Gizmo83
Hallo, die Themen sind ja eigentlich schon besprochen worden und ich wollte mich jetzt auch mal ranmachen, die Anträge runter zuladen und soweit wie es geht auszufüllen. Habe hier bei RUB(siehe unten) nachgelesen, dass Mutterschaftsgeld 6 Wochen vor und bis 8 Wochen nach der Geburt gewährt werden. Aber Das Elterngeld gilt auch ab der Geburt. Kriegt man in den 8 Wochen dann beides oder wie? "Für Schwangere, die als Angestellte arbeiten, gelten laut Mutterschutzgesetz Zeiten, in denen sie nicht arbeiten müssen bzw. dürfen: sechs Wochen vor und acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten: zwölf Wochen) nach der Geburt Ihres Babys. In dieser Zeit erhalten Sie Mutterschaftsgeld." bzw. "Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen im Jahr vor der Geburt. Ab dem Tag der Geburt stehen den Eltern 67 Prozent des letzten Nettogehalts des zu Hause bleibenden Partners als Elterngeld - maximal jedoch 1.800 Euro - zu." Oder wird das dann verrechnet oder wie kann ich das verstehen? Wieso hat man Anspruch auf beides in den ersten 8 Wochen? Ich hoffe auf Hilfe, liebe Grüße!
Huhuu, ich kann zwar jetzt leider den Auszug nicht finden, wo das genau steht, aber bin ziemlich sicher das du das Elterngeld erst in Anschluss an den Mutterschutz bekommst... Die Zeiten zählen allerdings trotzdem als Bezugszeit des Elterngeldes. Du bekommst also die 8 Wochen nach der Geburt das Mutterschaftsgeld und im Anschluss daran dann eben "nur" 10 Monate das Elterngeld... Ist ja auch eigentlich besser für dich, da das Elterngeld ja weniger ist als das Mutterschaftsgeld. Liebe Grüße, Mary
Nein du kriegst nicht beides. Wär ja zu schön :-) Die, die kein Mutterschaftsgeld bekommen, kriegen direkt nach der Geburt Elterngeld. Die, die Mutterschaftsgeld bekommen, kriegen 8 Wochen Mutterschaftsgeld und anschließend Elterngeld. Ist ja auch besser so, da Mutterschaftsgeld ja mehr ist. Man bekommt dann auch keine 12 Monate mehr Elterngeld, (8 Wochen sind dann so zu sagen schon verbraucht), sondern nur noch ca. die 10 Monate bis das Jahr voll ist. Hoffe, ich konnte helfen, aber ich hab gerade diese Woche den Antrag zu Hause ausgefüllt und auch mit der für mich zuständigen Stelle meine Fragen erörtert. Grüße Sabrina
Zwei identische Aussagen. Passt also :-)
Guten Morgen! : ) Achso ist das, na gut zu wissen. Lieben Dank für die Antworten, jetzt kann der Behördenmarathon ja losgehen. ; )