khaleesi_daenerys
Hallo ihr Lieben :)
Leider bin ich sehr verwirrt bzgl. der ganzen Anträge. Bei uns wird es so sein das ich nach den 8 Wochen Mutterschutz wieder arbeiten gehe und mein Mann 24 Monate Elternzeit und 12 Monate Elterngeld beantragen wird. Nun wissen wir nicht wie wir das genau machen müssen und ich finde leider im Internet keine schlüssigen Antworten. Muss ich nun auch für mich einen Antrag auf Elterngeld stellen weil die 8 Wochen Mutterschutz abgezogen werden von unseren Elterngeldmonaten? Wenn ja, ich habe gelesen man benötigt dann eine Arbeitgeberbescheinigung über das Mutterschaftsgeld (Gehaltsabrechnung). Da die aber erst gegen Ende des Monats erstellt werden muss ich dann wirklich Wochen darauf warten bis ich den Antrag absenden kann?
Ich hoffe jemand kennt sich damit aus, bei uns ist alles anders herum
Dies ist mein erster Post habe mich vorher nie getraut und nur gelesen
Wirklich helfen kann ich dir nicht, aber bei uns gibt es in jedem Kreis eine Elterngeldstelle, bei der man sich kostenlos beraten lassen kann. Ich hatte dort letzte Woche einen Termin und wir sind zusammen den kompletten Antrag durchgegangen und haben schon alles soweit möglich ausgefüllt. Bei mir ist alles 0815, aber die wissen für deinen Fall sicher genau Bescheid. Vielleicht gibt’s das Angebot ja bei dir auch.
Vielen Dank für deine Antwort, habe mich direkt erkundigt wo wir dann hin müssen
Bei uns macht das die Schwangerenberatung, die im Landratsamt sitzt. Ansonsten entsprechend der Region die Elterngeldstelle. Caritas zB kann dir da aber auch weiterhelfen.
Viel Erfolg
Wenn du kein Elterngeld beantragst, muss nur dein Mann einen Antrag abgeben. Das Mutterschaftsgeld bekommst du ja eh. Es wird nur abgezogen wenn du Elterngeld beantragst.
Das wäre natürlich super einfach irgendwie hab ich mir alles so kompliziert vorgestellt vielen Dank
Also du beantragst für dich ganz normal das Mutterschaftsgeld. Dein Partner kann dann 10 Monate Basiselterngeld oder 20 Monate Elterngeld plus beantragen. Dir würden dann aber noch 2 Partnermonate Basiselterngeld oder 4 Elterngeld plus Monate zustehen. Diesen können aber NICHT auf den Partner übertragen werden.
Hallo aus dem September, Das ist so nicht ganz richtig. Die 8 Mutterschutz-Wochen nach der Geburt zählen ja als Elterngeld-Zeit und entsprechen den zwei Pflichtmonaten/Partnermonaten, d.h. der Vater kann ganz normal 12 Monate Basis oder 24 Monate Elterngeld plus bekommen. Von mir getestet und für gut befunden;-)
Das ist ja super vielen Dank
Huhu aus dem Oktober -Bus. Ich hätte einen fatalen Fehler gemacht, der auch in der gesamt Berechnung ganz blöd für mich ausgefallen wäre. Den habe ich nur wahrgenommen, weil ich samt Antrag zu einer Elterngeldstelle gegangen bin. Diese Beratung und Hilfe ist kostenlos. Das würde ich dir und deinem Mann wärmstens empfehlen! Alles gute!