Monatsforum Oktober Mamis 2012

KiTa-Eingewöhnung möglich?

KiTa-Eingewöhnung möglich?

Natha_x3

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Hallo ihr Lieben, ich hoffe, hier kennt sich jemand aus und kann mir weiterhelfen. Es geht darum: Mein Sohn hat seit Monaten seinen KiTa-Platz sicher. Jetzt haben wir den KiTa-Gutschein beantragt und auch schon den Bescheid bekommen. Das Problem ist aber, er sollte ab 16.September in die Eingewöhnung, wird aber erst am 17. Oktober ein Jahr alt. Jetzt hat die KiTa angerufen, die Eingewöhnung würde ab dem 16. nicht funktionieren, da auf dem Bescheid der Platz erst ab seinem Geburtstag 'genehmigt' wurde und da auch erst der Anspruch besteht. Jetzt kommt bei uns aber noch ein Problem dazu: Der Papa wollte die Eingewöhnung machen, da er Sep und Okt Elternzeit hat. Ich habe jetzt im Moment noch Vorstellungsgespräche und hoffe, dass es bis September noch was wird. Die KiTa sagt jetzt, so lange ich nichts Festes habe, ist die Eingewöhnung 4 Wochen vorher nicht möglich. (Besteht ja kein Anspruch) Würde ich aber bis dahin arbeiten, wäre es kein Problem. Würde die Eingewöhnung dann wirklich erst ab seinem Geburtstag losgehen? Der Papa muss aber wieder ab November arbeiten.. Und ich hoffentlich bis dahin auch, wie funktioniert das dann? Bei dem Anruf, teilten sie mir mit, dass sie davon ausgegangen sind, dass ich arbeite. Also ist das deren Fehler.. Wie regeln wir das jetzt am Besten? Meine Mutter arbeitet auch in einer KiTa und sie meinte, die stellen sich an. Sie hätten viele Kinder, deren Mütter zu Hause sind, aber die Eingewöhnung trotzdem vor dem ersten Geburtstag stattfindet. Ich solle mich bis Ende der Woche melden, ob sich bis dahin schon was ergeben hat. Am Fr. habe ich aber erst das nächste Vorstellungsgespräch und ich werde da ja sicher auch nicht sofort eingestellt. Zumal es die Annahme der KiTa war, dass ich arbeite und sie den Termin am 16. September festgelegt haben. Also haben wir uns darauf verlassen und die Elternzeit mit Absicht so gelegt.. Wer hat jetzt Recht, kennt sich jemand aus? LG, Nathalie & Jamie Luis


Angie1983

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Antwort auf Beitrag von Natha_x3

Hi! Was es mit diesem Gutschein aufsich hat, weiß ich nicht. Hab ich noch nie gehört. Erstmal vorne weg, wie lange hast du ez beantragt? Bei uns ist so: ich habe ez bis 03.10.13, mein Mann ab 03.10.13-02.12.13 und übernimmt somit die Eingewöhnungsphase! Unseren Platz haben wir ab 01.10.13, Mias erster eingewöhnungstag ist der 30.09.13. Also wenn die wussten das du nicht arbeitest ist es deren Schuld, glaube ich. Ich würde einfach, unabhängig von deinen Vorstellungsgesprächen, nochmal einen Termin mit der Leitung eurer Kita vereinbaren und mit der reden. Mit denen kann man teilweise echt gut reden! Viel Erfolg, und berichte bitte! Lg Angie mit Mia


Natha_x3

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Antwort auf Beitrag von Natha_x3

Danke für deine Antwort, der KiTa Gutschein ist praktisch das Geld, was von der Stadt Hamburg an KiTa Kosten übernommen wird. Elternzeit habe ich 2 Jahre beantragt, also bis Oktober 2014. Es war aber schon vorher klar, dass er mir 1 in die KiTa geht und ich wieder Teilzeit arbeite. Hätte ich da die Probezeit usw. hinter mir, will ich bei meinem alten AG kündigen, somit auch die Elternzeit. Meine Frage war jetzt nur, ob die uns die Eingewöhnung ab 16. September streichen können, obwohl das vorher fest war. Dass das natürlich so abhängig von einem Arbeitsverhältnis meinerseits ist, wusste ich so nicht. Dann hätte mein Freund die EZ natürlich erst ab dem Tag genommen, wo die Eingewöhnung stattfindet. Aber jetzt ist alles doof und wenn ich erst später Arbeit aufnehmen kann, haben wir keinen, der die Eingewöhnung machen kann.. LG, Nathalie & Jamie Luis


