Monatsforum Juni Mamis 2023

2. Termin Frauenarzt 7+6

2. Termin Frauenarzt 7+6

Bicki92

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Huhu, ich war heute wieder beim FA, da man das letzte Mal ja noch nicht viel gesehen hat. Heute hat man dann alles gesehen, inklusive Herzschlag, aber das Baby versteckt sich irgendwo ganz weit hinten, dementsprechend war es super schwer alles darzustellen und meine FA meinte, dass es eher nach 7+1 aussehen würde, aber was ja nicht weiter schlimm ist und sich ja beim nächsten Termin auch schon wieder alles ändern kann. jetzt heißt es 4 Wochen warten und überlegen, wann ich meinem Arbeitgeber Bescheid gebe, da ich eigentlich schwanger nicht arbeiten darf.

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Starbucks87

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Antwort auf Beitrag von Bicki92

Hey. Wie schön dass du heute richtig was zu sehen bekommen hast! Ich kann es kaum abwarten endlich meinen ersten Termin zu haben. Leider erst in einer Woche.. Ich darf schwanger auch nicht arbeiten und habe schon Bescheid gegeben. Aber tatsächlich gelte ich als "nicht schwanger" weil ich noch keinen Nachweis habe. Keine Ahnung ob das rechtlich so in Ordnung ist.. Sollte ich angegriffen werden oder ähnliches und es passiert was, würde mein Arbeitgeber ganz schön schlecht da stehen.


xxianixx

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Antwort auf Beitrag von Bicki92

Ich freue mich für dich. Ich bin seit der 6 SSW auch im Beschäftigungsverbot . Ich war heute beim US und die Maus hat uns den Po zudreht .


Rosie95

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Antwort auf Beitrag von xxianixx

Herzlichen Glückwunsch für den Ultraschall :) Ich arbeite in der Klinik und denke dass ich nach dem FA Termin die Bescheinigung für den Arbeitgeber abhole, damit ich ins BV kann. Stellt der Arbeitgeber oder der FA das BV aus ?


Okiravomblumenkamp

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Antwort auf Beitrag von Rosie95

Kommt drauf an. Wenn deine Schwangerschaft durch irgendwas gesundheitliches gefährdet ist, also du eine Risikoschwangerschaft hast, dann der Frauenarzt. Aber das ist nicht häufig. Man könnte dich auch krank schreiben. Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung machen. Dabei wird festgestellt ob deine aktuelle Stelle dem Mutterschutzgesetz entspricht. Falls nicht, muss dein Arbeitgeber die Stelle entsprechend anpassen (keine giftigen Stoffe, kein rohes Fleisch, kein langes stehen, keine Infektionsgefahr, etc…). Falls er dir nichts anderes anbieten kann, stellt er ein Beschäftigungsverbot aus. Das Geld bekommst du weiter, der Arbeitgeber bekommt es aus der Umlage 2 aus der Versicherung (?) zurück.