Monatsforum Mai Mamis 2019

Vollmacht für den Partner wenn unverheiratet?

Vollmacht für den Partner wenn unverheiratet?

Elisabeth3007

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Hallo ihr lieben Wir wollen uns in den nächsten Wochen mal die Kreißsäle unserer Umgebung anschauen. Nun habe ich schon häufiger gehört, dass der Partner eine Vollmacht braucht, um während der Geburt im Notfall wichtige Entscheidungen für mich und das Kind treffen zu können, da wir nicht verheiratet sind. Normalerweise müssten dann ja glaube ich meine Eltern im Notfall entscheiden. Nun ist es aber so, dass ich meine Eltern auf keinen Fall während der Geburt mit im Krankenhaus haben möchte , sie dürfen gerne zu Besuch kommen, sobald das Baby da ist Ich habe zwar ein gutes Verhältnis zu meinen Eltern, hätte aber einfach keine Ruhe, wenn sie draußen sitzen und warten. Meine Mutter war deswegen schon etwas angefressen...aber ich habe gesagt, sie werden informiert, sobald das Baby da ist. Und wenn sie nicht wissen, wann wir losfahren, sitzen sie auch nicht auf heißen Kohlen. Hat jemand Erfahrungen damit? Oder wird sowas vielleicht sogar automatisch bei der Geburtsplanung mit besprochen? Vielen Dank schon mal


Vogelfrau

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Antwort auf Beitrag von Elisabeth3007

Ich weiß es nicht genau, würde aber schätzen es fällt unter die Patientenverfügung. Die sollte man eh haben, am besten lässt du dich von einem Rechtsbeistand beraten, damit alles richtig ist. So klärst du das ganze auch nicht nur für die Geburt, sondern für alle Zeit.


Ette

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Antwort auf Beitrag von Elisabeth3007

Also wir hatten diesen Fall bei meiner Tochter auch, waren zu diesem Zeitpunkt nicht verheiratet. Das kann man beim geburtsplanungsgespäch in der Klinik einfach angeben, das du möchtest das dein Partner entscheidet. Und fürs Kind kann er sowie so entscheiden, sofern ihr schon die Vaterschaft anerkannt habt. Damit ist er ja Elternteil und darf entscheiden. Bei mir wurde dann einfach in die akte reingeschrieben das ich möchte das mein Partner alles entscheidet und das hab ich dann noch unterschrieben und gut war :)


Großherzmami

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Also wir haben genau deswegen, weil wir unverheiratet sind, beim Jugendamt vorgestern die Vaterschaftsanerkennung und das gemeinsame Sorgerecht beurkunden lassen. Ging bei uns ohne Termin und war kostenfrei. Es wurden lediglich der Mutterpass, die Geburtsurkunde des Vaters und unsere Personalausweise benötigt. Nun kann auch das Kind gleich nach Geburt den Nachnamen des Vaters annehmen. Mit diesen Urkunden wird jetzt der Vater auf jeden Fall in medizinischen Fragen, die das Kind betreffen mit einbezogen, das hab ich die Notarin gefragt. Wenn er speziell für dich entscheiden soll, z.B worst case Koma oder so, müsstest du - denke ich- tatsächlich noch eine Patientenverfügung und/oder wenigstens eine Vorsorgevollmacht ausfüllen. Letzteres ist easy- einfach online abrufen, ausdrucken, unterschreiben und ihm zur Aufbewahrung geben. Lg


Großherzmami

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Antwort auf Beitrag von Elisabeth3007

Hier noch der Link: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vorsorgevollmacht.html


Elisabeth3007

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Antwort auf Beitrag von Elisabeth3007

Ah! Vielen Dank! Das hört sich ja eigentlich ganz easy an Vaterschaft haben wir schon anerkannt und gemeinsames Sorgerecht auch


crazysunshine

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spannendes thema... also bei mir war es in der ersten schwangerschaft auch so, dass wir einen termin gemacht haben zur vaterschaftsanerkennung... nun ist es so, dass mein freund ( nicht der vater von meinem großen) meinte, das dies hier nicht nötig sei, da er im krankenhaus als vater eingetragen wird und dann wird das so in die geburtsurkunde eingetragen... wir sind aber auch nicht verheiratet... wie ist das? hat das schon wer gehört?


Mrs M

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Also eine Vaterschaftsanerkennung braucht ihr für das Baby ja sowieso vor der Geburt! Bei der Geburtsvorstellung kannst du dann auch sagen dass dein Partner auch bei dir mit entscheidet.


Elisabeth3007

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Antwort auf Beitrag von Elisabeth3007

Hallo Crazysunshine Also ich denke die Vaterschaft müsst ihr trotzdem vorher anerkennen lassen, damit dein Partner in die Geburtsurkunde eingetragen werden kann. Die Anerkennungsurkunde ist eure rechtliche Grundlage und muss mit ins Krankenhaus genommen werden. Also jedenfalls hat uns der nette Herr, der das bei uns gemacht hat, so erklärt


crazysunshine

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Antwort auf Beitrag von Elisabeth3007

Ich danke dir für die Antwort ;) Dann werde ich mich da mal drum kümmern :)