Bibi2101
Hallo Zusammen
War bis jetzt immer Stille mit Leserin
Jetzt hab ich aber doch mal eine Frage ist jemand vieleicht in dieser Gruppe Verkäuferin in Bw und kennt sich aus wegen dem Beschäftigungsverbot wegen dem Masken tragen?? Bei mir herrscht gerade etwas Verwirrung mein Arbeitgeber sagt dass muss der Arzt ausstellen und der Arzt sagt dass muss der Betrieb ausstellen
Beide können es ausstellen, aber in der Regel macht das der Arbeitgeber nach einer Gefährdungsbeurteilung nach MuSchG.
Bei mir hat es der Arbeitgeber an den Betriebsarzt abgegeben. Dieser meinte damals auch, dass es der Arbeitgeber machen könnte dazu braucht man keinen Arzt.
Lg
Hallo
ich bin aus BW jedoch nicht aus dem Verkauf aber meine Freundin. Die ist derzeit auch im BV aufgrund der Masken. Soviel ich weiß ging es von ihrem Arbeitgeber aus.
LG Joana
Dafür ist der Arbeitgeber zuständig! Er muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Die gibt es von der Krankenkasse. Der Frauenarzt ist für ein Beschäftigungsverbot aus anderen Gründen zuständig, nicht dafür um die Gefahr beim Arbeitsplatz zu beurteilen. Wie soll er das denn machen? Er ist doch nicht vor Ort
Mal abgesehen davon geht von den Masken keine Gefahr aus solange du regelmäßig Pause beim/vom Ffp2 Maske tragen hast
Danke für eure Antwort.
Laut Corona Verordnung darf eine Schwangere eine FFP 2 Maske insgesamt nur eine halbe Stunde tragen. Das wird schwierig im Verkauf
Ok Das wusste ich nicht. Ich hätte dich auch echt nicht drum beneidet! Mir reicht schon ne halbe Stunde Öffis mit den Dingern und mir ist schon kotzübel
Ja ich bekomme so schon fast keine Luft unter den Dingern und dann noch schwanger
mit Übelkeit