Monatsforum November Mamis 2021

Elternzeit 2 oder 3 Jahre

Elternzeit 2 oder 3 Jahre

Keep_smiling

Hallo zusammen, Mein Mann und ich sind am überlegen, ob ich 2 oder 3 Jahre Elternzeit beantragen soll. Der Grundgedanke ist, 2 Jahre definitiv für das Baby da zu sein und im dritten Jahr auf teilzeit arbeiten zu gehen. Der Arbeitgeber muss ja während der Elternzeit eine Teilzeitstelle anbieten. Die Frage ist nur, wie viele Stunden das dann sind... Ich arbeite in der Flugzeugbranche und diese sieht seit Corona eben nicht so gut aus. Deshalb der Gedanke 3 Jahre Elternzeit zu beantragen um einer evtl. Kündigung nach 2 Jahren Elternzeit entgegen zu wirken. Denn wenn ich nur einen vollzeit Job nach 2 Jahren angeboten bekomme muss ich mir ja was anderes suchen... ah ich hoffe ihr versteht was ich meine und unseren Gedankengang. Wie seht ihr das? Was werdet ihr tun bzgl Elternzeit? Liebe Grüße


Kiwi0107

Antwort auf Beitrag von Keep_smiling

Das würde ich genau so machen. 3 Jahre beantragen und dann ggf nach 2 Jahren in Teilzeit zurückkehren. Wie du schon sagst, bist du damit vor der Kündigung bis dahin geschützt. Später wirst du das dritte Jahr wahrscheinlich eh nicht noch beantragen also wäre es sonst weggeworfen. Ich arbeite seit meiner Elternzeit von 2 Jahren in Teilzeit. Konnte bei meinem Arbeitgeber allerdings auch über die 3 Jahre hinaus in Teilzeit bleiben. Ich habe 3 Jahre eingereicht und mit meinem Chef dann gesprochen, wann ich innerhalb der Zeit vorhabe wieder zur Arbeit zurück zu kommen.


Julchen88

Antwort auf Beitrag von Keep_smiling

Ich würde an deiner Stelle 3 Jahre beantragen. Wenn du in der Elternzeit wieder Teilzeit arbeiten möchtest, müsstest du theoretisch für mind. 15 Stunden/ Woche zur Verfügung stehen. Wobei ich bei meinem Arbeitgeber 3 Nachtdienste/ Monat aushandeln konnte. Das waren nur ca 34 Stunden/ Monat. Da hatte ich echt Glück.


Menou

Antwort auf Beitrag von Keep_smiling

Ich hab noch nicht Mal mit meinen Arbeitgeber geredet....er ist ein totales Arsch und ich wäre jetzt Arbeitslos wenn ich nicht schwanger geworden wäre...werde daher nach einen Jahr mich kündigen lassen damit ich wenigstens Arbeitslosengeld bekomme und muss auch dann in einer anderen Branche was suchen....mit 25 Wochenstunden wird mich kein Chef einstellen um an einer Maschine zu arbeiten.(Bin Siebdruckerin )


Sonnenstern79

Antwort auf Beitrag von Keep_smiling

Ich finde das ganz schön lange. Verbaust Du Dir nicht Karrierechancen? Ich bleibe 6 Monate zuhause und habe jetzt schon Horror davor, da ich schon seit zwei Monaten Beschäftigungsverbot habe und endlich mal wieder etwas Sinnvolles machen möchte und ein sehr schlechtes Gewissen gegenüber meinem Arbeitgeber habe.


