pialein22
also wenn man das zur geburt beantragt und da nach dem Mutterschaftsgeld gezahlt wird ist meine Frage daz ob dann da viel abgezogen wird.. also zum Verständnis (weiß nicht wie ich mich ausdrücken soll) ich bekomme seit bv volles gehalt 1198 netto so muttershaftsgeld ist ja auch soviel wenns auch gesplittet gezahlt wird... aber Elterngeld sind ja nur 65% vom gehalt das heißt knapp 740 oder so wenn ich aber im Mutterschutz nach der geburt nochmal die 6 wochen soviel wie volles gehalt bekomme und danach das elterngeld bekomme ich dann den 3. monat evt gar kein geld weil ich ja schon 800 euro zuviel bekommen habe weil das mutterschutzgeld ja viel höher ist wie das Elterngeld?? weiß das jemand?? weil dann müsste man ja was weglegen von dem mutterschaftsgeld wenn die danach nix zahlen etc
Du bekommst die 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld, d.H. fast volles Gehalt, und ab der Woche danach bekommst Du dann Dein Elterngeld. Da wird nix miteinander verrechnet. Unfair ist zwar das Dir durch den Mutterschutz 8 Wochen Elternzeit verloren gehen - aber so ist leider die gesetzliche Regelung.
na aber immerhin besser als ab der geburt glech so wenig geld zu haben oder dann plötzlich wie ich dachte im 3. monat garnix zu bekommen ka wer mir das mal erklärt hat .. vielen Dank