LouiseM
Hallo :) ich habe eine Frage die mich sehr belastet und hoffe das ihr mir helfen könnt ! Also .. ich bin bereits Mutter eines Sohnes und im Moment noch in Elternzeit. Ich bin Erzieherin und hatte sofort beschäftigungsverbot bekommen als ich erzählte das ich einen Test gemacht habe und wohl schwanger sei .. ab dem 1. November soll ich wieder in den Kindergarten und nun das Ergebnis ich bin wieder schwanger ! Ich muss allerdings mindestens 1 Tag gearbeitet haben um wieder Geld zu bekommen ! Meine Frage ist nun .. darf ich trotzdem zum Frauenarzt gehen ? Ohne das mein Arbeitgeber weiß das ich jetzt schon wieder schwanger bin ? Oder soll ich lieber warten bis ich mindestens einen Tag (es werden zwei werden) wieder gearbeitet habe ? Glg ! Ps: ich wäre dann schon in der 13 ssw und die Nackenfaltenmessung geht leider nur bis ende der 13 ssw
Hallo und herzlichen Glückwunsch!! Soweit ich weiß, kannst du aus Elternzeit in Elternzeit gehen und bekommst trotzdem Geld. (ist bei meiner Freundin der Fall. Elternzeit wäre im März rum und im Februar kommt das zweite Kind.) Informiere dich am besten beim zuständigen Jugendamt bzw Elterngeldstelle. Zum FA kannst und sollst du natürlich gehen. Er/sie informiert ja nicht den Arbeitgeber... Liebe Grüße und alles Gute!!
Warum musst du mindestens einen Tag gearbeitet haben? Ich bin auch gerade in Elternzeit, noch bis Januar, und werde als Kinderkrankenschwester auf Intensivstation wohl auch wieder ein BV bekommen bis zur nächsten Elternzeit. Von so einem Tag weiß ich nichts... Aber zum FA kannst du natürlich trotzdem, die Betreuung deiner Schwangerschaft ist ja unabhängig von deinem Arbeitgeber... Liebe Grüße
An dem einen (oder den zwei) Tag(en) besteht also keine Gefährdung durch deinen Job und du würdest arbeiten, dann aber mit BV zu Hause bleiben, weil zu gefährlich??? Erstens musst du keinen einzigen Tag gearbeitet haben, um wieder Lohn zu bekommen im BV, zweitens ist es ja noch gar nicht sicher, dass du überhaupt wieder eins brauchst/ bekommst. Vielleicht hast du jetzt alle Immunitäten? Das wird erstmal wieder überprüft. Außerdem muss dein AG dir in erster Linie einen ungefährlichen Arbeitsplatz geben z.B. Büro, ältere Kinder im Hort oder so, bevor er dir als allerallerletzte Maßnahme wieder ein BV erteilt, weil absolut nichts anderes geht! Die Kontrollen sind da seit diesem Jahr stärker geworden. Du kannst also ganz normal jetzt zum Arzt und fairerweise dann auch deinem AG Bescheid geben. Dann kann er sich schon mal was überlegen, für den Fall, dass du nicht gegen alles immun bist.
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