Julia-K
Hallo, Ich bräuchte mal dringend Rat und hoffe darauf, Licht ins Dunkel bringen zu können... Ich bin derzeit in der 37. ssw. Mein offizieller ET ist der 29.5. Unser Sohn wird aber am 16.5. per Kaiserschnitt geholt. So, nun zum eigentlichen Problem! Bei uns geht der Mann in Elternzeit - geplant ist 1 Jahr. Da ich die besser verdienende bin und zudem eine Selbstständigkeit verfolge, die ich nicht lange aussetzen kann/will. Ich werde nach der Geburt 8 Wochen zuhause bleiben und dann wird mein Freund daheim bleiben. Aus irgendeinem unerfindlich blöden Grund, haben wir uns mit dem Datum auf dem Elternzeit Antrag vertan. Entbindung ist am 16.5. und auf dem Antrag steht, das er am dann am 16.7. in Elternzeit geht. Wir haben aus versehen einfach 2 Monate drauf gerechnet anstatt 8 Wochen... 8 Wochen wären ab Entbindung der 11.7. - nun gut, das ist jetzt gelaufen! Mein Freund war der Meinung, das er seinem Arbeitgeber VOR den 8 Wochen bis zum Eintritt in die Elternzeit mitteilen möchte, das er eben diese für 1 Jahr nimmt... ab 8 Wochen vorher besteht ja Kündigungsschutz! Sicherlich nett gemeint von ihm - aber die Returkutsche kommt gerade... Sein oberster Chef war gestern im Laden und hat ihm zwischen Tür & Angel erklärt, das er sich doch bitte heute Abend von seinen Kollegen zu verabschieden habe und bis zum Eintritt in die Elternzeit in eine andere Filiale zu arbeiten habe. Sein Chef packt es unter das Deckmäntelchen, das er sich noch nicht sicher wäre was die Verlängerung seines Vertrages betrifft. Er will jetzt testen, wie er sich unter neuen, ungewohnten Arbeitsbedingungen schlägt. Reine Schikane - wie ich finde, aber nun gut, dann ist das so. Alle in dem Betrieb haben „anfangs“ nur befristete Arbeitsverträge über 1 Jahr, die dann irgendwann in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übergehen. Er arbeitet seit 1 1/2 Jahren in diesem Betrieb und sein Vertrag würde zum 1.12.2019 auslaufen. Da sein Chef ja jetzt durch unseren Fehler auf dem Antrag zur Elternzeit quasi eine Woche länger Zeit hat, ihn noch VOR Antritt der Elternzeit zu Kündigen, machen wir uns natürlich große Sorgen. Somit hätte er Zeit bis zum 21.5. diese Kündigung auszusprechen. ABER muss da KEINE Kündigungsfrist eingehalten werden?! Normalerweise liegt diese ja bei 4 Wochen. Sollte er jetzt kündigen, rutscht er unter Einhaltung der Kündigungsfrist in die 8 Wochen VOR der Elternzeit in der man ja (rein theoretisch) unkündbar ist. Dazu finde ich leider so gar nichts im Internet. Des weiteren, eine Frage zum Auslaufen des Vertrages... dies ist ja meines Wissens nach auch IN der Elternzeit gültig, richtig?! Wie würde das laufen?! Muss sein Arbeitgeber ihn darüber informieren, das er den Vertrag nicht verlängert?! Wonach würde denn im Falle eines Auslaufens des Vertrages das restliche Elterngeld berechnet?! Von dem Arbeitslosengeld in das er ja dann zwangsläufig rutschen würde oder weiterhin nach seinem letzten verdienten Netto Gehalt?! Was passiert, sollte das Kind eher kommen?! Es gilt trotzdem das Datum, welches er auf dem Antrag geschrieben und ja auch genehmigt bekommen hat? Genehmigung ist in dem Fall aber wohl nicht gleich zu setzen mit Kündigungsschutz, oder?! Der greift so oder so erst 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit, richtig?! Wie ihr seht, alles seeehr kompliziert. Um Antworten wäre ich wirklich unendlich dankbar - denn so langsam machen sich Existenz Ängste breit und das 2 Wochen vor Entbindung. Lg Julia
Bezüglich des kündigungsschutzes kann ich dir nicht helfen, aber mein Arbeitsvertrag läuft auch während der Elternzeit aus... im September... Ich habe kein Anrecht auf alg1 und auch nicht auf h4 sagte mir das Jobcenter... Da ich in Elternzeit bin... Also ich könnte mich erst am Ende der Elternzeit arbeitslos melden und würde dann in ein Jahr alg1 fallen... Grund dafür, ich kann nicht vermittelt werden, also hab ich kein Anrecht auf alg1... Und ich bekäme Elterngeld... das Elterngeld wird aus den letzten 12 Monaten lohnabrechnungen berechnet...
