Monatsforum Oktober Mamis 2011

Na toll!! Naja dann machen wir halt mal nen termin beim Jugendamt aus

Na toll!! Naja dann machen wir halt mal nen termin beim Jugendamt aus

schnucki87

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Hey ihr Hab vorhin von einer guten freundin erfahren das wir noch vor der geburt zum Jugenamt müssen!! Bin mit meinem Freund nicht verheiratet und will aber das die Kleine seinen Nachnamen hat!! Jetzt müssen wir schon vorher beim Jugendamt nen Termin machen um die Vaterschaft anerkennen zu lassen. Und des sagt einen aber wiedermal keiner!!!! Gut dann wird das halt noch gemacht^^


chartinael

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hat Zeit bis nach der Geburt ....


Aprilkatze07

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Antwort auf Beitrag von chartinael

Natürlich hat es Zeit bis nach der Geburt! Allerdings dauert das wirklich nicht lange. Und es ist doch besser alles zu haben, um die Geburtsurkunde so schnell wie möglich zu bekommen... Also lasst euch einen Termin geben und seid dann auf Fragen wie: "Sie sind sicher, dass das ungeborene Kind wirklich von ihnen ist?" und " Sie sind sicher, dass das auch wirklich der Vater des ungeborenen Kindes ist?" vorbereitet... Wir haben und das erspart und noch in der 1. SS geheiratet Aber GLG Kerstin


Hasenmama09

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Ich würds vorher machen lassen. Und dann gleich noch das Sorgerecht mit, falls ihr das wollt. Aber das mit dem Nachnamen musst du nicht extra noch regeln. Bei uns kostete das nämlich damals 20 Euro und dann war es auch noch das falsche Formular. Man kann den Namen auch bei der Anmeldung noch festlegen. Mein Freund hat das damals alleine gemacht, ich musste das Formular dann unterschreiben und postalisch ans Standesamt schicken. Das war kein großer Aufwand. Aber alles, wo man persönlich vorsprechen muss, würde ich unbedingt vor der Geburt erledigen! LG; Julia


Wattwurm36

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Wir haben deswegen am 07.07. einen Termin beim Jugendamt. Nicht wegen dem Nachnamen, sondern wegen der Vaterschaftsanerkennung und dem Sorgerecht (ICH will gemeinsames). Meine Freundin mußte, um ihrem Sohn den Nachnamen ihres Freundes zu geben, VOR der Geburt zum Standesamt, nicht zum Jugendamt.


Isie2509

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man kann es vor der Geburt schon machen, was ich auch machen würde denn danach hast du genug Rennereien zwecks Anträgen ist auch nicht schlimm und geht schnell


Addylie

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das ganze hat 10 min gedauert.. und die schicken den ganzen kram gleich ans krankenhaus, d.h. wir brauchen uns darum keine gedanken mehr machen.. ich würds ruhig vorher machen, obwohl man es auch noch nach der geburt machen kann... und so blöde fragen a la sind sie sich sicher wurden und nicht gestellt


arana

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Antwort auf Beitrag von schnucki87

Hallo, wir haben bereits beim Jugendamt die Vaterschaft anerkannt und das gemeinsame Sorgerecht beurkunden lassen. Die gemeinsame Sorge ist Voraussetzung, dass das Kind den Nachnamen des Vaters bekommen kann. Ich fand es gut, dass man das bereits vor der Geburt regeln kann. Sollte nichts geregelt sein, so hat das nicht eheliche Kind automatisch den Nachnamen der Mutter sowie die Mutter das alleinige Sorgerecht. Ich finde, dass man in einer bestehenden Partnerschaft die gemeinsame elterliche Sorge haben sollte. Bei verheirateten Eltern ist das automatisch per Gesetz und warum sollte man nicht eheliche Kinder schlechter stellen. Bei einer evtl. Trennung sollten beide Elternteile den Kindern gegenüber auch weiterhin Verantwortung haben und regelmäßig Kontakt pflegen. Die beiden Beurkundungen haben insgesamt 1 Stunde gedauert. Blöde Fragen hat es nicht gegeben. Der Urkundsbeamte muss dich informieren und aufklären. Fragen darf und sollte man auch stellen. Auch kann man die Urkunden beim örtlichen Standesamt der Wohnortgemeinde erstellen lassen. Es ist also nicht zwingend das Jugendamt zuständig. Im Übrigen hat man auch für ggf. weitere Kinder den Nachnamen festgelegt, sofern nun der Nachname des Vaters gewählt wurde. Wenn man dann irgendwann heiratet wird das Kind legitimiert, d. h. es gilt als ehelich geboren. Bei der Heirat legt man ja auch den Ehenamen fest, den auch die Kinder bekommen. Das sollte man vielleicht jetzt schon -theoretisch- mit dem Partner besprechen. Grüße Doris