Monatsforum Mai Mamis 2015

wichtige Frage wegen Urlaubsanspruch

wichtige Frage wegen Urlaubsanspruch

filinchen1977

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Hallo Ihr Lieben, bin gerade hier im Forum unterwegs und hab mal mich bei den "Rechten" so bissel durchgelesen. Bin da auf eine Frage wegen Urlaubsanspruch gestoßen und etwas verwirrt. Ich geh ja regulär arbeiten, bis zum Beginn des Mutterschutzes. Der erste Tag des Mutterschutzes beginnt bei mir am 03.04.15. Meine Chefin hat mir acht Tage Urlaub gegeben, nachdem sie beim zust. Arbeitgeber nachgefragt hat (arbeite in einer mit Leitung geführte Krabbelstube, mein Arbeitgeber ist somit der Träger). Der Träger meinte wohl, es liegt im ermessen der Einrichtungschefin, wieviel Urlaub man bekommt. Jetzt meine Frage! Bis wann wird der Urlaub denn berechnet? Ich dachte bis zu Beginn des Mutterschutzes. Im Forum hab ichbwas gelesen von "bis Beginn der Elternzeit". Was stimmt denn jetzt? Irgendwie hat wohl keiner eine richtige Ahnung, bei mir auf der Arbeit, auch der Träger nicht! Könnt Ihr mir helfen? Wieviel Urlaubsanspruch hätte ich denn? Möchte ihn auf jeden Fall bis zum Beginn meines Mutterschutzes nehmen! Danke schonmal für Eure Antworten.


Danilita

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Antwort auf Beitrag von filinchen1977

Mein Urlaubsanspruch wurde mir auch nur bis Antritt des Mutterschutzes berechnet. Da ich aber seit Dez. im BV bin, bekomme ich ihn, wenn ich wieder arbeiten gehe.


LuanaW.

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Antwort auf Beitrag von filinchen1977

Also beimir wurde der komplette mutterschutz mit angerechnet. Also hab auch ab dem 5.4 muschu und bis dahin noch 21tage urlaub


Acidalia

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Antwort auf Beitrag von filinchen1977

Also ich habe Urlaubsanspruch bis zum Antritt der Elternzeit,also den kompletten Mutterschutz.Denn in der Zeit ist man ja noch Angestellter.Aber genau wissen tu ich es nicht.


spanisheye

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Antwort auf Beitrag von filinchen1977

Bei der Urlaubsberechnung zählt der Mutterschutz inkl.. Das heisst die 8 Wochen nach dem ET hast du Urlaubsanspruch, da dir laut Gesetz kein Nachteil enstehen darf. Mutterschutz ist ein Beschäftigungsverbot, daher hast du volle Rechte. Erst in der Elternzeit ruht dein Vertrag. Bei mir sind das bei 30 Urlaubstagen genau 15 Tage. ET 01.05. Elternzeit 01.07. Hier hast du noch ein paar Links: http://www.babycenter.de/x20370/wie-wirkt-sich-der-mutterschutz-auf-meinen-urlaub-aus http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/urlaub-berechnung-teilzeit-sonderfaelle-6-elternzeit_idesk_PI10413_HI2713486.html


spanisheye

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Antwort auf Beitrag von spanisheye

Bei mir berechnet es sich wie folgt: 30 (Tage Urlaub) / 12 (Monate) = 2,5 2.5 * 6 (Jan, Feb, März, April, Mai, Juni) = 15 Tage


filinchen1977

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Oh vielen lieben Dank! Da wird sich meine Chefin aber freuen....


yola-noah

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Antwort auf Beitrag von filinchen1977

Genau! Also auf jeden Fall bis Antritt Elternzeit! Bei mir ist ET 11. Mai --> MuSchu bis 6. Juli --> 30Urlaubstage/ 12 Monate= 2,5 2,5* 7 (Jan-Juli)= 18 :) Falls sich dein tätsächlicher ET verschiebt könnte es auch sein, dass der Urlaubsanspruch noch mehr wird, wobei es jetzt in deinem Fall eher unwahrscheinlich ist. Hast ja MuSchu bis 11. Juli, dass das Ende noch in den August rutscht, da müsste ja schon viel passieren :P Aber eben so rein theoretisch.


spanisheye

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Antwort auf Beitrag von yola-noah

Genau Verschiebt sich mein ET in den Mai hinein, dann bekomm ich noch den vollen Monat dazu gerechnet. Also auch 2,5*7


Mir1983

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Antwort auf Beitrag von filinchen1977

Ich habe 30 Tage Jahresurlaub. Der Anteil wird bis zum letzten Tag des Mutterschutzes berechnet, da man bis dahin aktiv und erst danach als ruhend gilt. Sobald man nur einen Tag in einem Monat arbeitet bekommt man den Monat angerechnet. Heißt bei mir. Ich bin bis 4.7 in MuSchu und bekomme 30/12*7=17,5 und wird immer aufgerundet also 18 Tage.


filinchen1977

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Antwort auf Beitrag von filinchen1977

So, so....dann reisst man sich fünf Jahre lang den Popo auf und wird dann noch beschissen! So nicht! Ich hab ausgerechnet, mein Mutterschutzende ist der 10.07.15, das wären bei 30 Tage Urlaub im Jahr 17,5 Tage. Wird es generell aufgerundet? Was ist wenn der KS früher ist? Dann bekomme ich regulär weniger oder? Obwohl laut Mutterschutzrechner im Internet wurde ausgerechnet: falls der KS am 05.05.15 sein sollte, geht der MuSchu auch bis zum 10.07.


yola-noah

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Antwort auf Beitrag von filinchen1977

Also wenn sich der tatsächliche Termin nach vorne verschiebt hat man keinen kürzeren Mutterschutz! Man hat min 99 Tage, theoretisch 6 Wochen vorher 8 danach. Wenn das Kind vorher kommt wird der Rest hinten dazu gerechnet! Wenn man später entbindet hat man mehr als 99 Tage. Weniger als 99 hat man nie!