Kiwi0107

Antwort auf Beitrag von Sonnenstern79

Ich verstehe nicht, was an 2 bzw 3 Jahren lang sein soll. Ich mache meine Arbeit gerne und fühle mich bei meiner Firma und den Kollegen sehr wohl. Es gibt mir auch wieder ein Ich außerhalb von Mama und Ehefrau sein wieder. Aber für mich sind die ersten beiden Jahre mit meinem Sohn zu Hause so schnell verflogen, daß ich ungern früher als (finanziell) nötig in meinem Job zurückkehren will. Und Karrierechancen sind relativ, je nach Beruf und Person. Es kommt darauf an, was man macht und wie man sich seinen beruflichen Werdegang vorstellt. Für mich ist völlig klar, dass ich bis zu einem gewissen Alter meine beiden Kinder nachmittags betreuen werde und will. Daher nur Teilzeitstelle. Mit Teilzeit wird man nun mal nicht Teamleiterin oder Geschäftsführerin. Übernimmt der Vater die Betreuung ist dann natürlich Vollzeit drin


Sonnenstern79

Antwort auf Beitrag von Kiwi0107

Stimmt, es hat natürlich mit den eigenen Ansprüchen an den Beruf zu tun. Mir kommen sechs Monate schon sehr lange vor. Allerdings bin ich auf in einer Führungsposition tätig und der Beruf ist für mich das Wichtigste im Leben und ich kann es kaum erwarten endlich wieder arbeiten zu können und etwas Sinnnvolles zu tun. Wir werden nach einem Jahr beide Vollzeit arbeiten. Davor teilen wir die Elternzeit.


PuraVida

Antwort auf Beitrag von Keep_smiling

Hey, ich habe mich für 3 Jahre entschieden, auch aus Gründen der Sicherheit. Wenn der Betrieb mehr als 15 Personen umfasst, gibst du vor wann und wie viele Stunden du wieder kommen möchtest (spätestens 7 Wochen vor Arbeitsbeginn). Zwischen 15 und 30 Std müssen es aber sein. So ist man im dritten Jahr wenigstens geschützt und flexibel und dann Mal schauen wie es nach der Elternzeit weiter geht. Wir haben uns da beraten lassen und ich sehe keinen Nachteil, wenn man nicht nicht mehr als 30std arbeiten möchte


User-1721931601

Antwort auf Beitrag von Keep_smiling

Hallo aus dem Februar, Du kannst eigentlich formal gesehen eh nur 2 Jahre beantragen und dann vor Ablauf einfach das dritte Jahr hinten dran hängen (gibt ne Frist von 7 oder 8 Wochen vor Ablauf meine ich). Das kann dir dein AG nicht verweigern. Anders sieht es aus, wenn man nur ein Jahr beantragt, dann kann der AG das zweite uU verwehren. Also immer 2 beantragen und dann später schauen. VG


Estepona

Antwort auf Beitrag von Keep_smiling

Vor dem Hintergrund des Kündigungsschutzes würde ich an deiner Stelle auch maximale EZ beantragen. Mir pers wäre das viel zu lang ohne Arbeiten. Man kann auch super für sein Kind da sein und einige Stunden am Tag arbeiten. Ich wäre sonst zu unausgeglichen. Wir haben aber auch den Luxus die Großeltern vor Ort zu haben. Und jede Familie sollte das für sich entscheiden. Aber btw seit wann MUSS der AG einem während der EZ eine Teilzeitbeschäftigung anbieten?


Estepona

Antwort auf Beitrag von Keep_smiling

Ok verstehe. Du meinst das Recht auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit. Das ist aber keine Angebotspflicht des Arbeitgebers.


Mironja

Antwort auf Beitrag von Estepona

Wie in dem Bild zu lesen ist, ist es das eben doch. Die wenigen Ausnahmen bei denen Arbeitgebende es nicht anbieten müssen sind auch aufgelistet.


Estepona

Antwort auf Beitrag von Mironja

Falsch. Eine Angebotspflicht würde bedeuten dass der AG es von sich aus anbieten muss. Hier wird ein Recht der Beschäftigten implementiert die diese aktiv in Anspruch nehmen müssen. Ich muss es nämlich beantragen. Hätte der AG die Pflicht es mir anzubieten müsste ich es nicht beantragen.