Monatsforum März Mamis 2021

Elternzeit/ Elterngeld

Elternzeit/ Elterngeld

bohne2021

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Hallo ihr Lieben :) ich beschäftige mich jetzt schon länger mit dem Thema Elternzeit/ Elterngeld...vielleicht kann mir einer von euch eine Frage beantworten. Und zwar werde ich 1 Jahr Elterngeld beziehen, würde aber für 18 Monate Elternzeit bei meinem Arbeitgeber anmelden...da ich nicht im Guten ins BV gegangen bin, unter anderem wegen Mobbing, -aufgrund der SSW, -hatte ich geplant, sobald das Elterngeld weg ist, wieder in Teilzeit zu arbeiten...allerdings nicht bei meinem jetzigen AG, weil dort werde ich mit Sicherheit keinen Fuß mehr rein setzen. So jetzt meine Frage: ist das rechtens? Darf ich eine andere Stelle annehmen? Oder eventuell früher schon einen Minijob wo anders anfangen? Das ist jetzt zwar worst case, weil ich denke die kündigen mich sowieso nach Ablauf des MuSchu, aber man weiß ja nie. Wünsche euch frohe Weihnachten mit euren liebsten, bleibt gesund und passt auf euch auf


Puzzles

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Antwort auf Beitrag von bohne2021

Hallo aus dem Februar, Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege: wenn ich mich richtig erinnere kannst du während der Elternzeit nicht gekündigt werden. Du kannst allerdings in Teilzeit arbeiten gehen. Wenn das nicht bei deinem jetzigen Arbeitgeber sein sollte, muss er dem allerdings schriftlich zustimmen. Wenn du hingegen passend kündigst? Allerdings verlierst du dann natürlich dein Recht auf die alte Stelle.


Dagi

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Antwort auf Beitrag von Puzzles

Ich denke auch, dass du die Zustimmung vom Arbeitgeber benötigst. Mein AG wollte mir nach meiner Elternzeit keine TZ Stelle anbieten. Er hatte Angst, dass ich wieder schwanger werde und ausfalle, deshalb sollte in nur in VZ zurück kehren. Das konnte ich mir nicht vorstellen, zumal ich für meinen Erstgeborenen nur eine Betreuung von 25 Wochenstunden hatte. Ich würde an deiner Stelle trotzdem einen Antrag auf TZ stellen, am besten direkt zu Beginn deiner Elternzeit.Ich bin mir sicher,dass dein Arbeitgeber dies ablehnt. Dann würde ich zum Anwalt für Arbeitsrecht gehen, es wird dann mit Sicherheit auf einen Vergleich bzw. Aufhebungsvertrag hinauslaufen und du bekommst i.d.R. eine Entschädigung von xx Monatsgehältern ( je nach Betriebszugehörigkeit). Du bist dann aus der Firma raus, der Arbeitgeber zahlt dir eine Entschädigung und du kannst dir einen neuen Job suchen. So habe ich es gemacht und das würde ich unter vorgenannten Gründen wieder tun.


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von bohne2021

Du brauchst von deinem Arbeitgeber die Erlaubnis wo anders in Elternzeit zu arbeiten. Persönlich würde ich dazu raten zwei Jahre zu nehmen, nimmst du weniger kannst du ohne Einwilligung des Arbeitgebers nicht verlängern. Lg