Käferle85
Hallo ihr, mich beschäftigt schon länger eine Frage, vielleicht kennt sich von euch jemand aus. Ich bin im Moment noch in Elternzeit und fange im Februar wieder mit 40% an. Da bin in dann in der 16.SSW. Mein Arbeitgeber weiß noch nichts von der Schwangerschaft, werde es nach meinem FA Termin sagen. Was mir aber immer mehr zum Schaffen macht. Dieses ungute Gefühl wieder zum Arbeiten zu gehen, nicht wegen der Arbeit an sich, darauf freue ich mich. Die Betreuung der Großen ist auch geklärt. Es ist eher, mein Mutterschutz beginnt ca Mitte Juni, hab noch sehr viel alten Urlaub. Wenn ich den aufbrauche, dann bin ich Anfang/MItte Mai schon weg. Es ist ein riesen Betrieb (3500 Mitarbeiter) hab die erste Woche NUR Schulungen und Seminare, bis ich mein PC hab, mein Schließfach, Kleidung (Pharmaunternehmen) usw vergeht ne Zeit und ist auch für meine Teamleiterin mit ordentlich Aufwand verbunden. Sprich kaum bin ich da, 3-4 Wochen Einarbeitung werden es sicher werden, wenn nicht länger, Arbeite dann vielleicht 8 Wochen effektiv, dann bin ich wieder weg. Das ist mir so unangnehm, ich höre sie schon alle Lästern.... Mein Arzt würde mir sicher ein Beschäftigungsverbot geben, bekam ich in der ersten Schwangerschaft auch, da Hygienevorschriften an meinem Schreibtisch Pflicht sind (sprich absolut null Trinken, kein Essen usw in der Schwangerschaft nicht gerade ohne...) Jetzt nach langem Geschwafel zu meiner Frage. Wenn ich gleich ein Beschäftigungsverbot einreiche, bevor ich überhaupt mit der Arbeit angefangen hab, bekomm ich dann überhaupt Geld??? Den das könnten wir wirklich gebrauchen. Ich hoffe ihr versteht mich richtig und vielen Dank fürs Durchlesen.
Hey ich weiß zwar nicht wie es mit dem geld aussieht aber fahr doch einfach bei deiner Arbeit vorbei und red mit deinem chef er weiß da bestimmt mehr drüber. Lg
Könnte mir gut vorstellen, daß Du dann kein Geld bekommst, wenn Du noch nicht wieder gearbeitet hast. Weiß es aber auch nicht genau! Frag doch bitte mal nach! Würde mich auch interessieren!
Also im Normalfall wird das Entgelt für Beschäftigungsverbot anhand der letzten 3Gehaltsabrechnungen festgelegt. Wie es in deinem Fall ist weiß ich nicht, müsste aber im Mutterschutzgesetz stehen. Guck doch da mal nach oder falls du einer Gewerkschaft angehörst, lass dich da beraten. Andere Möglichkeit: Wenn du dich mit deinen Vorgesetzten gut versteht, sprich mit ihnen und wägt gemeinsam ab, was für alle die Beste Lösung wäre. Fände ich am fairsten, aber nur wenn die Beziehung gut ist.
Huhu Bei mir ists genau so Nur das ich vz gehen muss da sie tz nicht gewähren wollen Aber darum mach ich mir weniger sorgen da ich einen RA hab Ich finde es auch viel Aufwand für die kurze Zeit Und es tut mir auch leid für den Betrieb Bv darüber hab ich nicht nachgedacht freue mich ja mal was anderes als Mama sein zu machen Ich warte ab was kommen wird
Hallo Käferle! Habe grade zufällig etwas darüber gelesen. :) 2.1.1.1. Erneute Schwangerschaft während der Schutzfrist/Elternzeit Wird eine Arbeitnehmerin während der Schutzfrist oder einer sich unmittelbar anschließen- den Elternzeit erneut schwanger, so sind für die Berechnung des zu gewährenden Durch- schnittsverdienstes nach Ablauf der Schutzfrist bzw. der Elternzeit bis zum Beginn der neuen Schutzfrist die letzten drei Kalendermonate vor dem Beginn der auf der vorangegangenen Schwangerschaft beruhenden Schutzfrist zugrunde zu legen. http://zope.dz-portal.de/Formularcenter/Documents/BTD002 LG Monalilly