Monatsforum März Mamis 2018

Termine Vorsorge, wie läuft das bei euch?

Termine Vorsorge, wie läuft das bei euch?

Miss Mary

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Ich bin gerade total genervt! Ich habe jedes Mal Diskussionen mit der Sprechstundenhilfe bzgl. der Terminvergabe. Sie versteht einfach nicht, dass ich Vorsorgetermine am späten Nachmittag brauche und das ich nicht einfach 11:00 Uhr kommen kann. Ich geh Vollzeit arbeiten, habe einen kleinen Sohn der in die Kita gebracht bzw. abgeholt werden muss und nen Arbeitgeber der mir vorhält ich wäre verpflichtet meine Arzttermine in meiner Freizeit wahrzunehmen ( Gleitzeit mit Kernarbeitszeit von 09:00-15:00 Uhr) Dazu kommt, dass ich für diesen läppischen Abreißzettel, auf dem mein Termin für den AG bestätigt wird, jedes Mal 5,40€ zahlen muss. Von meiner Arbeitsstelle bis zum Gyn brauch ich 45 Minuten, die ich natürlich nacharbeiten muss. Ich weiß echt langsam nicht mehr wie ich das organisieren soll. Wie läuft das bei euch? Sorry für's jammern aber ich bin echt ratlos im Moment! LG


Zwergmase

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Antwort auf Beitrag von Miss Mary

Soweit ich weiß darfst du die Vorsorgetermine durchaus in der Arbeitszeit wahrnehmen, der Arbeitgeber freut sich darüber aber natürlich nicht, klar dass du das gerne vermeiden würdest. Ich kann dir nur sagen dass die Sprechstundenhilfe bei meinem FA sich bemüht die Termine so zu legen dass ich nicht beide Kinder mitbringen muss Auch hat die Praxis 2x die Woche bis 18:00Uhr und 1x bis 20:00Uhr Sprechzeiten. Ich weiß nicht wie zufrieden du mit deinem FA bist aber eventuell würde sich ein Wechsel zu einer Praxis mit längeren Öffnungszeiten lohnen. Wenn das für dich keine Option ist darfst du soweit ich weiß die Termine aber wie gesagt auch in der Arbeitszeit wahrnehmen. Hab grade nachgelesen "Nach Paragraf 16 des Mutterschutzgesetzes muss der Arbeitgeber einer Schwangeren ermöglichen, alle Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen, die im Rahmen der Mutterschafts-Richtlinien empfohlen und von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden. Hintergrund dieser Regelung ist ein gesellschaftliches Interesse daran, dass werdende Mütter Untersuchungstermine wahrnehmen, die ihrer Gesundheit und der des Kindes dienen. Die Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen umfasst nicht nur die Dauer der Untersuchung, sondern auch die Zeit, die die Schwangere für ihre Vorbereitung braucht, zum Beispiel waschen und umkleiden, sowie die Anfahrtszeit. Die Wahrnehmung des Termins darf keinen Verdienstausfall nach sich ziehen. Allerdings sollte die Arbeitnehmerin bei der Terminvereinbarung auf betriebliche Belange Rücksicht nehmen. Dazu gehört, dem Arbeitgeber den Vorsorgetermin so frühzeitig mitzuteilen, dass er sich beispielsweise organisatorisch auf den Ausfall der Arbeitskraft einstellen kann. Wenn sich ein Untersuchungstermin ohne Schwierigkeiten außerhalb der Arbeitszeit vereinbaren lässt, braucht der Arbeitgeber eine Arbeitsbefreiung nicht zu erteilen. Findet der Termin in der Arbeitszeit statt, muss die Schwangere eine Bescheinigung über den Vorsorgetermin vorlegen, wenn es der Arbeitgeber verlangt." "Muss ich meine schwangere Mitarbeiterin für Untersuchungen, die ihre Schwangerschaft betreffen, vom Arbeitsplatz freistellen?, fragt Manfred Glismann. Sehr geehrter Herr Glismann, ja, Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihre schwangeren Mitarbeiterinnen für Untersuchungen, die die Schwangerschaft betreffen, bei vollem Lohn freizustellen. Auch ist die Arbeitnehmerin hinsichtlich der Vergütung so zu stellen, wie sie stünde, wenn sie die Dauer der Freistellung gearbeitet hätte. Ein Ausgleich für die durch § 16 Satz 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) entstehenden Lohnkosten ist im Rahmen des Aufwendungsausgleichgesetzes (AAG) nicht vorgesehen. Somit trägt der Arbeitgeber die hieraus folgenden Kosten allein."


Miss Mary

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Antwort auf Beitrag von Zwergmase

Steht das irgendwo mit der Vorbereitungszeit? Ich bekomm hier nämlich zähneknirschend nur die Behandlung und der Rest geht als Minus auf mein Stundenkonto .


