Monatsforum Juli Mamis 2014

urlaub für den vater was steht ihm zu ???

urlaub für den vater was steht ihm zu ???

lewin2010

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Hallo ich bins mal wieder ,,, Heute hab ich folgendes Problem da wir schon einen sohn haben muss er ja auch während der Geburt und während meines krankenhausaufenthalt versorgt sein !! Nun haben wir soweit alles geklärt nur der cheff von meinem mann stellt sich etwas quer !! Mein mann wollte bei der Geburt dabei sein da kümmert sich meine Mutter dann um den kurzen aber wenn die geburt vorbei ist und es in der woche passiert wollten wir das so machen das mein mann den kurzen morgens um 8 in den kiga bringt und dann arbeiten geht bis ca 14 uhr (mittags wird der kurze von schwiema geholt ) also wollte mein mann für die tage halbe tage urlaub haben und wenn ich entlassen werde den ganzen tag !! Wir wollen unseren sohn auch nicht für die zeit komplett bei omas und opas oder onkels und tanten lassen damit er sich nicht abgestoßen fühlt !! Jetzt ist es so das der cheff von meinem mann einen genauen geburtstermin verlangt sonst würde der Urlaub nicht genehmigt werden !! Jetzt wolltw ich mal fragen gibt es da für den werdenden vater irgendwelche sonderrechte gerade wenn noch ein kind zz hause ist ??? Er hatte schon angedroht sich dann krankschreiben zu lassen aber meine angst ist zu groß das er anschließend arbeitslos ist was ja auch berechtigt wäre !!! Habt ihr damit schon Erfahrung gemacht oder kennt ihr euch damit vll etwas aus und könnt mir helfen ??? Und danke für antworten


Erstling

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Antwort auf Beitrag von lewin2010

ja in der tat kann dein männe auch Elternzeit nehme in der Zeit. Er muß dieses nur spätestens 7 Wochen vor Antritt einreichen. Mein Männe macht des nach meinem 12 Monaten, daß er dann 2 nimmt. Laß´ deinen Männe doch mal im Netz schauen oder bei der Elterngeldstelle anrufen, wie ab wann was geht. Da geht was ;) (denke und hoffe ich zumindest) So kann Dein Männe vielleicht zeitgleich Elternzeit machen?? ich meine mich zu erinnern daß das geht, wir das nur aus finanziellen Gründen hintereinander gemacht haben. (Und er konnte auch ohne Probleme 1 Monat Urlaub machen, macht er diesmla auch wieder... ich übrigens auch vor Mutterschutz)


Inpale

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Antwort auf Beitrag von lewin2010

was macht dein Mann denn Beruflich? Vielleicht ist es für den Chef von der Planung ja auch nicht gerade einfach. Und den Geburtstermin kann dein Mann seinem Chef ja nennen, nur ob an diesem Tag auch tatsächlich das Kind geboren wird das weiß keiner... Und so lange wirst du ja auch nicht im Krankenhaus bleiben müssen, somit kann der Große dann ja für ein paar Tage bei Oma und Opa unterkommen, sofern das natürlich geht. Das finde ich persönlich jetzt überhaupt nicht schlimm.


Schafinchen

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Antwort auf Beitrag von lewin2010

Also Urlaub steht im nicht zu mit der Geburt als Begründung. Will er danach zu Hause sein und der Chef will da keinen Urlaub genehmigen, bleibt euch nur der Weg über die Elternzeit. Da muss der Arbeitgeber dann mitmachen und ab der Mitteilung (7Wochen vor Geburtstermin) besteht dann für ihn auch Kündigungsschutz. Finanziell kann es natürlich je nach Gehalt zu Einschränkungen kommen, da ja das Elterngeld nach oben gedeckelt ist. Würde an seiner Stelle erstmal nochmal mit dem AG reden und vielleicht auch nach den Gründen Fragen wieso es da nicht geht oder warum er unbedingt nen fixen Termin braucht. Vielleicht hat er ja in nem bestimmten Zeitraum schon anderen Arbeitnehmern Urlaub genehmigt und kommt dadurch in einen Personalengpass. Da kann man vielleicht mit demjenigen Kollegen dann reden. Denn wenn er jetzt nach der ersten Urlaubsablehnung gleich mit Elternzeit kommt kann ich mir vorstellen, dass die Zeit danach etwas angespannt sein wird. Deswegen erstmal reden :-)


Iris0807

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Antwort auf Beitrag von lewin2010

