HSVMarie
hab jetzt nen Vorschuss bekommen und jetzt muss ich wohl hoffen, dass die Kleine früher kommt, damit ich den Rest schnellstmöglich bekomme. Mit 520 Euro kann ich doch nicht über 1,5 Monate auskommen, wo die Miete schon 545 Euro sind und ins Minus wollte ich nicht so gerne. Falls mein kalendertägliches Nettoentgelt höher als das Mutterschaftsgeld ist, soll ich mich mit meinem Arbeitgeber in Verbindung setzen und der muss dann die Differenz bezahlen. Ich dachte, die Krankenkasse rechnet erstmal mit 13 Euro pro Tag und fordert vom Arbeitgeber die Unterlagen an, was ich die letzten 3 Monate verdient habe und dann wird errechnet, was mir zusteht und ich bekomme das dann. Warum muss denn immer alles so kompliziert sein? Und dann läuft mein Arbeitsvertrag auch noch während dem Mutterschutz aus und nun hab ich Schiss, dass ich dann gar nichts bekomme, weil die vom Arbeitsamt meinten, wenn ich ja eh in Elternzeit gehe, muss ich mich auch nicht Arbeitssuchend melden, das muss ich erst 4 Monate vor Ende der Elternzeit machen. Hätte mir da vielleicht doch was schriftlich geben lassen sollen!
Also kann nur sagen wie es bei mir ist ich bekomme auch von der Krankenkasse den Vorschuß bis zum ET Termin und mein AG zahlt am Monatsende wie vorher auch den Rest (so das ich auf mein übliches Netto Einkommen komme) dazu. Es ist ja so das Du ziemlich genau auf dein durchschnittliches Nettoeinkommen kommst. lg
also ich habe am Samstag eine Bestätigung von meiner KK bekommen das sie nun den Lohnnachweis von meinem AG anfordern. Wenn ich mich recht erinnere hab ich das Geld bei meinem Großen von AG auch erst am Ende des Monats bekommen, eben wie üblich abgerechnet
Also zu mir hieß es anfangs auch, ich müsste mich nicht abeitslos meldden wenn mein Vertrag ausläuft-Pustekuchen! Meine Elternzeit läuft seit 8/2010-8/2011, mein Arbeitsvertrag lief im Dezember 2010 aus, habe mich nicht beim AA gemeldet-Ergebnis: Ich bekommen nach der Elternzeit vom Arbeitsamt erst mal ne Sperrfrist von mindestens 2 Wochen. Die sagten jetzt, egal ob ich in Elternzeit bin oder nicht, ich muss mich definitiv VOR auslaufen des befristeten Arbeitsvertrages melden. Grund: Anpsruch besteht zwar, die Frage ist nachher nur die Höhe... Ich würd mich nochmal mit denen in Verbindung setzten... vorsichtshalber...