Snoopy2611
Hallo zusammen,
brauche mal Euren seelischen Beistand.
Mein Mutterschutz beginnt offiziell am 5.2.2018. Allerdings habe ich sowohl für 2017 als auch 2018 noch massig an Urlaubstagen, da dass ich eigentlich zu KW52 offiziell gehen kann. Schwangerschaft wurde in der 13. SSW verkündet und ich war seitdem kein einziges Mal krank noch sonst irgendwas.
Bin in einer Führungsposition und leiste noch immer Überstunden wenn nötig und machbar.
Habe vor 1 Jahr in Elternzeit zu gehen.
Doch nun verlangt man von mir dass ich 2-4 Wochen länger bleibe und mir meinen Urlaub auszahlen lassen soll . Mir würde es ja gut gehen...
Mein Nachfolger steht noch nicht fest, da man mal wieder zu spät mit der Suche begonnen hat. Ist das mein Problem? Benötige Eure Meinungen. Danke
Puh... schwierige Frage Ich würde mal sagen es kommt drauf an wie dein Verhältnis zu dem Job und deinem Vorgesetzten ist und wie es dir dann im Endeffekt Anfang Januar geht... Wenn das Verhältnis schlecht wäre und ich eh schon Mühe im Alltag hätte, wäre es mir egal, würde ich auf den Urlaub bestehen. Wenn nicht hätte ich kein Problem unter den Umständen noch 2-4 Wochen zu machen und den Urlaub ausgezahlt zu bekommen. Aber ich bin in der Beziehung auch eher ein "Weichei" und gebe schnell nach... immer mit dem Gedanken im Kopf das es ja nach der SS irgendwie weiter gehen muss. In meiner Branche ist das Jobangebot eher schlecht...
Und: in der ersten Schwangerschaft hatte ich ein ähnliches Problem... hab dann ab der 20. Woche nur noch 3,5-4 Tage bis MuSchu gearbeitet, das war für mich recht chillig und mein AG war zufrieden... es gab auch noch keinen Nachfolger und so standen sie dann halt nicht mehrere Wochen ganz alleine da...
ehm, ja, ist tatsächlich dein Problem. Der Arbeitgeber muss dir den Urlaub nicht genehmigen und kann ihn dir auszahlen, bzw. sogar aufheben. Versuch doch dir den Urlaub in "Raten" in der Elternzeit auszahlen zu lassen, so hast du in der Zeit mehr Geld zur Verfügung. OOOder verhandle so, dass dir die Stunden umgerechnet auf das Gehalt gezahlt werden (ohne Ausweisung als Einmalzahlung) dann hast du 1. Mehr Gehalt vorher und 2. mehr Elterngeld, falls du nicht die Grenze von 1800 eh überschreitest.
Ich gestehe ehrlich, dass ich die Antwort nicht genau weiß, aber Erholungsurlaub ist ein Recht des Arbeitnehmers. Er dient, wie dem Wortlaut zu entnehmen ist, der Erholung. Ein Arbeitgeber kann einen Urlaubsantrag nur aus ganz bestimmten Gründen ablehnen und dazu gehören dringende betriebliche Gründe. Jetzt weiß ich natürlich nicht, ob man das als dringenden betrieblichen Grund sehen kann, wenn der AG lediglich die Besetzung deiner Stelle verbummelt hat und jetzt von dir verlangt, einzuspringen. Eigentlich solltest ja gerade du als Schwangere deine Erholungszeiten nutzen können. Bist du in einer Gewerkschaft und könntest dich mal beraten lassen? Ansonsten pflichte ich Milo bei: Es ist eben auch eine Frage davon, wie sich ein Nein deinerseits auf das zukünftige Arbeitsklima auswirken könnte. Es kann aber prinzipiell nicht sein, dass der Arbeitgeber Überstunden und Urlaubsverzicht über einen längeren Zeitraum als selbstverständlich hinnimmt, damit Aufgaben überhaupt ordnungsgemäß erledigt werden können. Wenn das nun eine zeitlang so lief, dann sollte man dir das eigentlich honorieren und unterstützen, dass du dann auch dir Zeit nimmst zur Erholung.
Huhu, ich komme mal aus dem April rüber... Die Frage würde ich an deiner Stelle mal hier im Expertenforum an die Rechtsanwältin Frau Bader stellen. LG
Anwalt und Krankenkasse kontaktiert. Erhalte morgen Info
Hallo, mir geht es ähnlich. Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Chef und Kollegen. Gehe gern auf Arbeit und habe mich deshalb auf für meine Kollegen entschieden. Jedoch mit der Vorgabe, wenn es mir nicht so gut geht, dann ist meine und die Gesundheit von meinem Krümel an 1. Stelle. Ich hänge die Urlaubstage hinten an und bleibe die Zeit nach der Elternzeit länger zu Hause. Vielleicht ist das ja auch eine Option für dich.
Also... Vorgehensweise absolut nicht korrekt, vor allem mit dem Druck der ausgeübt wird. Ich bin nicht verpflichtet auf den Urlaub zu verzichten bzw. ihn auszahlen zu lassen. Auch ein Schieben bis nach der Elternzeit darf man nicht voraussetzen. Vorlauf für Nachfolge erfolgte mehr als frühzeitig und es sind gleichwertige Kollegen da um Einarbeitung zu gewährleisten. Letztendlich kommt es auf mein Entgegenkommen und Befinden an. Das kann und soll ich keineswegs jetzt entscheiden. Dies wurde nun schriftlich fixiert und wird kurz davor nochmals final besprochen.
Sehr schön