Ja zuf Not würde ich mich krank schreiben lassen. Danke
Ich hatte auch mal so eine Überschneidung. Mein Arbeitgeber ist sehr kulant und hat mich für einen Monat entgeltfrei beurlaubt oder frei gestellt. Das macht ja für keinen Sinn
Ich würde mich nicht krankschreiben lassen, entweder Regelung mit Arbeitgeber finden oder eben arbeiten, die Kollegen mal wieder zu sehen kann schon sinnvoll sein. Ist ja eine lange Zeit, wenn du jetzt wieder ein paar Jahre weg bist.