Debby
Hallo Ihr lieben, vielleicht denke ich mal wieder zu weite bzw. zu negative Gedanken. Habt Ihr euch schon mal Gedanken gemacht, wer sich um euer Baby kümmern soll wenn euch (Mama und Papa) was passiert. Ich schon und wir haben meinen Schwager gefragt, dieser hat auch ganz spontan ja gesagt. Er meint es aber auch wirklich ernst. Nun ist meine Frage, wo können wir sowas hinter legen? Leider will mein Mann Jan nicht taufen lassen - also Pate geht leider nicht. LG Debby
Dann sucht ihr eher einen Vormund, statt einen Paten, oder? Ich würde das bei einem Notar so schriftlich festlegen lassen, damit im Fall der Fälle etwas Offizielles da ist, wenn das Jugendamt dann über den weiteren Verbleib von eurem Sohn entscheiden muss. Denn so wissen die sicher, was euer Wunsch war.
Ich weiss was Du meinst. Und bei mir ist das auch so das ich mir Gedanken mache. Habe ein Testament gemacht wo alkes drin steht, zumal ich mit dem Vater dieses Kindes nicht verheiratet bin. Aufenthaltsbestimmungsort, alleinige Sorge, und und und. Habe auch diesbezueglich beim Jugendamt angerufen, die mir versichert hat das dass so okay ist.
also ich würd bei sowas auch einen termin beim notar machen und per testament festlegen lassen.
Wir haben das auch über Notar festgelegt. Ist uns so am Sichersten ;)
Unsere Kinder sind/werden getauft und haben Taufpaten, die nicht "Ersatzeltern" sein werden, falls uns etwas passiert. Wir haben uns das schon bei unserer Tochter 2011 überlegt. Meine große Schwester würden wir uns wünschen. Sie ist zwar alleinstehend (aber vielleicht findet sie ja doch noch den richtigen), aber sie hat einen guten Job, verdient sehr gut, ist überaus gut organisiert und zuverlässig. Sie würde also auch dafür sorgen, dass die Kinder ihre anderen Verwandten (also von meinem Mann) auch weiterhin sehen. Natürlich würde sie von allen Seiten auch unterstützt werden. Wir haben beim Notar was hinterlegt, dass es unser Wunsch ist. Letzten Endes entscheidet das aber doch das Jugendamt nach eingehender Prüfung.
ich mischenmich.mal aus den August ein. Auch Aufgaben müssen bei einem Notar oder Anwalt schriftlich festgelegt werden. Sie haben vor dem deutschen.Staat kein Recht darauf die Kinder weiter zu betreuen, wenn die.Eltern es nicht mehr können. Paten haben eine symbolische Bedeutung und im kirchlichen sinne (ev. und kath.) eine Mitverantwortung bei der Erziehung. Gruß Sandra