Monatsforum November Mamis 2020

Höhe Mutterschutzgeld nach Elternzeit

Höhe Mutterschutzgeld nach Elternzeit

LeaBee

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Hallo zusammen, ich dachte eigentlich, die Sache wäre klar, aber nun bin ich doch unsicher. Wie ist das mit der Höhe des Mutterschaftsgeldes in meinem Fall: ich bin in Elternzeit und mein Mutterschutz beginnt schon eine Woche nach Ablauf der Elternzeit, sprich 1 Woche Arbeit dazwischen. Die KK zahlt ja 13 Euro, wie viel zahlt der Arbeitgeber? Wirkt sich da die Elternzeit nun negativ aus oder richtet sich der Zuschuss des Arbeitgebers nach dem, was ich vor der Elternzeit verdient habe? Ein Gesetzestext o.ä. dazu wären toll! Vielen Dank schon mal!


Chrisi90

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Antwort auf Beitrag von LeaBee

Hallo ich bin genau in der gleichen Situation. Soweit ich weiß werden die letzten 3 Monate zur Berechnung hergenommen. Heißt in unsrem Fall nur diese eine Woche Lohn... Der AG Anteil wird also sehr sehr gering ausfallen. Gesetzestext hab ich leider keinen zur Hand, ich meine es aber so gelesen zu haben. Ich guck nochmal nach. LG


Chrisi90

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Antwort auf Beitrag von Chrisi90

Ich nehm alles zurück.... https://www.mutterschutz-rechner.de/mutterschaftsgeld/zuschuss-zum-mutterschaftsgeld-bei-erneuter-schwangerschaft-waehrend-der-elternzeit-7492 Scheinbar nimmt man doch teilweise die "alten" Abrechnungen her... Das wäre ja toll


Chrisi90

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Antwort auf Beitrag von Chrisi90

Und hier noch was gefunden...

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LinchenBienchen

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Antwort auf Beitrag von LeaBee

Hier ist es ähnlich. Habe meine alte Elternzeit allerdings bis zum neuen Mutterschutz verlängert und erhalte so automatisch das Mutterschaftsgeld gleich wie in der ersten Schwangerschaft, da wird also mein VZ Vertrag von vor der Geburt meiner Tochter noch greifen, das ist ganz schön gut. Der AG muss entsprechend einen recht hohen Zuschuss zahlen in meinem Fall... Allerdings kann das in deiner Situation echt schon wieder anders aussehen, es sei denn du hast jetzt eine Woche wieder so viele Stunden wie vor Geburt Nummer 1 gearbeitet!? Da würde ich mich nochmal ganz genau bei der Krankenkasse beraten lassen. Beim Elterngeld ist es wie folgt : Elterngeldbezugsmonate werden ausgeklammert. Da ich im April das letzte EG bezogen habe und danach trotzdem noch in EZ geblieben bin, werden mir diese Monate bis zur Geburt auch als Nullmonate angerechnet. Also setzt sich mein neues Elterngeld aus 6 Monaten ohne Gehalt und 6 Monaten Vollzeitgehalt plus Kinderbonus (Geschwisterchen unter 3 J.) zusammen.


LeaBee

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Antwort auf Beitrag von LinchenBienchen

Danke euch! Ich hatte es ursprünglich also doch richtig verstanden, hatte dann aber das mit den 3 Monaten vor dem Mutterschutz gelesen und das hatte mich verunsichert. Was den Zuschuss angeht, konnte die KK übrigens nicht weiterhelfen-da hatte ich ja vorher angerufen.