nasti1004
Huhu,
ich hab euch ja berichtet, dass seit ich verkündet habe dass ich schwanger bin, das Verhältnis zum Chef sich von "Du" auf "Sie" geändert hat.
Erst hat er mor kein Mutterschaftsurlaub gezahlt, geschweigeden den Antrag an die Kasse zurückgeschickt... jetzt kam ein Schreiben dass bei meinem Antrag zur Elternzeit ein Fehler wäre.
Ich habe 14 Wochen Mutterschaftsurlaub gerechnet und ab da die Elternzeit beantragt.
Das stimmt doch oder?
Mir stehen doch die 14 Wochen Mutterschutz zu?
Er hats abgeändert ab dem Datum seiner Geburt, so hat er mir 9 Wochen Mutterschutz genommen. Maxi ist eine Woche vorm errechneten Termin gekommen.
Ausserdem hat er mich gleich für die Nachschicht in 2 Jahren eingetragen.... sorry aber hat er den Arsch offen??
Als ob ich Nachts 11 Std mit nem Kleinkind arbeite.
Ich könnt graddd sooo ausflippen.
Bitte sagt mir dass ich im Recht bin.
Mutterschutz hast du 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.
Bist du denn nicht vor der Geburt in Mutterschutz gegangen? Weil du geschrieben hast, er haette dir 9 Wochen genommen?
Oder hab ich es falsch verstanden?
In dieser Zeit bekommst du ja 13,- eur pro Tag von der KK und der Rest vom AG als normale Auszahlung, wie vorher mit dem Gehalt. Wie war das bei dir?
Als was arbeitest du denn? Nachtschicht mit Kleinkind wird schwierig. Aber wenn er so nen Arsch ist, sagt er dir nachher entweder machst du das oder tschuess
Hast du nicht mal mit ihm darueber reden koennen, dass das nicht machbar ist?
Ja, das war falsch, Nasti. Deine EZ hat bereits begonnen mit Maxis Geburt. Mutterschutzgeld wirst du trotzdem die nächsten Wochen erhalten.
Huhu Klar steht dir der Mutterschutz zu. Trotzdem hat dein Chef Recht, dass die Elternzeit mit dem Geburtstag deines Kindes beginnt. In den ersten Wochen läuft dann Elternzeit und Mutterschutz parallel. An Geld bekommst du deinen Mutterschutzlohn, und das Elterngeld, was ja idR weniger ist, wird damit verrechnet. Wenn du dann 2 Jahre Elternzeit beantragt hast, ist dein erster Arbeitstag der 2. Geburtstag deines Kindes. Hoffe es war einigermaßen verständlich. Wie du dann in 2 Jahren wieder arbeiten gehst, musst du dann mit deinem Chef klären. Wenn in deinem Vertrag die Nachtschicht drin steht, musst du sie leider auch mit Kleinkind machen. Ich werde aber zum Beispiel erst mal Teilzeit in Elternzeit machen. Da hat man dann ein paar Rechte mehr. Aber da mach ich mir noch keinen Kopf. Ist noch so lange bis dahin. Lg Lili
Mutterschutz hab ich rechtzeitig eingereicht... am selben Tag als ich den Attest vom Arzt bekommen hab... glaub ca. 34 SSW ... somit 6 Wochen vor Geburt
also der errechnete Termin war der 21.10 und Maxi ist am 17.10 gekommen .. knapp ne Woche früher... dann hab ich ja 8 Wochen nach Geburt auch noch MuSchu... die KK meinte wenns Kind früher kommt, wird trotzdem dee errechnete Termin zum zählen genommen... deshalb 9 Wochen.
Ich bin am 9.9 in MuSchu und 14 Wochen ist bei mir der 16.12 also hab ich Elternzeit ab 17.12 beantragt.
War das falsch?
ich arbeite in einem Taxibüro... reden ist nicht möglich... er ruft nie zurück oder ist nicht zuhause, alles erfolgt schriftlich in Sie Form und mit Einschreiben ...
dass mich unglaublich wütend macht...
Hausaufgaben mit seinen Kids, Ausflüge mot denen, Kummerkasten weil Mama und Papa zu wenig Zeit haben, kochen für Familie ds Mutter "überlastet" ist... all das in meiner Freizeit ohne etwas zu verlangen und dann so
Also, wenn dein Sohn am 17.10. geboren ist, musst du auch Elternzeit ab dem 17.10. beantragen. Mutterschutz und Elternzeit laufen am Anfang immer parallel. In deinem Fall dann neun Wochen. So dass du mit 24 Monaten Elternzeit am 2. Geburtstag von deinem Sohn wieder anfängst zu arbeiten. Verlohren geht dir dadurch nix ist nämlich immer so. Meine Tochter ist zum Beispiel am 16.10. geboren, also habe ich vom 16.10.2017 bis zum 15.10.2019 Elternzeit beantragt.
Dadurch, dass dein Maxi eine Woche vorm ET kam, verschiebt sich die eine Mutterschutzwoche, dass du dann trotzdem bei INSGESAMT 14 Wochen Mutterschutz bleibst. Nicht 14 Wochen nach der Geburt. Leider. Und die EZ beginnt auch ab der Geburt. Ist richtig.
Dass er dich, ohne zu fragen für die Nachtschicht einträgt ist arschig, aber leider absehbar, habe im Kopf, dass deine Kollegin da sehr unglücklich war, dass sie für dich einspringen musste. Und kannst du dir ja denken, was für Gehirnwäsche sie deinem Chef verpasst hat. Ich denke, es ist nun klares Signal, entweder du nimmst die Nachtschicht und alle sind glücklich oder du gehst, und da sie ja vermutlich wissen, dass ihr weitere Kinder wünscht und du jung bist, sind die ebenfalls glücklich.
Bin leider in einer Branche, wo ich sehr oft gesehen habe, wie die Muttis "gegangen wurden." Wir sind halt nicht mehr flexibel, wollen pünktlich nach Hause und dass Kinder oft krank sind, ist nun mal auch kein Geheimnis. Wir sind denen zu teuer und unbequem.
Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, in deinem Fall 8 Wochen nach dem errechneten ET. Elterngeld muss man ab Geburt beantragen, auch wenn es erst an Ende Mutterschutz gezahlt wird.