Monatsforum Oktober Mamis 2011

AG hat Mutterpass kopiert

AG hat Mutterpass kopiert

b-engel.michi

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Hey Kugelfreunde Als ich meine Bescheinigung für das Beschäftigungsverbot abgegeben habe, wollte mein Chef meinen Mutterpass sehen und hat diesen auch sofort kopiert. Darf er das denn?da stehen doch auch Sachen drin die ihn überhaupt nichts angehen. Bei diesen Atemzug hat er mir auch gleich gesagt, dass auch mein restlicher Urlaub nun verfällt. Stimmt denn das wirklich, dass ich meinen Urlaub einbüße oder muss er mir diesen auszahlen? Würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte.


hyam

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Antwort auf Beitrag von b-engel.michi

Also so weit ich weiß darf er die Seite mit dem vorrauss. ET kopieren. Alles andere darf er eigentlich nicht. Was den Urlaub angeht, so verfällt der Urlaub glaube ich auch nicht... Aber ich denke es gibt sicher Mädels hier, die mehr Ahnung haben!


Wonni2901

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Also ich würde hyam da auch zu stimmen!! Denn eigentlich dürfen ja keine Nachteile entstehen durch ein BV!! Ich habe das letzte Mal auch die Seite mit dem errechneten ET für meinen AG kopiert, aber nur die Seite!!!


Mitglied inaktiv

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Ich habe mich ja etwa schlau gemacht wegen meienm Urlaub : Dein Urlaub verfällt nicht, soweit ich das sehe. Eine Kollegin von mir, die in Mutterschutz gegangen ist, hatte auch deswegen zum beispiel einmal in der Woche einen freien tag, weil sie bis dahin ihren Urlaub genommen haben musste. Wenn du allerdings nach den acht Wochen wieder arbeiten gehst, steht dir noch der Resturlaub zu. Ich will jetzt nichts Falsches verbreiten, aber so habe ich das verstanden.


Mitglied inaktiv

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Hm, ich glaub ich hab letztens noch gelesen, dass der Urlaub nicht verfällt. Nur möchte ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, weil ich mir da nicht sicher bin. Vielleicht verwechsel ich auch die Thematik und es ging um was anderes. Ich glaub es ging um Elternzeit, dass man dann auch nicht den Urlaub verliert. Genau, das war's. Vielleicht verhält sich das hier ähnlich?!


Mitglied inaktiv

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Hallo, vorne im Mutterpass steht es sogar explizit nochmals drin: Du musst keinem Deinen Mutterpass zeigen oder aushändigen. Besonders der Arbeitgeber hat kein Anrecht darauf ihn überhaupt zu Gesicht zu bekommen. Nun hast Du ihn ja leider ausgehändigt, so dass es vermutlich rechtlich wie eine Einwilligung gehandhabt wird - das ist aber nur eine Vermutung. Du kannst sicherlich von deinem Chef verlangen, dass er Dir die Kopie wieder aushändigt - Hinweis auf Datenschutz und deine fehlende Einwilligung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Dein Resturlaub verfällt, da ich viele aus meiner ersten SS kenne, die den Resturlaub direkt vor dem Mutterschutz genommen habe. Müsste man mal googlen... Viele Grüße, Ilka


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Nachtrag: schau mal hier rein (Seite von Anwälten), da ist auch ein Hinweis auf das passende Gesetz: http://www.hobsons.de/de/ratgeber-service/frag-den-experten/arbeitsrecht/arbeitsrecht-2007/urlaubsanspruch-bei-schwangerschaft-schwangerschaft-elternzeit-hobsons/


b-engel.michi

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danke ich mach mich gleich mal auf die Socken


Mitglied inaktiv

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Ich habe meinem Schulleiter damals in der 1. Schwangerschaft den Mutterpass gezeigt, glaube ich - aber gegen das Kopieren hätte ich mich gewehrt. Hm, blöd jetzt.. Hoffentlich kannst du etwas wegen deinem Urlaub erreichen - ich kann mir nicht vorstellen, dass der verfällt... LG Tina


