sanne87
Hallöle ihr Lieben!
Mein Partner möchte gerne die zwei Monate Elternzeit direkt nach der Geburt nehmen. Nun stellt sich uns die Frage, da der Antrag spätestens 7 Wochen vor ET abgegeben werden muss, wie das geregelt wird, wenn das Kind früher oder später kommt. Im Internet habe ich gefunden, dass man dann halt in Elternzeit geht, wenn das Kind da ist, also egal, ob es vor oder nach dem Termin kommt. Habe aber auch gelesen, dass es auf den Arbeitgeber ankommt. Kennt da jemand die rechtliche Lage zu? Ich habe das Gefühl, dass sein Arbeitgeber da auch nicht so Bescheid weiß. Der wollte meinem Partner weiß machen, dass er dann 3 Monate weniger Urlaub bekäme, dabei dürfe nur ein voller fehlender Monat geltend gemacht werden.
Und wie ist es mit eurer Elternzeit? Rechnet eure Arbeitgeber den Urlaub in der Elternzeit raus, sprich bekommt ihr für Oktober, November und Dezember keinen Urlaubsanspruch? Mir wurde natürlich nichts dazu gesagt. Sie können das auch noch nachträglich bestimmen (so die rechtliche Lage) oder sie lassen es. Bin gespannt.
Hallo Soweit ich weiß kann dir der AG die Elternzeit nicht verwehren und eigentlich auch nicht den Urlaub kürzen. Am besten sucht ihr euch eine Schwangerenberatung bei euch-bei uns kennen die sich super aus. Da ändert sich ja auch immer wieder was. Viel Erfolg
Hallo sanne, 100%ig sicher bin ich nicht, da sich das Elterngeld ja seit 2015 geändert hat. Aber vorher zumindest war es so, dass tatsächlich bei einer längeren Elternzeit Urlaub abgezogen wurde. Freunde von mir haben es daher so gemacht, dass der Partner dazwischen offiziell zwei Tage arbeiten war (ggf. mit Urlaub) und dadurch nicht die zwei Monate am Stück abwesend war. Somit wurde ihm nichts gekürzt! Ich würde mal bei der Elterngeldstelle anrufen, habe gehört, die seien dort sehr hilfsbereit. Falls man nicht zwei Monate wegfahren will oder so, finde ich es allerdings eigentlich auch praktischer man nimmt am Anfang und am Ende je einen Monat. Am Ende hat man als Familie irgendwie mehr davon, weil das Baby nicht mehr nur schläft, schreit und trinkt. Aber das ist natürlich total individuell!! Wenn es bei euch besser so passt, ist es auch gut! Liebe Grüße aus dem August! Hannah
Hallo! Also zum Mann kann ich nichts sagen. Aber bei mir war das immer so und soweit ich weiss ist das auch gesetzlich so, das der Urlaubsanspruch anteilmäßig bis zum letzten Tag des Mutterschutzes (Also letzter Tag nach 8 Wochen nach Geburt des Kindes) berechnet wird. Also bei uns müsste der Anspruch ca ab Oktober entfallen. Aber ich würde dir auch raten dich diesbezüglich in der Elterngeldstelle und schwangerenberatung zu informieren. Die Caritas gibt da auch Termine wo man einfach mal Auskunft bekommt.
Ich danke euch für eure Antworten. Ich muss eh mit dem Antrag zur Elterngeldstelle. Ich find den kompliziert zum Ausfüllen. Da kann ich dann noch nachfragen.
Mich würde das auch sehr interessieren denn mein mann möchte auch sofort nach Geburt EZ nehmen... Vielleicht kannst du das dann nochmal mitteilen. Wegen Urlaub hast du recht. Man muss den GESAMTEN Monat nicht anwesend sein damit der Urlaub dann anteilig gekürzt wird. Das wissen nicht alle AG...