Aber das Elterngeld bekommst du dann auf jeden Fall?! Und das auch für das Jahr, welches du eh in Elternzeit gehen wolltest?! Oder würde das auch für 2 Jahre gehen?! Weißt du denn schon, das dein Vertrag nicht verlängert wird? Ich weiß leider nicht, ob da für einen Mann andere „Vorraussetzungen“ gelten !?
Wie ist das denn dann mit der Krankenversicherung?! Kein Arbeitgeber gleich keine Krankenversicherung, oder vertue ich mich da jetzt komplett?!
Die Krankenversicherung läuft weiter, da du in Elternzeit bist.. also bei mir, also denke ich beim Mann auch... Ja mein Vertrag kann nicht verlängert werden... Ich hab ja nur 4 Wochen dort gearbeitet und musste mich schwanger melden und bin dann direkt ins berufsverbot, da ich ja in einer tagesstruktureinrichtung für psychisch kranke Menschen gearbeitet habe...
Hallo, Also das mit dem Elterngeld bleibt, das heißt sollte er gekündigt werden bekommt er trotzdem weiterhin Elterngeld das berechnet wird aus den letzten 12 Monate. Sollte er 2 Jahre gehen wollen dann wird der Betrag geteilt das heißt würde er beispielsweise 800€ Elterngeld für 1 Jahr elternzeit bekommen, wären es für 2 Jahre elternzeit 400€ jeden Monat. Wird dein Mann jetzt gekündigt, greift der Kündigungsschutz nicht mehr erst an dem Tag das heißt er kann ihn bis zu einem Tag vorher noch kündigen, was ich nicht hoffe für euch. ALG 1 bekommt wer für die Zeit nicht erst wenn die elternzeit vorbei ist dafür bekommt er Elterngeld. Hoffe könnte dir weiter helfen
Kleine Ergänzung /Korrektur des bereits gesagten. Wird er gekündigt (also ist dann "hausmann" ) befindet er sich nicht in Elternzeit, aber im Elterngeldbezug und ist auf dieser Grundlage basierend auch krankenversichert. Elternzeit und Elterngeld ist nicht das gleiche. Erstmal seid ihr aber abgesichert!!!! Ob der vertrag dann ausläuft oder er gekündigt wird, entscheidet, wie es nach dem Elterngeldbezug für euch weitergeht... Entweder ALG 1 oder neuer Job. Lg
Vielen Dank an alle für eure Antworten...
Hallo Julia, meines Erachtens habt ihr beim Antrag auf Elternzeit das richtige Datum gewählt - sofern ihr vom selben Datum wie im Elterngeldantrag ausgeht. Elterngeld muss immer analog zum Geburtstermin beantragt werden - sprich bei euch ab 16.7. Da der Geburtstermin in der Regel ja unbekannt ist, sollte man im Elternzeitantrag eher die Lebensmonate angeben, wo man die Elternzeit in Anspruch nehmen möchte. Bezüglich dem befristeten Vertrag und der im Raum stehenden Kündigung müsst ihr mal genau in der Vertrag schauen, ob dort etwas zur ordentlichen Kündigung geregelt ist. Wenn nichts von einer Kündigung zu lesen ist, kann ein befristeter Vertrag eigentlich nicht vor Fristablauf ordentlich gekündigt werden. Das Auslaufenlassen des Vertrages während Elternzeit ist aber aus AG-Sicht aber legitim. Ein MUSS zwecks Info über Auslaufen des Vertrages gibt es denke ich nicht - besser wäre es aber.
Vielen Dank für die Info bezüglich der Kündigung eines eh schon befristeten Vertrags... das werden wir checken! Lg
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