Monatsforum Juli Mamis 2020

Gehalt im Beschäftigungsverbot

Gehalt im Beschäftigungsverbot

Pepperben

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Hallo zusammen, ich bin seit 1 Woche im vollen Beschäftigungsverbot. Nun kam die Lohn Abrechnung für April und ich bin der Meinung die stimmt nicht. Ich habe die letzten 3 Monate (Januar bis März) jeweils mein Gehalt bekommen und eine Zulage von 300€ für den Mehraufwand durch den Arbeitsstress Dank Mitarbeitermangel. Diese Zulage wurde normal als laufender Bezug versteuert und nicht als Einmalbezug. Eigentlich bekommt man doch während des Beschäftigungsverbot den Durchschnitt der letzten 3 Monate weitergezahlt. Also in meinem Fall Gehalt und auch die Zulage? Oder irre ich mich da jetzt? Mein Arbeitgeber hat nun nämlich nur das Gehalt gezahlt, mit der Begründung das die Zulage ja eh zeitlich begrenzt war - nur so lange noch so viel zu tun ist. Vllt weiß ja jemand von euch Rat. Danke :)


PUSCHL0102

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Antwort auf Beitrag von Pepperben

Hallo, ich habe meine Zulage bekommen aber erst nach mehrmaliger Aufforderung und schreiben der Gesetzeslage aber nur weil ich die Zulage schon seit über 10 Jahren bekam sonst soweit ich hörte bekommt man sie nicht ausser sie ist schriftlich fixiert.


Kiwu2020

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Antwort auf Beitrag von Pepperben

Also ich bin der Meinung auf die Mehraufwandpauschale durch Corona kannst du nicht bestehen, schließlich hast du keinen Mehraufwand wenn du zuhause bist. Ich bekomme ja auch keine Schichtzuschläge für Nacht oder Spät oder Wochenende wenn ich da nicht arbeiten war


Pepperben

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Antwort auf Beitrag von Kiwu2020

Die Zulage ist nicht wegen Corona und wurde ja wie geschrieben auch schon ab Januar gezahlt, also vor Corona :)


Kiwu2020

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Antwort auf Beitrag von Pepperben

Naja dennoch betreibst du ja keinen Mehraufwand :D also fände es schon unfair, wenn du Mehraufwandgeld bekommst, obwohl du keinen Mehraufwand hast


Anneli0207

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Antwort auf Beitrag von Pepperben

Aus meiner Sicht nur der Durchschnitt vom Basisentgelt, ohne Zulage. Zumal sie zeitlich begrenzt war/ist und kein fixer Gehaltsbestandteil, wenn ich dich richtig verstehe.


vegeta-bunny

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Ich bekomme bei meinen Gehalt mit normalen Stundenlohn zur vertraglichen Zeit. Eigentlich ist der durchschnittliche Stundenlohn höher weil ich immer mehr als die vertraglichen Stunden gearbeitet habe. Im Berufsverbot ist das nicht so.


Lilli1204

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Hallo :) ich bin seit Dezember schon im Beschäftigungsverbot wegen dem Infektionsschutzgesetz und der Gefahrenlage in der Jugendhilfe. Ich bekomme auf den Cent genau jeden Monat das Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate vor Beginn des BV. Das würde ich versuchen zu klären :)


Ruto

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Antwort auf Beitrag von Lilli1204

War bei mir genauso. Was sehr vorteilhaft ist. Du hast sicher auch in Schicht gearbeitet?


Lilli1204

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Jaa hab ich :)


Diddiana

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Antwort auf Beitrag von Pepperben

Frag doch mal bei Nicola Bader nach ( Expertenforum). Es heißt immer das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate- also auch mit Zulage. Der AG kann sich das komplett von der Krankenkasse wieder holen. Musste damals meinen AG auch schriftlich darauf hinweisen, da bei mir die Leistungszulage auch erst nicht mit einbezogen wurde...