Zwergmase

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Antwort auf Beitrag von Miss Mary

Stand zumindest so auf der website Hier der link https://www.familienplanung.de/faq/schwangerschaft/faq/muss-mich-mein-arbeitgeber-fuer-die-vorsorgeuntersuchungen-von-der-arbeit-freistellen/ Wäre aber wahrscheinlich sinnvoll das im Mutterschutzgesetz selbst nochmal nachzulesen^^


Miss Mary

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Antwort auf Beitrag von Miss Mary

Im Gesetz finde ich das nämlich nicht, aber vielleicht gibt es noch eine Richtlinie auf die ich mich beziehen kann. Danke erstmal !


Skyline1979

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Antwort auf Beitrag von Miss Mary

Ich arbeite auch Vollzeit, kann immer um 8 schon kommen. Bin aber auch der Meinung, dass dann Termine am ganz frühen Morgen oder am späten Nachmittag gehen sollten, da gibt es doch genug andere Patientengruppen (Hausfrauen, Rentnerinnen und Teilzeitarbeiterinnen) die da flexibler sind.


Happily

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Antwort auf Beitrag von Miss Mary

Wenn ich das so lese... Da haben wir es bei der Arbeit sehr gut. Völlige Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung und dennoch macht jede Führungskraft ihre Schwangeren darauf aufmerksam, dass sie Vorsorgetermine in der Arbeitszeit wahrnehmen darf und sich auch sonst immer Freiraum nehmen darf. Und siehe da: es nutzt keine Schwangere aus.


Miss Mary

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Antwort auf Beitrag von Miss Mary

Die Hauptprobleme sind halt die Kernarbeitszeit von 09:00-15:00 Uhr in der ich keine Termine wahrnehmen "darf" sowie die lange Fahrtzeit vom Arbeitsplatz zum Arzt die als Freizeit gilt und somit als Minus ins Stundenkonto kommt


Happily

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Antwort auf Beitrag von Miss Mary

Nach meinem Verständnis steht im Gesetz klar, dass der AG Dich für die "dafür benötigte Zeit" freistellen muss. Dazu zählt m.E. auch die Fahrzeit. Es scheint kein gültiges Urteil zu dem Thema Freistellung bei Gleitzeit zu geben. Vielleicht kannst Du mal im Expertenforum fragen oder beim Betriebsrat nachhorchen. Ich finde es schade, dass einige AG ihren Mitarbeiterinnen solche Steine in den Weg legen.


Happily

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Antwort auf Beitrag von Miss Mary

Schau mal hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Bezahlte-Freistellung-bei-Vorsorgeuntersuchung-waehrend-Schwangerschaft--f132098.html


JeMami

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Antwort auf Beitrag von Miss Mary

Ich werde die Vorsorge bei meiner Hebamme im Wechsel mit der Frauenärztin machen. Die Hebamme kommt zu mir nach Hause und das ist mit 2 Kindern sehr viel entspannter( zumindest hoffe ich es, wir haben noch nicht gestartet). Die Frauenärztin hat ihre Arbeitszeiten so reduziert, dass ich auch kaum einen machbaren Termin bekomme, obwohl ich zwei vVormittage frei habe. An diesen arbeitet sie aber nicht . Somit muss ich dann nur alle 8 Wochen einen unpassenden Termin nehmen.


Miss Mary

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Antwort auf Beitrag von Miss Mary

Ich bedanke mich für eure ausführlichen Antworten, ich werde morgen nochmal das Gespräch mit meiner Chefin suchen, mal sehen was raus kommt! LG


Blüte

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Antwort auf Beitrag von Miss Mary

MissMary, ich hab heute bei der Vorsorge direkt die Termine für in 4 und in 8 Wochen (die Ärztin meinte ruhig auch schon weitere) vereinbart. Eben damit noch genug Auswahl an Terminen ist. Vielleicht ne Option in deiner Praxis?


Miss Mary

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Antwort auf Beitrag von Blüte

Ich werde es nächste Woche mal mit ansprechen. Eigentlich ist in meiner Praxis immer Donnerstag am Vormittag Schwangerschaftsvorsorge weil nur dann auch eine Hebamme im Haus ist. Aber vielleicht machen sie ne Ausnahme wenn ich meine Situation auf Arbeit schildere. Mir wurde heute verkündet, dass es egal ist was in einem Gesetz steht weil der Tarifvertrag Vorrang hat Ich werde jetzt aber erstmal mit meinem Arzt sprechen bevor ich mich auf Arbeit weiter streite. Parallel habe ich mit meiner Hebamme Kontakt aufgenommen, vielleicht kann ich die Vorsorge bei ihr machen, sie ist flexibler mit den Terminen.


Zwergmase

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Antwort auf Beitrag von Miss Mary

Vielleicht solltest du dich rechtlich beraten lassen wenn dein Arbeitgeber sich da so quer stellt und meint sich nicht nach dem MuSchuGesetz richten zu müssen.