Natha_x3

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Antwort auf Beitrag von Natha_x3

Achso und ja, ich muss mich Ende der Woche sowieso mit denen nochmal auseinander setzen. Irgendeine Lösung muss her. Sie meinten auch, wenn er jetzt erst später zur Eingewöhnung kommt, haben sie auch ein organisatorisches Problem, denn er war für Sep eingeplant, würde so aber erst ab Okt kommen. Somit haben sie dann nä. Monat ein Kind zu wenig und im Okt ein Kind zu viel. Mit schließt sich somit nicht der Sinn, weshalb sie das jetzt nicht beibelassen können und wollte wissen, wie das rechtlich aussieht. Wenn es wirklich gar nicht anders möglich ist, müsste ich eben erst ab November arbeiten. Da ich jetzt aber so viele Bewerbungen offen und Gespräche habe, die für Anfang/Mitte September sind, will ich die Chancen auch jetzt wahrnehmen. Ich glaube nicht, dass die Arbeitgeber dann 2-3 Monate auf mich warten, wenn die Stelle jetzt ausgeschrieben ist.. LG, Nathalie & Jamie Luis


Blume80

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Antwort auf Beitrag von Natha_x3

Auf dem Kita-Gutschein steht ab dem 1. Geburtstag? Ich kann mich gar nicht entsinnen, dass das bei uns drauf stand. Wenn es so ist, dann ruf doch noch mal bei der Gutscheinstelle an und frage, ob das geändert werden kann. In unserer Kita werden die Mäuse erst ab einem Jahr aufgenommen, vielleicht ist es bei denen auch so und die haben sich deswegen etwas. Zu aller Not kann der Elterngeldantrag einmal ganz problemlos geändert werden. Aber am mit Kita-Leitung reden kann auch nicht schaden. Es sollte sich doch eine Lösung finden. Vielleicht schreibst du noch wie es ausgeht. Viel Glück.


putzel1986

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Antwort auf Beitrag von Natha_x3

Huhu, also ich versuche mal zu antworten und zwar ist es so das dein kleiner erst ab dem tag wo der Gutschein gültig ist on der Kita versichert und da stellen die sich bei dir echt pingelig an,bei uns ist es so das ich dann einfach mit in der kita bleibe und aus seinem Blickfeld verschwinde:) wir haben ab 14.@0. Eingewöhnung und am 11.10. Wird Jan ein Jahr,der kitagutschein ist aber erst ab 1.11!aber is nen anderes Thema!und das wegen deiner Arbeit kann denen egal sein,weil du ab dem ersten Geburtstag einen Kitaplatzanspruch hast,!ohne Arbeit erstmal 4-5 h und wenn du Arbeit gefunden hast dann kann man das alles Problemlos und schnell bei der Gutscheinbehörde ändern!so wird das bei uns dann sein und die Kita macht keine Probleme!Viel Glück dir bei deinen Bewerbungen ich stecke auch grad mitten drin!


Waity

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Antwort auf Beitrag von Natha_x3

Hallo, ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Aber noch was anderes: Du schreibst, dass dein Mann in den Monaten September und Oktober Elternzeit hat. Aber diese wird ja nicht für Kalendermonate, sondern für Lebensmonate angesetzt. Wenn du schreibst, dass dein Mann wieder ab November arbeiten muss, dann doch erst ab dem 17.11., wenn ich das richtig verstehe. Und dann habt ihr ja immerhin einen Monat für die Eingewöhnung. Für manche Kinder ist das zwar auch noch zu wenig, aber ich wollte es nur mal anmerken, falls ihr das im Eifer des Gefechts übersehen haben solltet und davon ausgeht, dass dein Mann schon am 01.11. wieder arbeiten gehen muss.... Liebe Grüße Waity


Pünktchenglück

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Antwort auf Beitrag von Natha_x3

Hallo, Ich bin Erzieherin in Berlin. Bei uns ist es so....: Wenn du einen Kitagutschein hast ist es egal ob du berufstätig bist oder nicht. Wichtig ist das Datum auf dem Gutschein und Kitavertrag. Ab da ist dein Kind versichert und kann jederzeit die Kita besuchen ( angegebener Stundenzahl beachten). Ausserdem hast du ab 1.August sowieso einen Anspruch ab dem 1 . Geburtstag. Lg


Natha_x3

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Antwort auf Beitrag von Natha_x3

