Monatsforum Juli Mamis 2011

Kann mir jemand helfen ?! (gehört eig nicht hier her ... sry )

Kann mir jemand helfen ?! (gehört eig nicht hier her ... sry )

Babymama90

Beitrag melden

Hey Mädels :) Und zwar gehts darum das ich ja seit März Arbeitslos bin und jetzt ALG II bekomme. Mein Bescheid ist jetzt erst fertig geworden da noch was gefehlt hatte und ich bekomm also jetzt ne nachzahlung von März bis Mai + das Geld für die Erstausstattung... schön und gut aber ich hab eine Kontopfändung und darf nur 985 € im Monat drauf kriegen aber das was jetzt alles kommt sind fast 1500 € ! Dürfen die mir des Geld "wegnehmen" was zu viel ist oder gibt es da Ausnahmen weil des ist ja Nachzahlung und Geld was fürs Baby ist! Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen ?! :) Ganz liebe Grüße Sina mit Jamie Louis inside :))


mellobello

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Babymama90

Meine logische schulssfolgerung lautet; Nein dürfen sie nicht! Weil eigentlich dürfen sie dir ja garnichts vom ALG II nehmen, da es das Geld ist was du zum Leben brauchst. Leider weiß ich nicht wie das mit der Nachzahlung aussieht, aber ich denke, wenn du mit denen, die dir dein Konto pfänden offen und ehrlich redest und sagst das es für das Baby ist, dass sie es dir nicht wegnehmen..sind ja auch nur Menschen. Aber wie gesagt logisch würd ich sagen Nein dürfen sie nicht..nur leider ist der Deutsche Staat nicht immer logisch


janettniklas

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Babymama90

Frag bitte sofort morgen nach, ob das Geld bereits angewiesen ist oder ob evtl. eine Barzahlung möglich ist. Du musst Dich aber beeilen. Ich vermute, wenn Das Geld schon aufs Konto angewiesen ist, wird es gepfändet, da 1500,00 EURO locker den Pfändungsfreibetrag übersteigen.


skimaus2312

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Babymama90

ALG2 ist nicht pfändbar. Außerdem kannst du nachweisen, das es sich um Nachzahlungen handelt. Das Geld für die Erstausstattung ist nicht pfändbar, weil es Geld von gemeinnützigen Vereinen ist. Falls die Bank übereifrig ist, geh zu Gericht und beantrage dort die Ruhigstelllung der Pfändung. Brauchst du ALG Bescheide und Personalausweis. Stellt man bei Gericht sofort aus. Damit gehst Du dann zu Deiner Bank und das Konto wird sofort wieder geöffnet. Ich hoffe ich konnte dir helfen LG


Babymama90

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Babymama90

Danke, ihr seid wirdklich hilfreich :) Werd morgen am besten mal bei meiner Bank vorbeischauen und mit der Beraterin sprechen. Schönen Abend noch


janettniklas

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Babymama90

Ich zitiere mal: "Das Geld für die Erstausstattung ist nicht pfändbar, weil es Geld von gemeinnützigen Vereinen ist." Stimmt leider nicht immer, Baby-Erstausstattung vom Jobcenter ist eine kommunale Leistung. Wenn der Gesamt-Überweisungsbetrag den Pfändungsfreibetrag übersteigt, wird m.E. gepfändet - Leider. Ergänzend kann es zusätzlich zur Leistung des Jobcenters noch Geld von gemeinnützigen Vereinen /Stiftungen geben, aber das war hier wohl nicht gemeint.


Aymen

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Babymama90

Huhu, also sicher bin ich mir da auch nicht ganz, denke aber, dass es den Leuten egal ist ob das Nachzahlungen sind oder nicht, weil sie das ja auf den Monat beschränken. Sie sehen nicht, das das Geld von den vorigen Monaten ist. Wegen der Erstauststattung, bin ich mir auch nich so sicher. Man sagt ja, wenn der Gerichtsvollzieher nach Hause kommt, darf er nichts fänden was im Kinderzimmer steht, auch nicht wenn da eine teure antike Komode stehen würde. Hat mir jemand vom Fach erzählt. Und deswegen weiß ich nicht so genau Geld und Gegenstand zählt das als eins oder nicht Kannst ja dann mal berichten, was draus geworden ist, würd mich wirklich interessieren ob es Leute gibt die einer Schwangeren Frau das Geld aus der Tasche ziehen.