lestate
mir ists so, als wenns in bayern so eine spielplatzverordnung gibt die besagt, dass der vermieter für spielgeräte sorgen muss....wir haben derzeit auf dem balkon so eine kleine sandmuschel stehen die möchte ich allerdings gerne in den garten stellen damit wir hier oben vllt. unser gleiches planschbecken wieder aufbauen können im sommer. wie sieht das da aus? kann der Vermieter bzw. die hausverwaltung sagen: nein geht nicht?! kann ich dann drauf bestehen, dass die uns einen sandkasten bauen? wir sind die einzigsten kinder, ich hätte also wirklich kein problem, wenn unsere muschel unten steht, da ja kein anderer da ist um sie zu benutzen... danke schonmal
Wenn der Garten zur Mitbenutzung steht, dann darfst du auch die Sandmuschel dahin stellen! Einen festen Sandkasten muss der Vermieter nicht stellen. Wenn ihr einen im Garten aufstellen möchtet, würd ich vorher Rücksprache halten.
Wir wohnen in einen Haus zur Miete und haben einen grossen Sandkasten und ein Baumhaus für die Mädels! Wegen beidem haben wir mit unserem Vermieter gesprochen. War überhaupt kein Problem!
Grad den Sandkasten würd ich nicht wieder hergeben, die Mädels finden das Buddeln super
LG Kerstin
ja meine buddeln auch sehr gerne nur tragen sie wirklich alles durch die wohnung...und daher soll das ding runter ich weiß halt nicht ob dem vermieter die blaue muschel so ins bild passt...da sind manche ja auch eigen!!! schaukel brauchen wir gar nicht....es geht wirklich rein um das kleine dingens da...und groß ist sie ja auch nicht. garten direkt steht zur mitbenutzung nicht im meitvertrag drinnen, aber es steht eigntlich dazu auch gar nichts drinnen...also es steht ne wäschespinne draußen, die jeder nutzen könnte...machen nur 3 parteien im haus ich hab ja nen trockner aberwenns danach ging, würde der garten dmait ja auch genutzt werden durch wäsche aufhängen