Mitglied inaktiv
Hallo ihr Lieben, da ich mich grad mit meiner Krankenkasse etwas rumärger, weil die ich einen Yogakurs für Schwangere machen möchte, aber keinen Zuschuss mehr bekomme, weil ich im März an solchen Aktiv-Tagen teilgenommen habe, kam mir aber grad noch eine andere Frage auf. Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, dass die Kasse auch alle Kosten, die wegen der Schwangerschaft anfallen (also im gesundheitlichen Bereich) übernehmen. Gilt das jetzt auch für die Rechnungen, die man im Krankenhaus bezahlen musste? Ich war im März zwei Tage wegen Unterleibsschmerzen und nach Ostern morgens wegen starkem Schwindel im Krankenhaus und habe jedes Mal die 10 Euro und für die Übernachtung + 1 Tag auch nochmal 10 Euro bezahlt. Kann man die Rechnungen bei der Krankenkasse einreichen oder übernehmen die das eh nicht? Hoffe, jemand kann mir hier helfen? Liebe Grüße Rike
Hallo Rike! Das hat schon seine Richtigkeit. war bei mir auch immer gewesen...
Du hast die Rechnungen eingereicht und das Geld bekommen? Hab ich das jetzt richtig verstanden?
die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten ab Entbindung also für die Entbindung und die Tage danach die mit der Entbindung zu tun haben alles was vorher ist musst du zahlen
Ich hab ne Zusatzversicherung die übernimmt solche Kosten...da schick ich dann nur die Rechnung hin...vielleicht hast du ja sowas? LG Caty
Hab grad mein Infoheftchen gefunden. Da steht: "Leistungen in Zusammenhang mit der Schwangerschaft bzw. Mutterschaft sind zuzahlungsfrei. Das betrifft zum Beispiel alle rezeptpflichtigen Arznei-, Verband- und Heilmittel, die Ihnen wegen Schwangerschaftsbeschwerden verordnet werden. .... Für Vorsorgeuntersuchungen ist die Praxisgebühr von 10 Euro je Quartal nicht zu entrichten, wenn sonst keine weiteren ärztlichen Leistungen erfolgen. ..." Müsste dann doch auf für die Krankenhausrechnungen gelten, oder?
Hallo! Es stimmt, für die reine Vorsorge musst du keine Praxisgebühr zahlen. Sobald Du aber mit deinem FA allerdings irgendwelche Fragen stellst (Beschwerden usw.) ist es keine reine Vorsorge mehr und Du musst die 10 Euro zahlen. Das gilt auch für Krankenhausaufenthalte vor der Geburt. Da sind die 10 Euro pro Tag fällig, war bei meiner 1. SS auch so, als ich wegen Blutungen im KH lag! Aber ruf doch ruhig mal bei Deiner KK an, die werden Dir das besser erklären können! LG, nele
Hallo Rike, bei den 10 Euro handelt es sich um eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung, die alle Patienten pro Tag im Krankenhaus zahlen müssen. Das musst du leider ans Krankenhaus überweisen (oder vor Ort bar zahlen). Gilt immer für maximal 28 Tage im Jahr. LG Nadine
also das mit der praxisgebühr wäre wohl frei, wenn er wirklich nur das nötigste macht, sobald ein gespräch stattfindet, sind die 10 euro fällig.... irgendwie so.... na und im krnakenhaus, klar verband etc. ist alles kostenlos, aber dazu zählen dann nicht die 10 Euro.....schliesslich kostet ja dein aufenthalt im kh, egal was gemacht wird, mehr als nur 10 Euro.... wäre ja billiger wie jede unterkunft..... da stecken schon jede menge kosten drin, also die 10 Euro sind wohl für die unterkunft dann.... frag doch einfach bei der kk nach. aber bezahlen musste nur nix, sobald das kind da is. also ab geburt und solange du wegen dem kind dann da bist.... ach ich glaub ich drück mich blöde aus....kann cih aber nicht besser erklären
Glaubt es mir ruhig - ich bin vom Fach. ;-)
ambulante aufenthalte nicht, stationäre muss man mit 10 euro pro tag zuzahlen...aber ich denke mich zu erinnern nicht mehr als 170 euro in einem jahr!!!
