NatalieMichael
Ich habe eine eigenartige Frage: Ich kenne das Wort "Unterhalt" eigtl nur bei Scheidungen und Trennungen. Aber gibt es auch einen bestimmten Betrag den der Papi zahlen muss wenn man ein Paar (unverheiratet/verheiratet) ist?! Ich sage nein, Freunde und Kollegen sagen ja... Wisst ihr da was? Ich denke es ist doch normal dass der Mann/Freund da mitzahlt. Aber gibt es einen gesetzlichen Betrag den er zahlen MUSS? Grüße Natalie
Hallo, ja muß er bzw.soll er. Ich hab damals mit dem Jugendamt telefoniert weil da mußten wir so eine Vaterschaftsanerkennung glaub ich hinschicken, jedenfalls sagte die Dame dann das der Vater mir/uns 200 Euro zahlen muß/soll, ob wir das alleine regeln können oder ob sie vermitteln sollen bzw. ihm das schriftlich geben sollen. Wir klärten das dann nat. unter uns :-)).... wir haben das schon so gemacht weil ich ja für den kleinen einfach dann Klamotten usw. gekauft habe. lg
wenn ihr zusammen lebt dann übernehmt ihr beide ja den "Unterhalt" für das kind, da wohnung etc. ja einer unterhaltung bedarf. ist dies nicht der fall gilt ganz normal der regelsatz der düsseldorfer tabelle...der wird dann auch angerechnet. kann der vater nicht zahlen streckt das JA vor, aber der vater muss es zurück zahlen wenn er wieder flüssig ist ich habe damals auf den unterhalt verzichtet, da ich bei meinen eltern gewohnt habe, mein damals noch freund (jetzt mann) hat noch studiert...heißt er muss bafög zurück zahlen und dann wäre da noch das JAmit seiner forderung geesen...ich hatte das erziehungsgeld, kindergeld und bekam von meinen eltern 200 euro monatlich zugeschustert, hatte für unterkunft keine ausgaben... du musst halt mal durchrechnen ob es was bringt. ich hätte z.b. 124 euro bekommen damals glaube ich...ist nicht wirklich viel, kommt auf das einkommen des vaters an... außerdem kann sich halt die beziehung durch sowas verschlechtern finde ich. manche männer können sich da schon ziemlich auf die füße getreten fühlen....ich persönlich würde es nur machen, wenn die beziehung wacklig ist. denn der vater kann ja auch mal losgeschickt werden zum einkaufen, seien es windeln, klamotten, mal was nettes zwischendurhch oder milch und sonstiges geklön was noch anfällt. sollte er sich dann weigern, dann würde ich den unterhalt in erwägung ziehen
wenn ihr zusammen wohnt, also eine eheähnliche gemeinschaft dann führt nicht. Wohnt ihr getrennt, dann ja!!!!
auch wenn ihr zusammen wohnt und es ein uneheliches kind ist muss der vater unterhalt zahlen ihr müsst beim jugendamt eine vaterschaftsanerkennung machen und dann wird die höhe des unterhaltes festgelegt (nach der düsseldorfer tabelle und einkommen des vaters) ihr könnt dann auf dem jugendamt sagen das ihr es unter euch klärt das amt ist für jedes paar dankbar das dies selbst klärt solltest du dir nicht sicher sein kannst du auch noch einen unterhaltstitel erwirken, dieser berechtigt dich im falle einer trennung und nichtzahlung des unterhaltes diesen vom vater einzuklagen oder zu pfänden
Ich bekomme in dem Sinne keinen Unterhalt. Da hat uns auch nie einer nach gefragt, weder bei der Vaterschaftsanerkennung noch bei der Teilung der elterlichen Sorge. Wir sehen das so, dass alles verdiente Geld eh uns als Familie gehört. Wenn jetzt der Vater Unterhalt zahlt, ist es auch eigentlich nicht mehr einzusehen, dass er noch Möbel oder so mitbezahlt. Das ist doch irgendwie dann widersinnig, finde ich. LG, Julia