Sinche
Hallo Ihr lieben! Ich beschäftige mich zur Zeit mit dem Thema Elterngeld und bin einbischen verwirrt! Ich erhalte ja 2 monate nach der Entbindung noch Mutterschaftsgeld! Beantrage ich anschließend das Elterngeld (Also ab Lebensmonat 3-14?) Wie macht Ihr das? Ich möchte ab November einen Samstag (4 Stunden) wieder arbeiten gehen... muss ich das jetzt schon mit rein schreiben... weiß ja nicht 100%ig ob es wirklich klappt! (Und dann wird dieses Geld ja abgezogen, richtig?) Hoffe Ihr könt mir helfen!" Lg Sinchen
Hallo, also soweit ich weiß musst du das elterngeld beantragen, wenn dein knirpsi auf der welt ist. (ist meine erste ss und kann dir nur sagen was ich von meiner freundin weiß, die schon ein kind hat).
mit reinschreiben musst du gar nichts, weil du darfst ja bis zu einer gewissen grenze etwas dazu verdienen. (Glaub 300 € oder so), und abgezogen wird dir da gar nichts.
So, hoff das ist richtig, wenn nein, bitte um aufklärung
Hey, also es ist so, dass du das Elterngeld nach der Geburt beantragen kannst. Dieses wird dir für zwölf Monate ab Geburt gezahlt. Das Mutterschaftsgeld wird also beim Elterngeld angerechnet, so dass je nachdem was du vorher verdient hast, dieses gänzlich angerechnet wird. Für Vollzeitbeschäftigte sieht es daher so aus, dass Sie faktisch 10 Monate erhalten, da das Mutterschaftsgeld ja nun viel höher ist als das Elterngeld. Sollte dein Mann aber auch zuhause bleiben, habt ihr noch zwei weitere Monate. Sozusagen 14 Monate, aber faktisch dann 12. :-)
huhu, du beantragst das elterngeld von geburt an, da wird dir dann das mutterschaftsgeld angerechnet, sodaß du für den ersten und zweiten lebensmonat kein elterngeld bekommst... ist leider so....da lacht sich der staat ins fäustchen... ich würde noch keine eventuellen nebenverdienste in zukunft reinnehmen...wenn das nicht klappt oder wer weiß was, hast du nachher ein problem, klappt es doch kannst du immernoch anrufen und fragen wie es aussieht... ausserdem darfst du glaube ich 400euro dazu verdienen und die wirst du wohl mit einem samstag nicht überschreiten....