ICH bin vom Fach... Wie schon richtig geschrieben wurde, müssen die 10 Euro Praxisgebühr auch in der SS beim FA gezahlt werden! Zuzahlungsfrei ist wirklich nur die Vorsorge! Dein FA dürfte dich aber dann nicht mal darüber aufklären, was er denn so alles gemacht hat... Wenn du ambulant ins KH gehst weil du Schmerzen oder Probleme in der SS hast, musst du auch bezahlen! Auf dem Beleg der Praxisgebühr steht dann aber "Notfall" darauf. Der wird wiederum beim FA nicht "anerkannt"! Für jeden stationären Aufenthalt - auch in der SS - muss ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 10 Euro geleistet werden! Das gilt nicht wie im Hotel pro Übernachtung, sondern pro Tag. Wobei Aufnahme und Entlassung separat gerechnet werden. Egal wann man kommt und geht! Diese KHTagegeld gehört nicht den Kliniken, sondern den Krankenkassen. Die Klinik hat lediglich die Aufgabe, dieses Geld von den Patienten zu kassieren und dann an die jeweilige KK weiterzuleiten! UND es sind tatsächlich 28 Tage im Jahr für die man als Patient im KH blechen muss... Die Einzige "Ausnahme" ist tatsächlich eine Entbindung, wobei du da auch nur 6 Tage von der Zahlung befreit bist! Solltest du also aus irgendwelchen Gründen 7 oder 8 Tage nach der Entbindung im KH bleiben, musst du eben dann für 1 oder 2 Tage zahlen... Es ist auch nicht ganz richtig, dass private Zusatzversicherungen das KH Tagegeld übernehmen! In der Regel machen die das nur, wenn du auf sogenannte "Wahlleistungen", spricht Chefarzt-Behandlung und 1- oder 2-Bett-Zimmer, verzichtest! Dann bekommst du von der Klinik eine Bescheinigung, die du bei deiner ZV einreichen kannst und bekommst dann dafür einen dementsprechenen "Verzichtbetrag". Alles sehr komliziert! Deutsche Bürokratie... Ich hoffe, ich konnte helfen! LG Kerstin
Ich war letztes Jahr drei Tage in der Uni....hat 30 Euro gekostet!Die Rechnung hab ich bei der Zusatzversicherung (Central heißt die gute) eingereicht und die haben das bezahlt genauso wie die 10 Euro Praxisgebühr...die reich ich ein und bekomm sie zurück erstattet... is so, hab ja keinen Grund Quatsch zu erzählen.... LG Caty
Wir (arbeite bei einer privaten Krankenversicherung) übernehmen die Zuzahlung auch! Das hat nix mit Ersatzkrankenhaustagegeld zu tun, was du in der Tat bekommst, wenn du auf die privatärztliche Behandlung und/oder das Zweibettzimmer verzichtest. Es gibt aber nur wenige Anbieter am Markt, die die Zuzahlung übernehmen. LG!
Versteh das grad gar nich...muss das jetzt auch nich alles erläutern. Ich kann doch nichts dafür dass das so is wie es is... Fakt is, ich zahl die 10 euro nich...und da bin ich auch recht froh drüber....genauso wie ich froh drüber bin, dass wenn ich länger wie 6 wochen krank bin meine Zusatzversicherung das so ausgleicht, dass ich wie einen normalen Lohn hab.... Für mich is das Thema dann auch zu Ende diskutiert...hab wohl einen richtig guten Zusatzversicherungsanbieter gefunden! LG Caty
Hey, was hast du denn, ich hab dir doch Recht gegeben! :-) Mein Beitrag bezog sich auf Aprilkatze. So, jetzt ist das Thema für mich aber auch ausgelutscht.
Asooooo...weil es bei mir als Antwort drin war....
Dann is ja alles gut...und ich bin echt froh, dass ich die hab....
LG Caty