@ Waity, DANKESCHÖN, hier war mein Denkfehler! Mist, jetzt hat er das beim Arbeitgeber schon eingereicht.. Ist mir echt garnicht aufgefallen.. Dann klappt das mit der KiTa also problemlos.. Egal ob jetzt zum 16.Sep oder zu seinem Geburtstag! Habe ihm grade Bescheid gesagt.. Mal sehen wie das sein AG aufnimmt.. Ohje.. Manchmal steht man doch wirklich auf dem Schlauch.. Danke euch. LG, Nathalie & Jamie Luis


blubb12

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Antwort auf Beitrag von Natha_x3

Klär das mit der Gutscheinstelle, ob die den Gutschein nicht vordatieren können, weil sich die Kita quer stellt. Sonst kann ich die Kita verstehen, es gibt dann versicherungstechnische Probleme.


Natha_x3

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Antwort auf Beitrag von Natha_x3

Danke für eure Antworten. Ja, im Prinzip wäre das auch kein Thema gewesen, hätte die KiTa nicht schon vor Wochen den Termin zur Eingewöhnung selbst festgelegt. Darauf haben wir uns verlassen und mein Freund hat die Elternzeit so beantragt. Naja, er klärt das heute mit seinem Arbeitgeber, somit nimmt er vom 17.09. EZ und ist bis November dann zu Hause. Dann ist es egal wann die Eingewöhnung nun ist! Und er hat an den ganzen wichtigsten Geburtstagen frei! Jetzt darf nur sein Arbeitgeber keinen Aufstand machen und alles ist gut! LG, Nathalie & Jamie Luis


blubb12

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Antwort auf Beitrag von Natha_x3

Der AG kann einen Aufstand machen, wenn er möchte. Hilft ihm nur nix. Dein Freund hat Anspruch auf die Elternzeit, die kann ihm sein AG nicht verwehren. Er muss sie nur fristgerecht ankündigen (max. 8 Wochen und spätestens 6 Wochen vor Beginn). Ab 8 Wochen vor Beginn genießt er auch Kündigungsschutz bis zum Ende der Elternzeit.


Natha_x3

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Antwort auf Beitrag von Natha_x3

Dass er einen Anspruch hat, weiß ich. Nur ändert sich das Datum jetzt um zwei Wochen. Der AG weiß ja schon, dass er 2 Monate ausfällt. Die Personalleitung ist heute aber nicht da, aber ich denke, dass es egal ist ob jetzt 2 Wochen später, oder wie gehabt. Ausfallen wird er sowieso und da waren auch alle nicht so begeistert auf Grund von Personalmangel. Aber mir soll's egal sein, das sind ja nicht unsere Probleme! Die KiTa hat sich im Übrigen nochmals gemeldet, ich soll so bald ich eine Zusage hab' den Vertrag vorbeibringen. So lange bleibt der 1. Geburtstag als Eingewöhnungstag. Sollte sich vorher was ergeben, wird's der 16.September sein. Drückt mir mal die Daumen! LG, Nathalie & Jamie Luis


El-li

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Antwort auf Beitrag von Natha_x3

Bei uns dauert die Eingewöhnung idR 14 Tage, Eingewöhnungsbeginn ist auch immer nur für ein Kind an dem Tag, so dass meine Motte dann nur 1,5 Wochen Eingewöhnung hat. Einen Rechtsanspruch auf einen KiTaplatz hat man doch bei Betreuungszeiten bis 30 Std. grundsätzlich, auch ohne Job!? So wurde es mir jedenfalls gesagt. Aber bei uns benötigt man auch keinen KiTa-Gutschein, den Rechtsanspruch bei Betreuungszeiten über 30 Std. muss dann bei uns das Jugendamt gewähren. Bietet die KiTa vielleicht auch Krabbelgruppen an? Dann könnte dein Kind auch da schon mal reinschnuppern, dann ist nachher nicht alles ganz neu. Frag doch ansonsten mal bei Frau Bader im Expertenforum bzw. spreche mit deinem zuständigen Jugendamt!


El-li

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Antwort auf Beitrag von El-li

Beiträge jetzt erst gelesen, hatte sich ja alles schon geklärt. Alle Gute für die Jobsuche! Mein neuer AG hält übrigens meine Stelle bis zum Ende der Elternzeit frei (ein halbes Jahr), hatte dort zwei Monate für ein paar Stunden während der Elternzeit meines Mannes gearbeitet. Manchmal erwischt man doch so gute Treffer!