Mitglied inaktiv
Ich hab mal wieder ein, zwei Fragen: Zum Elterngeldantrag braucht man auch eine Bescheinigung des AG zu dessen Zuschuss. 1.) Bekommt er ein Formular von meiner Krankenkasse? Oder bekomme ich eins irgendwo her? 2.) Bescheinigt er mir nur Zahlungen vor Geburt oder auch schon nach der Geburt? Danke euch!
Also so wie ich das jetzt verstanden habe bekommst du wärend des Mutterschutzes das Gehalt wie immer von deinem Chef und der holt sich das Geld von deiner Krankenkasse wieder. Du musst deinem Chef nur eine Bescheinigung der Geburtstermin geben. So habe ich das jetzt verstanden. Um die Krankenkasse müssen wir uns nicht in kümmern.
Also bei meiner KK gibts im Netz ein Formular das man ausfüllen muss mit allen SS Daten. Und von FA bekommt man ja zw. 33-35. SSW glaub noch ne Bescheinigung für den Mutterschutz. Das muss man dann irgendwie abgeben. So ganz steig ich da aba net durch :)
Deine Frage ist etwas zweideutig. In der Überschrift redest du von Mutterschaftsgeld und in der Frage selbst von Elterngeld. Also für´s Mutterschaftsgeld bekommst du vom Frauenarzt eine Bescheinigung über den Geburtstermin (frühestens 49 Tage vorher). Diese Bescheinigung musst du auf der Rückseite ausfüllen und an deine Krankenkasse schicken. Von der bekommst du max. 13 Euro pro Tag. Wenn du vor deinem Mutterschutz mehr verdient hast, stockt der Arbeitgeber das auf deinen normalen Nettolohn auf. Aber das regelt die KK mit dem AG. Dies gilt für den gesamten Mutterschutz. Beim Elterngeld ist es von Bundesland zu Bundesland anders. Da müsstest du dich dann deinem Bundesland entsprechend informieren, wo du das beantragen musst. Formulare und Infos gibt´s im Netz. Grüße Sabrina
Man braucht zum Elterngeldantrag ja die Bescheinigung des Arbeitsgebers und der Krankenkasse wg Mutterschutzzahlungen. Darauf bezieht sich meine Frage. Ich muss meinen AG über die Geburt informieren und er stellt mir dann die Bescheinigung aus. Meine Frage ist nur, ob er ein Formular existiert für den AG? Ich will ihm das so leicht wie möglich machen.