Mitglied inaktiv

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Dein Urlaub verfällt nicht, aber z. Bsp. - hast du dieses Jahr 30 Tage Urlaub - gehst im august in Muschu - gehst nach dem MuSchu nicht mehr arbeiten, dann bekommste nur anteilig bis zum ET - als 30:12 x 8,5 (ET Mitte Sept.), dann haste vor MuSchu Anpsruch auf 21 Tage Urlaub. Allerdings hast du keinen Anspruch darauf den direkt vor Muschu zu nehmen, kann der Arbeitgeber aus Betrieblichen Gründen ablehnen. Kannst du diesen gar nicht nehmen bis zum muschu, dann muss er´s ausbezahlen (aber vorsicht, in diesem fall wird dir was anteilig auf das elterngeld angerechnet... also lieber dann mal immer wieder halbe tage nehmen wenns nicht anderst geht) Hoffe ich konnte ein wenig helden. Grüße, Betty


lestate

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er darf die hülle kopieren mit Namen, die 1. Seite wenn die Anschrift des behandelnden Arztes drauf steht und die Seite, auf der der errechnete ET mit evtl. Verbesserungen steht.


Bina81

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Wenn ich höre wie es manchen so ergeht, kann ich mich wirklich glücklich schätzen. Da ich seit Beginn der Schwangerschaft Arbeitsverbot habe, hatte ich mit von meiner FA eine Bescheinigung geben lassen. Aber bis heute wollte noch niemand einen Nachweis sehen. Sobald ich die Schwangerschaft und den vermeintlichen Geburtstermin bei uns im System gemeldet hatte, wurde ich mit Informationen über Elterngeld, Elternzeit und alles andere überschüttet. Von meiner Personalabteilung kam ein Schreiben, darin steht, dass mir für dieses Jahr (ET 09.10.2011) 29 Tage Urlaub zustehen (zzgl. evtl. Resturlaub). Normalerweise hab ich 30 Tage im Jahr. Das bedeutet, dass ich für meinen Mutterschutz den vollen Urlaubsanspruch bekommen hab. Hab jetzt aber für euch alle mal im Mutterschutzgesetzt nachgeschaut. Das hab ich natürlich bei den ganzen Schreiben auch erhalten... § 17 lautet: Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeit. Das heißt ihr habt auch rechtlich Anspruch auf Urlaub während dem Mutterschutz. Hab auch noch was über die Mitteilungspflicht gefunden. In § 5 steht, dass der AG ein Zeugnis über die Schwangerschaft eines Arztes oder einer Hebamme verlangen kann. Und die Kosten für diese Bescheinigung, die nicht der Mutterpass ist, hat der AG zu tragen. Ich hoffe, ich hab euch jetzt nicht mit den ganzen Paragraphen gelangweilt, aber es ist doch wichtig zu wissen, welche Rechte man hat. Liebe Grüße Sabrina


b-engel.michi

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Antwort auf Beitrag von Bina81

das ist lieb von dir danke. Mein Problem besteht nur darin, dass ich einen befristeten AV bis 31.10.11 hab und da sieht die Sache bestimmt ganz anders aus. Konnte darüber bisher noch nicht viel finden.


tomorrow

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Antwort auf Beitrag von b-engel.michi

Hallo, soweit ich weiß, brauchst Du dem AG den Mutterpass nicht einmal zeigen. Ich würde auf sofortiger Herausgabe der Kopien bestehen, die dürfte er nicht haben, davon abgesehen ist es eine Unverschämtheit, Kopien zu ziehen, ohne Dich vorher zu fragen. Für den voraussichtlichen Entbindungstermin, den er ja haben muss, kann jeder FA eine Bescheinigung austellen. Diese hat damals bei mir glaube ich 5 € gekostet, wenn der Arbeitgeber die haben will, muss er die glaube ich sogar zahlen. Darauf stehen auch alle Daten die er braucht. Steffi die auch nur Trouble mit dem damaligen Arbeitgeber hatte und sich heute ärgert, dass sie sich alles gefallenlassen hat