Huhu... ich schleich mich mal aus dem Augustforum ein... Dass dem Vater kein Recht auf Urlaub für die Geburt zusteht, ist schlichtweg falsch. http://www.experto.de/b2b/recht/arbeitsrecht/sonderurlaub-bei-der-geburt-des-eigenen-kindes.html Aus § 616 BGB ergibt sich, dass dem Vater für die Geburt Sonderurlaub zustimmt. Die Länge des Sonderurlaubs ist nicht fest geregelt (siehe Tabelle). Es hängt auch von der Länge der Betriebszugehörigkeit ab. Bei Jemanden, der seit 1 Jahr im Betrieb arbeitet, steht ihm ein Sonderurlaub von 3 Tagen bis zwei Wochen zur Verfügung. Ich hasse solche Aussagen wie "nur ne Geburt rechtfertigt keinen Urlaub" und das dann auch noch für wahr weiterzugeben, wenn man rechtlich nicht bewandert ist. Die Elternzeit des Partners bleibt hiervon völlig unberührt! Ich hoffe, ich konnte Dir helfen! Viele liebe Grüße Iris


Schafinchen

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Antwort auf Beitrag von Iris0807

Liebe Iris, Da steht aber auch, dass es sich um unverbindliche Richtwerte handelt sprich ein Jahr dabei=3 Tage ist kein muss für den AG. Es reicht auch nur ein Tag als Minimum. Es ist ein sehr vage geschriebenes Gesetz. Und wenn der AG schon jetzt wegen Urlaub streikt, dann wird er sicher sich das Gesetz so auslegen dass eben nur der Tag der Geburt als Verhinderungsgrund=> Sonderurlaub frei ist. Aber dann ist für die Wochen danach ja keine Lösung gefunden. Wie auch weiterzulesen ist, ist es Einzelfallabhängig. Deswegen auch der Rat zu einem erneuten Gespräch. Die Elternzeit wäre nur eine alternative Lösung wenn der AG nicht Gesprächsbereit ist.


Iris0807

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Antwort auf Beitrag von lewin2010

Ja,genaue Zeiten sind nicht geregelt aber bei einer Betriebszugehörigkeit von über 12 Monaten,sind 3 Tage das Minimum, bei dem sich der Arbeitgeber gesetzlich nicht querstellen darf. GlG


Iris0807

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Antwort auf Beitrag von Iris0807

Jedenfalls wurde in allen Fällen die ich aus der Praxis kenne,immer mindestens 3 Tage vom Gericht zugesprochen. Aber natürlich kann ich verstehen,dass man nicht gleich mit gerichtlicher Hilfe drohen will,da danach zumeist die Stimmung so schlecht ist, dass man sich besser gleich nen neuen Job sucht. Aber der Tag der Entbindung ist selbstverständlich u natürlich weiß man diesen Tag vorher nicht (ausgenommen Kaiserschnitt ) Lg


Iris0807

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Antwort auf Beitrag von lewin2010

Noch was vergessen: außerdem ist häufig den Arbeitgebern doch eher damit gedient,aus Personalgründen lieber ein paar Tage Sonderurlaub zu gewähren,als wenn der Mann seinen Anspruch auf Elternzeit stellt (worauf er immer Anspruch hat) u dann 2 Monate komplett ausfällt. Diese Argumentation würde ich dem Chef erstmal aufführen,womöglich ist er danach kooperativer :-)


lewin2010

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Antwort auf Beitrag von lewin2010

Mein mann hat heute nochmal mit seinem chef gesprochen ab dem zeitpunkt wo die wehen einsetzten kann er nach hause kommen und wie er möchte solange der krankenhausaufenthalt dauert urlaub bekommen wie in unserem fall jeweils halbe tage bis auf den tag der entlassung da den ganzen tag !!! Elternzeit kommt für uns nicht in frage da wir sowieso schon nur seinen lohn haben und wenn das dann auch noch wegfallt auser das elterngeld das können wir uns nicht leisten !!! unseren sohn beinjemand anderen für diese Zeit unterzubringen kommt für uns auch nicht in frage weil die groseltern etc alle noch berufstätig sind !!! Das er zu der zeit nicht wer weis wie lang urlaub bekommt war klar da 14 tage nach stichtag die sommerferien beginnen uns ging es ja wirklich nur um den aufenthalt im kh damit dann auch mein 3 jahrieger sohn versorgt ist !!!